Ein Gemeinschaftsgarten soll in Sondernutzungseigentum aufgeteilt werden. Das soll alles als Nachtrag der Teilungserklärung geregelt werden.
Wo ich mir aber noch unsicher bin ist ein Absatz.
Es wurde besprochen, dass man zwischen den Gärten iene Hecke pflanzen darf. Es wurde sich auch auf eine Höhe geeinigt.
Jetzt steht im Entwurf der Eigentümer der Wohunung XY verpflichtet sich eine Hecke zu pflanzen und sie zu pflegen. Auch die besprochene Höhe wurde mit aufgenommen.
Ich hätte gerne dieses verpflichtet in ist befugt umgeändert. Und die Höhe als Sondervereinbarung zwischen den derzeitigen Parteien mit aufgenommen.
Denn wir wollten die Hecke höher haben uns aber auf eine niedirgere Höhe geeinigt. Im Falle einer Änderung müsste dann ja jedesmal die TE geändert werden.
Wie seht ihr das? Ist das verpflichtet sich besser als ist befugt falls sich beim Eigentum mal was ändert? Und was ist mit der Heckenhöhe?
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Nachtrag der TE oder eher Sondervereinbarung
16. September 2013
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Frage vom 16. September 2013 | 17:39
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 13x hilfreich)
Nachtrag der TE oder eher Sondervereinbarung
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#1
Antwort vom 23. September 2013 | 19:49
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Wenn sicher gestellt werden soll, dass auch eine Hecke gepflanzt wird, so muss es verpflichtet lauten. Bei befugt
kann der Eigentümer eine Hecke pflanzen - oder es auch lassen.
Wegen der Höhe wäre es klug (falls die ganze Sache überhaupt klug ist) eine Mindest- und Maximalhöhe zu benennen.
Im Übrigen kann man eine TE nicht so einfach ändern, da müssten dann wieder alle Beteiligen/Betroffenen zustimmen!
VG
Roland
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