Nachtrag der TE oder eher Sondervereinbarung

16. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frido-Michi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
Nachtrag der TE oder eher Sondervereinbarung

Ein Gemeinschaftsgarten soll in Sondernutzungseigentum aufgeteilt werden. Das soll alles als Nachtrag der Teilungserklärung geregelt werden.

Wo ich mir aber noch unsicher bin ist ein Absatz.
Es wurde besprochen, dass man zwischen den Gärten iene Hecke pflanzen darf. Es wurde sich auch auf eine Höhe geeinigt.
Jetzt steht im Entwurf der Eigentümer der Wohunung XY verpflichtet sich eine Hecke zu pflanzen und sie zu pflegen. Auch die besprochene Höhe wurde mit aufgenommen.
Ich hätte gerne dieses verpflichtet in ist befugt umgeändert. Und die Höhe als Sondervereinbarung zwischen den derzeitigen Parteien mit aufgenommen.

Denn wir wollten die Hecke höher haben uns aber auf eine niedirgere Höhe geeinigt. Im Falle einer Änderung müsste dann ja jedesmal die TE geändert werden.

Wie seht ihr das? Ist das verpflichtet sich besser als ist befugt falls sich beim Eigentum mal was ändert? Und was ist mit der Heckenhöhe?

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Wenn sicher gestellt werden soll, dass auch eine Hecke gepflanzt wird, so muss es verpflichtet lauten. Bei befugt kann der Eigentümer eine Hecke pflanzen - oder es auch lassen.

Wegen der Höhe wäre es klug (falls die ganze Sache überhaupt klug ist) eine Mindest- und Maximalhöhe zu benennen.

Im Übrigen kann man eine TE nicht so einfach ändern, da müssten dann wieder alle Beteiligen/Betroffenen zustimmen!

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.557 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen