Nebenkostenabrechnung - Müsste hier nicht eine gesonderte Rechnung für die Verursacher erfolgen?

30. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lolita09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Müsste hier nicht eine gesonderte Rechnung für die Verursacher erfolgen?

Wenn bei einer WEG die Wasserkosten und Heizkosten durch Uhren abgelesen werden, ist es dann berechtigt Toilettenspülung, Wasser, Beleuchtung, Heizung die durch private Feiern in einem Hobbyraum (die Anlage ist getrennt im Keller) enstehen einfach auf die Allgemeinheit in der Gesamtrechung umzulegen, abgesehen vom Lärm und Schmutz der im Eingangsbereich ensteht? Müsste hier nicht eine gesonderte Rechnung für die Verursacher erfolgen?
Mehrfache Beschlussanfragen wurden durch die Hälfte der WEG, die natürlich diese Einrichtungen benutzt, einfach abgelehnt. Muss die andere Hälfte dieses einfach hinnehmen?
Wie sieht die Rechtslage aus?

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3 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,
um hier halbwegs rechtssicher Auskunft geben zu können muss man wissen was in der Teilungserklärung zu diesem "Hobbyraum" vereinbart ist.

Ganz allgemein sei gesagt,

wenn der Raum allen Eigt. zur Nutzung freisteht müssen auch alle Eigt. die anfallenden Kosten anteilig tragen, unabhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten.
Mit einfachem Mehrheitsbeschluss könnte dies geändert werden, auf das wie gehe ich nicht ein, da ich die TE nicht kenne.

Wenn allerdings entsprechende Beschlussanträge schon abgelehnt wurden, sind diese erstmal hinzunehmen.

Wie zu Anfang gesagt, ohne Kenntnis der TE bezüglich des Raumes ist eine Antwort reine Spekulation.

Was allerdings die Verunreinigungen und den Lärm angeht, da würde ich ohne jede Gewissensbisse und ganz unmissverständlich dem oder den Verursachern mitteilen, dass sie a) den Dreck entfernen und b) bei Zimmerlautstärke feiern.
Dabei kann man sich problemlos auf § 14, Abs.1 WEG berufen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn der Keller bzw. Hobbyraum und Toillette keine eigenen Zähler hat, die je Feier abgelesen werden, lässt sich das auch schlecht berechnen.

Eine Beschlussmöglichkeit wäre natürlich, pro Feier einen festen Betrag als Anteil festzulegen. Aber ein Anspruch auf so einen Beschluss besteht da wohl eher nicht.

Und wie soll das nachgehalten werden, wer z.B. zwischendurch mal die Kellertoillette nutzt, wenn er anderweitig gerade im Keller ist?

Bei uns haben wir die gleiche Situation. Immer mal wieder kommen von 2 Parteien hierzu Einwände, jedoch niemals konkrete Beschlussanträge. Wobei ich als derzeitiger Vielnutzer sogar mit Ja stimmen würde, um mir nicht immer vorhalten lassen zu müssen, dass ich einen Raum, der zum Nutzen da ist, auch nutze und nicht leer stehen lasse.

Was die Schmutzbeseitigung betrifft, ist das allerdings eine Selbstverständlichkeit. Und zum Lärm: Es wird natürlich nicht immer mit Zimmerlautstärke gefeiert. Aber wenn man sich belästigt fühlt, kann man dagegen natürlich immer direkt vorgehen. Da braucht man keine Beschlüsse, die letztlich auch nicht helfen, da der Verwalter auch keine Möglichkeit hat, vor Ort für Ruhe zu sorgen.

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"Heike aus Bochum"

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wie Thorsten schon sagt: je nach TE

Ich hab hier auch nen paar WEG mit Hobbyräumen.

Einige sind einzelnen Wohnungseigentümern als SNR zugewiesen. Dementsprechend tragen auch diese die dort anfallenden Kosten.

Andere Hobbyräume stehen allen Eigentümern zur Nutzung zur Verfügung. Demzufolge sind die anfallenden Kosten von allen Eigentümern entsprechend dem vereinbarten Teilerschlüssel zu tragen - unabhängig vom Grad der tatsächlichen Nutzung! Das ist ja beim Aufzug und vielen anderen Dingen ganz genauso und auch recht so!

Der Aufwand einer gesonderten Erfassung und Abrechnung ist ungleich höher als der tatsächliche Nutzen durch eine verursachergerechte Kostentragung.
Überleg mal:
Durchschnittliche Kosten eines Versorger aus meiner Nähe für Wasser/Abwasser: 3,90 € / m³
Eine WC-Spülung braucht i.d.R. 6 Liter, mit Spartaste etwa 3 Liter, sagen wir mal im Schnitt pro Spülung 5 Liter.
Das macht pro Spülung Kosten von 1,95 ct!
Wenn also 20 Leute Party feiern und jeder zweimal aufs WC geht, entstehen abzurechnende Kosten von 0,78 €.
Das ist das Papier nicht wert, auf dem die Abrechnung stehen würde.

Mit der Heizung verhält es sich ähnlich. Die meiste Energie wird benötigt, um die Heizung vorzuhalten. Da fällt die Heizung für einen Partyabend nicht ins Gewicht. In einem Hobbyraum mit 20 Leuten kann man die Heizung getrost abdrehen, das wird auch so warm ;-)

Wenn bereits mehrere Beschlussanträge mehrheitlich abgelehnt wurden, würde ich als Verwalter ohne eine wesentliche Änderung der Sachlage diesen Antrag nicht mehr erneut in die TO aufnehmen. Auch abgelehnte Beschlussanträge muss die unterliegende Minderheit akzeptieren und hinnehmen, oder innerhalb der 1monatigen Beschlussanfechtungsfrist klagen (anfechten). Da jedoch nach meiner Auffassung die Kostenverteilung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, sehe ich jedoch keine Erfolgsaussichten.

Für den Lärm gilt die Hausordnung und der Schmutz ist vom Verursacher nach der Party zu beseitigen. Diese Selbstverständlichkeiten werden sich ja wohl durchsetzen lassen.

lg

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