Protokoll der Versammlung

22. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
go439980-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Protokoll der Versammlung

Gibt es eine Vorschrift auf welchem Weg ein Protokoll zu versenden ist? Post oder e-mail.

Hintergrund: Ich versende als Verwalter einer WEG-Gemeinschaft die Protokolle an die Eigentümer via e-mail.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Als Verwalter sollte man solche Basics eigentlich wissen. ;-)

Anspruch auf Übersendung der Niederschrift haben die Eigentümer nur dann, wenn dies zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter so vereinbart ist. In einem Verwaltervertrag also, z.B.

Ansonsten haben Eigentümer nur ein Einsichtsrecht.
Die Übermittlung per Mail ist also schon mehr Service, als das Gesetz verlangt.

Wenn einem Eigentümer die Kenntnis per Mail nicht ausreicht, sollte man diesen als Verwalter ganz einfach fragen, wo er denn seine vermeintliche Anspruchsgrundlage herholt.

Signatur:

MfG
Wohni

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Dem wohni ist vollumfänglich zuzustimmen:
- mangels gesetzlicher Verpflichtung das Protokoll dem Eigentümer zuzusenden erübrigt sich eine Formvorschrift.
- abweichendes regelt Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/Verwaltervertrag - deren Inhalt kennt nur Ihr.

Signatur:

lg.
R.M.

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