Recht auf Wasseruhr im / am Wohngebäude

20. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tippse75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Wasseruhr im / am Wohngebäude

Hallo,
ich habe dein etwas kniffelige Frage, aber auch im Netz nur Hinweise für Mieter und Wasseruhren gefunden. Daher stelle ich meine Frage einmal hier.
Wir haben eine Wohnung in einem 6-Parteien-Haus. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung. Am Eingang zum Grundstück gibt es eine Wasseruhr über die die Stadtwerke abrechnen. Das Wohnhaus und die Stallungen haben zwar eigene (nicht geeichte) Wasseruhren, aber diese erkennen die Stadtwerke nicht an und sind auch nicht bereit, diese zu eichen und dann anzuerkennen. Die Leitungen zu Stall und Haus teilen sich auf halber Strecke. Wir Wohnungseigentümer möchten eigentlich, dass wir an dieser Stelle eine eigene geeichte Wasseruhr für das Haus bekommen, da wir immer für die Landwirtschaft mitbezahlen müssen, da dieser Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies verweigern die Stadtwerke jedoch. Klar, die wollen ihr Geld von wem auch immer haben.
Aber jetzt meine Frage: Gibt es ein Recht auf eine eigenen Wasseruhr in unserem Fall oder haben wir einfach Pech, wenn die Stadtwerke nicht mitspielen?
Man hat uns von dort vorgeschlagen, dass wir ja eine komplett neue, eigene Wasserleitung verlegen lassen könnten. Macht aber in meinen Augen keinen Sinn, wenn ja schon eine Leitung da ist, die sich auch teilt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Tippse

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

- Wer bekommt denn die Rechnung der Wasserwerke, und wie wird diese Rechnung bisher zwischen den Beteiligten aufgeteilt?

- Befinden sich Wohnhaus und landwirtschaftlicher Betrieb auf dem gleichen Grundbuchgrundstück?

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Die Stadtwerke ist nicht dafür zuständig Wasseruhren innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zu installieren.
Das ist schon Aufgabe der Eigentümergemeinschaft, dies zu beschließen und durchzuführen.

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"Heike aus Bochum"

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#4
 Von 
Tippse75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Es befindet sich alles auf einem Grundstück. Die Stadtwerke schicken ihre Wasserrechnung an die Eigentümergemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft), die aber nur ihren Anteil begleicht. Der Rest addiert sich immer weiter. Die Landwirtschaft benötigt den Hauptteil des Wassers, bezahlt dafür aber nicht. Somit wenden sich die Stadtwerke an die restlichen Eigentümer mit eigentlich normalem Wasserverbrauch. Die Landwirtschaft zu verklagen bringt leider nichts, da diese pleite ist und mehr oder weniger auf Kosten anderer lebt. Für uns als Miteigentümer ist eine Trennung der Wasseruhren aus unserer Sicht die einzige Möglichkeit. Es soll auch nicht jede Wohnung auf dem Grundstück eine geeichte Uhr bekommen, sondern wir hätten nur gerne eine Uhr für das Wohnhaus insgesamt, um uns von der Landwirtschaft zu trennen. Dies würde die Eigentümergemeinschaft auch beschließen und für den Anschluss bezahlen. Aber die Stadtwerke weigern sich. Die erwarten, dass wir von der aktuellen Wasseruhr, neben der jetzigen Leitung, die vor dem Haus in zwei Stränge abzweigt (Haus und Landwirtschaft), eine eigene Leitung ziehen, statt dort, wo sich der Strang teilt, noch eine Uhr zu setzen. Also zwei Leitungen nebeneinander. Die Kosten hierfür sind natürlich nicht gerade gering.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Der Versorger beliefert das Grundstück und hat dafür eine Uhr installiert. Was hinter diesem Erfassungsgerät geschieht ist ihm egal. Der Versorger hält sich bezüglich seiner Forderung an den (die) zahlungsfähigen Vertragspartner.
Nun stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die 6 Wohnparteien zur der Landwirtschaft stehen und warum nicht versucht wird letztere wegen Nichtzahlung von der Wasserversorung auszuschließen.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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