NK-Abrechnung an Mieter vor ET-Versammlung

24. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
La Nonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
NK-Abrechnung an Mieter vor ET-Versammlung

Hallo,

Ist es korrekt wenn die Mieter bereits eine Nk-Abrechnung erhalten haben bevor eine ET-Versammlung stattgefunden hat. Wir als ET haben bisher keine Abrechnung erhalten.. Wir sind die einzigen ET die auch dort wohnen. ciao La Nonne

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn die Eigentümer anhand ihnen vorliegender Belege in der Lage sind, eine Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter zu erstellen, ist das deren Sache, dies auch zu machen.

Allerdings würde ich der HV mal auf die Füße treten, wenn im August immer noch keine Eigentümerversammlung stattgefunden hat.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Allerdings würde ich der HV mal auf die Füße treten, wenn im August immer noch keine Eigentümerversammlung stattgefunden hat.


Sehe ich ganz genauso, die HV scheint ein "Schnarchladen" zu sein. Üblich sind normlerweise Eigentümerversammlungen im 1. Halbjahr des lfd. Jahres.

Begründete Ausnahmen mag es geben, normal ist es nicht !

Kommt dies öfter vor, würde ich mir überlegen, ob das noch die richtige HV ist !



-- Editiert Barni Gröllheimer am 25.08.2012 10:19

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#3
 Von 
La Nonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Erst mal Danke für die Antworten. Bei uns erstellt die HV die NK-Abrechnung und in der ET-Versammlung wurde bisher immer erst darüber abgestimmt ob diese so in Prdnung geht. Die Abrechnug wurde immer mit der Einladung versandt und evtl. Unklarheiten konnten im Vorfeld besprochen werden.
Der Termin fùr die so späte Versammlung hat damit zu tun das wir in diesem Jahr schon eine außerordentliche ET-Versammlung hatten und die dort getroffen Beschlüsse wg. Unstimmigkeiten bzgl. der Durchführung noch nicht umgesetzt wurden.
Alles in allem ist die HV nicht ganz verkehrt, wir haben jedoch leider einen nicht ganz so angenehmen Miteigentümer.

Ciao La Nonna

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Von wem haben denn die Mieter die NK-Abrechnung erhalten? Die wird ja normalerweise vom Vermieter erstellt, und woher sollte der Vermieter die Zahlen haben, wenn du sie noch nicht hast?
Aber vielleicht ist ja nur der Brief der HV an dich bei der Post verloren gegangen, frag einfach mal bei der HV nach, wo die Abrechnung bleibt!

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#5
 Von 
La Nonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie gesagt die Abrechung wurde bisher mit der Einladung zur ET-Versammlung versendet und die gab es noch nicht. Ich vermutet das ein Mieter -was ich verstehen kann, nach der Abrechnung gefragt hat- daraufhin wird sein Vermieter die HV so lang genervt haben bis dieser diese herausgegeben hat. Die HV war diese Woche bei uns und hat nichts von der Abrechnung erwähnt. Wie schon versucht habe durchklingen zu Lassen ist die Situation bei uns etwas sehr angespannt.
Ciao La Nonna


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#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Je später die Abrechnung von 2011, je grösser die Gefahr der Verjährung der Betriebskosten (31.12.2012) der Mieter.

Ich würde der Verwaltung auf die Füsse stehen und darauf hinweisen, daß sie dafür von den vermietenden Eigentümern haftbar (Schadensersatz) gemacht werden kann.

Dann wird sie sich hoffentlich bewegen....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 27.08.2012 18:30

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Für was brauch ich bitteschön ne Verwalterabrechnung um nem Mieter die Abrechnung zu machen ????? Heizkosten mal aussen vor, und selbst die kann man beim Ableseunternehmen erfragen....

Im Übrigen haftet der Verwalter eben nicht falls die Abrechnung zu spät erstellt wird : LG Frankfurt, Urteil v. 14. Oktober 2011, Az.: 2-09 S 2/11

Weiter sollte man sich hüten die WEG Abrechnung 1zu1 für die Mietabrechnung zu übernehmen........WEG meisst nach MEA, Miete meisst nach m², ein informierter Mieter hustet einem was und zahlt nicht..........

btw. ich hatte meine Abrechnung auch immer lange vor der ETV, gibt mehr Zeit zum Kontrollieren

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Für was brauch ich bitteschön ne Verwalterabrechnung um nem Mieter die Abrechnung zu machen ????? Heizkosten mal aussen vor, und selbst die kann man beim Ableseunternehmen erfragen.... <hr size=1 noshade>


Wo sonst kann ein VM die ganzen Betriebskosten, die er grossteils auf dem M weiter abwälzt, hernehmen, als in seiner WEG Einzelabrechnung.

Das Wärmedienstunternehemen, dass den einzelnen WEG Eigentümern [color=red]Einzeln[/color] sämtliche Unterlagen zuschickt, kenne ich nicht !

Oder aus den Fingern saugen ?

quote:<hr size=1 noshade>Im Übrigen haftet der Verwalter eben nicht falls die Abrechnung zu spät erstellt wird : LG Frankfurt, Urteil v. 14. Oktober 2011, Az.: 2-09 S 2/11 <hr size=1 noshade>


Habe das Urteil gelesen, es ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar:

Einer der Hauptaufgaben einer ordnungsgemässen Verwaltung ist die Abrechnung der WEG. Findet diese nicht, oder nicht rechtzeitig statt (ausgeklammert Vorgänge, die die Verwaltung nicht zu vertreten hat), ist dies ein Grund die Verwaltung zu wechseln bzw. abzusetzten!

quote:<hr size=1 noshade>Weiter sollte man sich hüten die WEG Abrechnung 1zu1 für die Mietabrechnung zu übernehmen........WEG meisst nach MEA, Miete meisst nach m², ein informierter Mieter hustet einem was und zahlt nicht.......... <hr size=1 noshade>


Dies ist selbstverständlich, Basis der VM Abrechnung an den M jedoch ist und bleibt die WEG Abrechnung !

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#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Barni, das Urteil kommt einfach daher dass es jedem Eigentümer freisteht sich die zur Mietabrechnungserstellung notwendigen Unterlagen, bzw. Rechnungen bei der Verwaltung anzusehen, zu kopieren und dann die Mietabrechnung zu erstellen.
D.h. kommt der V. nicht zu Pötte muss man selbst aktiv werden...davon abgesehen hast natürlich recht dass so ein V. abgeschossen gehört.

Also ich war öfters schon bei der ISTA und hab mir dort die Unterlagen zeigen lassen, bzw. kopieren lassen. War zwar immer ein Kampf und ich musste beim ersten Mal mit der Einschaltung eines Anwalts drohen, aber ich bekam was ich wollte.

Ums mal auf deutsch zu sagen, pennt der V. und ich will zeitig abrechnen um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben muss ich halt was tun. Wobei auch klar sein sollte, der zeitliche Aufwand die Belege durchzugehen um nachher 50 oder 100 Euro vom Mieter holen zu können ist völlig ausser Spur

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

@thorsten
WEG meisst nach MEA, Miete meisst nach m², ein informierter Mieter hustet einem was und zahlt nicht..........
Das kann aber so vereinbart werden.
Ich habe es in den letzten 30 Jahren auch noch nie anders gesehen, da steht immer der Satz mit den Eigentumswohnungen und den MEA dabei.
Davon abgesehen, in 99% ist das sowieso identisch.

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