Montage SAT an Fensterrahmen etc.

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Pu.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Montage SAT an Fensterrahmen etc.

Hallo zusammen,

ich stöbere schon etwas länger in diesem tollen Forum und habe auch schon kräftig die Suche nach meinem Problem benutzt - jedoch ohne Erfolg.

In unserem Mehrfamilienhaus gibt es KabelTV. Ich als Eigentümer habe bis jetzt Kabel genutzt und möchte auf SAT umstellen. (Kosten)
In meiner Dachwohnung habe ich keinen Balkon etc. wie andere Eigentümer, die dort eine Schüssel aufbauen.

Ist es möglich eine unauffällige Schüssel (z.B. Selfsat) an meinem Fensterrahmen zu befestigen, oder zählt dies auch als Gemeinschaftseigentum?

Wie gehe ich in diesem Falle am Besten vor?
Muss ich in jedem Falle die EIgentümer abstimmen lassen? (ich weiß jetzt schon wie sie abstimmen, wenn eine Schüssel vom Gebäude abstehen würde ;-) )

Über eure Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!!
Klaus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also, Fensterrahmen zählen zum Gemeinschaftseigentum :-( , daher ein Nein zum Befestigen der Schüssel.
Aber, nach neuem WEG Gesetz sind nur diejenigen Eigentümer zustimmungspflichtig die von einer baulichen Veränderung unmittelbar betroffen sind.

Eine bauliche Veränderung muß zwar einstimmig oder siehe oben beschlossen werden, allerdings wird ein Erlaubnissbeschluss per Mehrheit ohne Anfechtung nach einem Monat rechtskräftig.

Aber, die von Dir geplante Umstellung wegen "Kosten" wird eher nichts bringen, ich gehe mal davon aus, dass euer Kabelanschluss eine gemeinsame Sache der Gemeinschaft ist > Anschluss an das Kabel per Beschluss und Vertrag als Eigentümergemeinschaft. Das würde bedeuten, dass Du auch nen Anteil zu zahlen hättest, ob du Kabel nutzt oder nicht.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Klaus Pu.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Direkt betroffener wäre in erster Linie erstmal niemand, außer mir selbst.
(wegen Dachwohnung)

Der Kabelanschluss wird selbst von anderen Eigentümern nicht genutzt.
Diese stellen Ihre Schüsseln einfach auf den Balkon...und haben das Problem so gelöst.

Wie kann ich denn meinen Wunsch am Besten durchsetzen?
Bzw. ohne großes Aufsehen...

Danke vorab!

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wie Du das für Dich löst ? Du kannst die Schüssel neben eines der Fenster montieren lassen und darauf hoffen dass niemand was mitkriegt, bzw. einen Rückbau verlangt.
Du kannst auf der nächsten ETV versuchen einen Beschluss herbeizuführen der Dir obiges gestattet.

Aber mal ne andere Idee, wenn ich Dich richtig verstehe nutzt niemand das Kabel ?
Warum dann nicht hergehen und das Kabel kündigen und für das gesparte Geld eine gemeinsame Satanlage anschaffen ?
Das wäre per Mehrheitsbeschluss durchführbar, rede mit den Nachbarn was die davon halten, Geld zu sparen ist immer ein gutes Argument ;-)

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
Klaus Pu.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
ich muss nochmals laienhaft nachfragen, da ich erstmal keine schlafenden Hunde wecken möchte:

1. Der Kabelanschluss ist nicht für die Gemeinschaft. Jeder hat einen eigenen, den er auch selbst bestellen bzw. kündigen kann. Allerdings mit einem Servicevertrag (Kosten: 20€/Monat.. :-( ).

2. Wenn ich die Fenster austauschen möchte, muss ich diese doch auf eigene Kosten machen. Warum gehören die dann zum Gemeinschaftseigentum?

3. Welche Auswirkung hat es für mich, wenn die Anderen Ihre Schüssel auf dem Balkon 'versteckt' haben...?
Kann ich hier nicht mit der Argumentation 'habt ihr -> mach ich auch' kommen?

Wie ihr seht erschließt sich das Thema meinem 'hoffentlich' gesunden Menschenverstand noch nicht ganz...

Über ein paar Kommentare würde ich mich nochmals freuen!

Danke und Grüße
Klaus

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#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Kein Thema
1)
Ich ging davon aus dass der Kabelvertrag wie üblich von der Gemeinschaft beschlossen wurde, da hast natürlich wenig Chancen mit einer gemeinsamen Satanlage.

2)
Bei den Fenstern und der entsprechenden Kostentragung kommt es auf die Regelungen in der Teilungserklärung, und davon abweichende Beschlüsse gemäß §16 Abs.4 neues WEG an.
In der Regel sind Fenster, da maßgeblicher Gebäudebestandteil, nicht im Sondereigentum. Ausgenommen die inneren Scheiben bei Doppelverglasung.
D.h. eine kaputte Scheibe tauschen darfst Du und zahlst Du, ein anderes Fenster einbauen dürftest Du nicht.

3)
Es gibt mittlerweile zig Urteile, OLG und auch BGH die das Aufstellen von Schüsseln auf einem Balkon gestatten, zumindest sofern diese nicht fest angebracht ist oder von aussen nicht oder nur wenig sichtbar ist.
Deine Argumentation kann ich zwar nachvollziehen, aber unter Bezug auf oben ist sie nicht schlüssig, da Du Deine Schlüssel ja fest installieren mußt.

Ich kann Dir nur den Rat geben mit Deinen Nachbarn und Miteigentümern zu sprechen und ihnen zeigen was Du wie vorhast.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#6
 Von 
Klaus Pu.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

So wie ich meine konservativen und alt-eingesessenen Miteigentümer und Nachbarn kennengelernt habe, weiß ich wie diese reagieren...nämlich mit: "oje!, wie sieht denn das aus...das verschandelt das ganze Gebäude" etc.

Deshalb ja meine ganze Fragen...

Wie verhält es sich denn,

1. ...wenn nun der Rahmen doch zum Sondereigentum, also mir, gehört
2. ...wenn ich die Schüssel so montiere, dass sie wieder abnehmbar ist ohne Spuren zu hinterlassen

Und falls ich doch mit den anderen Miteigentümer reden muss, wen muss ich informieren? (Es ist ein Reihenhaus mit insgesamt 3x 6 Parteien)
Nur die, die im Haus meiner Wohnung (6) wohnen oder alle 18?

Für die Antwort herzlichen Dank im Voraus!!
Klaus

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Oje, das wird aber umfangreich
Wen mußt Du fragen, kommt auf die TE an, Reihenhaus? du meinst eine WEG mit drei Häusern? Wenn ihr eure Angelegenheitn getrennt regeln dürft nur die in deinem Haus, ansonsten alle. Ich kenne aber deine TE nicht, deswegen unter Vorbehalt.

zu 1 + 2 , ist beides nicht relevant, da laut geltender Rechtsprechung eine Schüssel eine bauliche Veränderung ist, du findest über gogel viele Artikel dazu.

Nochmal, rede mit den Leuten und versuch sie zu überzeugen, allerdings geh davon aus, dass Du keinen Rechtsanspruch auf die Schüssel hast.

Mehr kann hier im Forum meiner Meinung nach nicht getan werden, entgültige Sicherheit wird auch ein RA kaum geben können.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klaus Pu.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Okay, dann vielen Dank für die Beiträge!!

Dann werd' ich wohl 18mal klingeln gehen müssen :neck:

0x Hilfreiche Antwort

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