wir haben eine Wohnung mit einem offenen Kamin. Die Wohnung befindet sich auf der zweite Etage und die Nachbarn unten haben auch einen offenen Kamin. Wir haben ein Problem dadurch wir einen gemeinsamen Schornstein haben. Wenn die Nachbarn unten seinen Kamin benutzen, kommt der Rauch direkt in unserer Wohnung rein. Deswegen dürfen sie den Kamin nicht benutzen.
Nun ist vom Verwalter zugewiesen, dass wir ein neuen Kamineinsatz einbauen müssen, weil der Kaminbetrieb auch der darunter befindlichen Wohnung zusteht. Der neuen Einsatz kostet einige tausend Euro. Die einzige Alternative ist unseren Kamin schliessen, so das nur die Nachbarn unten die Schornstein benutzen dürfen.
Die Frage ist, wie weit das gesetzlich begründet ist.
-- Editiert von Vik2018 am 05.07.2018 12:35
-- Editiert von Moderator am 05.07.2018 14:40
-- Thema wurde verschoben am 05.07.2018 14:40
Offenen Kamin umrüsten müssen, weil der Kaminbetrieb auch der darunter befindlichen Wohnung zusteht
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ist das Wohneigentum? Dann besser unter WEG posten
Ich frage mich gerade, wie die Kamine denn in die Wohnungen gekommen sind.
Da müsste es doch irgendwo eine Baugenehmigung geben. Was steht denn in dieser drin?
Oder anders gesagt: Eine Baugenehmigung für zwei Kamine an einem Strang kann ich mir irgendwie gerade gar nicht vorstellen. Das geht bestenfalls bei Kaminöfen, und da gibt es Auflagen.
Dann die Frage: Sind das Eigentumswohnungen? Wenn ja: waren die Kamine schon da, als das zur WEG wurde (dann müssten sie in den dafür notwendigen Abgeschlossenheitserklärungen erwähnt worden sein) oder sind die nachträglich eingebaut? Im zweiten Fall: liegt die dafür jeweils notwendige Genehmigung der EWEG denn überhaupt vor?
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ZitatIch frage mich gerade, wie die Kamine denn in die Wohnungen gekommen sind. :
Da müsste es doch irgendwo eine Baugenehmigung geben. Was steht denn in dieser drin?
Oder anders gesagt: Eine Baugenehmigung für zwei Kamine an einem Strang kann ich mir irgendwie gerade gar nicht vorstellen. Das geht bestenfalls bei Kaminöfen, und da gibt es Auflagen.
Dann die Frage: Sind das Eigentumswohnungen? Wenn ja: waren die Kamine schon da, als das zur WEG wurde (dann müssten sie in den dafür notwendigen Abgeschlossenheitserklärungen erwähnt worden sein) oder sind die nachträglich eingebaut? Im zweiten Fall: liegt die dafür jeweils notwendige Genehmigung der EWEG denn überhaupt vor?
Wir sind die Eigentümer und haben vor einigen Monaten eingezogen. Das Problem existiert schon mindestens 40 Jahre.
Die Baugenehmigung habe ich leider nicht gesehen, deswegen kann nichts dafür sagen... Bei wem soll man das nachfragen?
Zitat:Das geht bestenfalls bei Kaminöfen, und da gibt es Auflagen.
Wo kann man die Auflagen nachlesen und wo steht, dass nur ein Kaminöfen da sein darf?
ZitatIst das Wohneigentum? Dann besser unter WEG posten :
Ich bin neue hier. Wenn es so besser wird...
Die Admins verschieben es dann.
Der offene Kamin ist doch bestimmt niemals von einem Schornsteinfeger abgenommen worden.
Gesetzlich gilt:
- Werden mehrere Öfen an einem Kaminzug betrieben, dürfen die Öfen durch ihre Bauart nur geschlossen betrieben. (D.h. es sind Öfen, bei denen sich die Türen selbst schließen.)
- Für offene Öfen ("offener Kamin") ist jeweils ein eigener Abzug notwendig.
ZitatDer offene Kamin ist doch bestimmt niemals von einem Schornsteinfeger abgenommen worden. :
Gesetzlich gilt:
- Werden mehrere Öfen an einem Kaminzug betrieben, dürfen die Öfen durch ihre Bauart nur geschlossen betrieben. (D.h. es sind Öfen, bei denen sich die Türen selbst schließen.)
- Für offene Öfen ("offener Kamin") ist jeweils ein eigener Abzug notwendig.
Vielen Dank! Das erklärt, warum wir das doch umbauen müssen.
Einzige, was noch offen bleibt, ob wir die Kosten komplett übernehmen müssen, falls das die zwei Abzüge wird.
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