Hallo zusammen,
ich wohne in einer WG und habe mit einem Nachbar zusammen eine Haustüre. Diese ist mein einziger Fluchtweg, westlich habe ich einen Balkon.
Meine Nachbar hat eine 5 Zimmerwohnung und hat sogar ein Zimmer noch untervermietet. Dieser stellt jetzt seinen Kinderwagen in den gemeinsamen Flur. Wir baten ihn diesen evtl. in die Wohnung, Keller, Fahradraum zu stellen. Aber er meinte das wäre nicht zumutbar und in der Wohnung wäre kein Platz.
Habe mich dann an die Verwaltung gewendet und die haben ihn angeschrieben.
Problem an der Sache für mich ist, das ich nur diesen Druchgang von ca 40cm habe. Ist ja nicht so das man das wegen Schikane macht, aber jeden Kasten oder Wäschekorb muss ich über den Kinderwagen heben und der Flur ist sehr klein. Ich habe nicht mal vernünftig Platz die Türe zu öffnen, wenn ich was in der Hand habe.
Und der Nachbar hat ne 5 Zimmerwohnung und leistet sich noch nen Untermieter und sagt er hätte keinen Platz!?!
Die Verwaltung hat sich jetzt hier ausgeklingt und sagt sie könne nichts mehr tun. Möglichkeit wäre das ich gegen ihn klage.
Aber in der Hausordnung steht das drin das Kinderwagen in der Wohnung und nicht in Fluren abgestellt werden müssen.
Müsste dann hier nicht die Verwaltung weiter vorgehen?
Bwz. wie könnte ich hier weiter vorgehen?
Danke.
-----------------
""
Nachbar blockiert Fluchtweg!!!
7. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2012 | 09:37
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar blockiert Fluchtweg!!!
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Juli 2012 | 09:35
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Die Damen und Herren des zuständigen Bauordnungsamtes und/oder Branddirektion/Feuerwehr können im Rahmen einer vorbeugenden Brandschau Mängel feststellen und somit der Verwaltung und dem nachbarn etwas auf die Sprünge helfen.
-----------------
"lg.
R.M. "
Und jetzt?
Schon
268.215
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
22 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
Top WEG, Wohnungseigentum, Immobilien Themen
-
25 Antworten