Protokoll Eigentümerversammlung

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Windlicht01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Protokoll Eigentümerversammlung

Hallo

Vor kurzem fand die jährliche Eigentümerversammlung statt. Aufgrund anderweitiger Verpflichtungen konnte ich selbst nicht teilnehmen.
Nun wurde laut ein meine Tierhaltung und mein Katzennetz besprochen. Im Protokoll steht nun folgender Satz "Frau ... zeigte sich weder in Gesprächen, noch durch Ermahnungen und Abmahnungen einsichtig oder änderte ihr Verhalten."
Nun gab es seitens der Verwaltung in den drei Jahren genau 2 Gespräche bezüglich des Katzennetzes.
Das erste Gespräch war kurz nach dem Anbringen. Ich brachte den Vorschlag ein Netz in einer anderen FArbe anzubringen. Der Mitarbeiter wollte es sich ansehen und falls nötig mit mir Rücksprache halten. Wir sahen uns 2 Tage nach seiner Besichtigung wieder. Da sagte er nichts zu dem Thema. Auch eine Brief der Verwaltung erfolgte nicht
Aufgrund der Balkonsanierungen sprach mich ein anderer Mitarbeiter auf das Netz an. In dem Gespräch ging es darum, dass ich für die Sanierungen das Netz abhängen sollte. Dies war aufgrund der fehlenden Bekanntmachung des Zeitraum für die Sanierung breits mit den Mitarbeitern der beauftragten Firma geschehen. Da diese bereits seit einigen Wochen an den anderen Hauseingängen zugange waren.
Zum Thema Abmahnungen
Es gab zwei Briefe von der Verwaltung innerhalb von 2 Jahren zwecks einer angeblichen Geruchsbelästigung durch meine Katzen.
Ich habe jedesmal das Katzenklo verstellt und sogar auf deodoriertes Silikatstreu gewechselt.
Ich selber kann keine Gerüche wahrnehmen und somit dies weder bestätigen noch belegen.
Einige Wochen vor der Versammlung kam es im Hausflur zwischen der sich beklagen Partei und mir zu einem Gespräch nach einem unfreundlichen Anranzer der anderen Partei.
Daraufhin erklärte ich alle getroffenen Maßnahmen und mein Handicap und bat im Falle einer Belästigung doch das persönliche Gespräch zu suchen. Damit ich schneller agieren kann.
Muss ich den Satz so hinnehmen? Dies scheint eine sehr einseitige Darstellung.

Desweiteres wollte ich mich eigentlich ungern auf das Niveau der Gegenpartei einlassen. Vor einigen Jahren gab es einen Beschluss, dass keine Parabolspiegel fix an der Fassade anzubringen sein. Dies ist aber bei einigen Balkonen und der Gegenpartei der Fall. Diese stören aus meiner Sicht genauso das Gesamtbild des Hausesn wie mein Katzennetz.
Kann ich auf einer Demontage dieser bestehen?
Die Gegenpartei schließt trotz mehrmaliger Hinweise die Haustüren nachts ab. Nach dem Brandschutzgesetz ist dies meiner Ansicht nach verboten.

Danke für die Hilfe


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Windlicht01):
Muss ich den Satz so hinnehmen? Dies scheint eine sehr einseitige Darstellung.

Wenn wer auch immer sich so geäußert hat wirst Du diesen Satz so hinnehmen müssen.
Warum sich die HV durch die Art der Niederschrift in eine Position begibt die nahezu unweigerlich zu Diskussionen führt muss man nicht verstehen. Meiner Ansicht nach gehören solche Äußerungen, gleich von wem, nicht in die Niederschrift der Versammlung, da fast immer irgendwer meint ......................


Zitat (von Windlicht01):
Desweiteres wollte ich mich eigentlich ungern auf das Niveau der Gegenpartei einlassen. Vor einigen Jahren gab es einen Beschluss, dass keine Parabolspiegel fix an der Fassade anzubringen sein. Dies ist aber bei einigen Balkonen und der Gegenpartei der Fall. Diese stören aus meiner Sicht genauso das Gesamtbild des Hausesn wie mein Katzennetz.
Kann ich auf einer Demontage dieser bestehen?

Du kannst zur nächsten Versammlung einen Antrag stellen das die WEG die betreffenden Eigentümer zur Demontage dieser Parabolantennen auffordern und gegebenenfalls gerichtlich zwingen soll.
Ob die Gemeinschaft dies dann beschließt ....?


Zitat (von Windlicht01):
Die Gegenpartei schließt trotz mehrmaliger Hinweise die Haustüren nachts ab. Nach dem Brandschutzgesetz ist dies meiner Ansicht nach verboten.

Wenn Du einen derartigen § findest dann leite diesen doch an die HV und die Gegenpartei, mit der Bitte um Beachtung, weiter.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Die Gegenpartei schließt trotz mehrmaliger Hinweise die Haustüren nachts ab. Nach dem Brandschutzgesetz ist dies meiner Ansicht nach verboten.


Zu dieser Frage gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Die Abwägung zwischen Einbruchschutz und Brandschutz fällt je nach Gericht unterschiedlich aus.

1x Hilfreiche Antwort

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