Miteigentümer vergrault HV

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Miteigentümer vergrault HV

Als ich vor 3 Jahren meine ETV gekauft habe gab es keine HV. Ich konnte die Miteigentümerin dann endlich davon überzeugen, eine HV zu beauftragen, da wir uns nicht grün sind und kaum zu Einigungen kommen.

Nun ist es so, dass die HV von der Miteigentümerin stets und ständig wegen Kleinigkeiten konfrontiert wird. Statt die Hausbewohner direkt auf diese Lächerlichkeiten anzusprechen schreibt sie die HV an und bezieht sich auf: Dafür werden Sie schließlich bezahlt!

Jetzt ist es aber so, dass die HV pro Wohnheit lediglich 24,- EUR/Monat erhält (es gibt 3 Wohnheiten), und mittlerweile ist es so unerträglich geworden, dass die HV den Verwaltervertrag nicht mehr verlängern möchte, und ich kann das durchaus verstehen!

Die HV sagt natürlich, dass sie vertraglich dazu verpflichtet ist, Beschwerden und Ähnliches immer an mich weiterzuleiten und darauf einzugehen. Manchmal denke ich, die Miteigentümer wissen ganz genau, dass sie Dinge verlangen, die sie gar nicht dürfen, aber Hauptsache mal genervt, so als ob sie es darauf anlegen, dass die HV das Handtuch wirft.

Beispiel:

Mein Mieter würde seine Pflichten bezüglich Kehrwoche nicht erledigen. Er sagt, er macht das sehr wohl! Die Miteigentümer ließen nicht locker und verlangten einen Leistungsnachweis für seine "Arbeiten", obwohl mein Mieter nach ca. 1,5 Jahren zum Ende August eh auszieht.

Mein Mieter hat einen klasse Nachweis geschrieben (er selbst ist Anwalt), der ihnen den Wind aus den Segeln genommen hat.

Das war letzten Samstag, und heute (Dienstag) bekam die HV die eMail, dass die Miteigentümer nun eben einen Leistungsnachweis von meiner künftigen Mieterin, die ab 01.09. einziehen wird, verlangen! Völlig haltlos und lächerlich, aber die HV war bzw. ist ja verpflichtet, mir so einen Schwachsinn weiterzuleiten und darauf zu reagieren.

Sind das so Sachen, die es mir später leichter machen werden, einen Notverwalter bestellen zu lassen, weil sie als Beweis dafür dienen, dass es ohne HV nicht geht, wir Miteigentümer einfach nicht in der Lage sind, uns wie normale Menschen auszutauschen und ordentlich zu verwalten?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo Dinsche,

nach dem Gesetz kann die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden, und jeder Eigentümer hat das Recht auf die Bestellung eines Verwalters.

Wenn die HV den Vertrag nicht verlängert würde ich Deiner Miteigentümerin vorschlagen sie soll doch die Verwaltung selbst übernehmen, um dann genüsslich wegen jedem Käse vor Gericht zugehen.

Alternativ kann sie ja eine HV vorschlagen die die Verwaltung übernimmt, den Beschluss zur Bestellung kann sie ja eh mit ihrer Stimmenmehrheit fassen - mal sehen ob sich eine HV findet ;-)

Funktioniert beides nicht, beantragst Du bei Gericht die Einsetzung eines Not- bzw. Zwangsverwalters

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Selbst "verwaltet" hat sie ja vor meiner Zeit, und das gab nur Stress und Ärger. Natürlich immer wegen Geld und Unregelmäßigkeiten und Vorwürfen bezüglich angeblicher Pflichten, die andere nicht erfüllen... Ständiges Gejammer, alles würde an ihr hängen bleiben, und sie als "erfolgreiche Geschäftsfrau" hätte nicht die Zeit, sich um jede Kleinigkeit zu kümmern.. Bla, Bla, Bla.. ;-))

Nachdem ich 5 Angebote von Hausverwaltungen vorgelegt hatte wollte sie dann doch lieber einen anderen auf "Empfehlung" nehmen. Darauf ließ ich mich ein, und was passierte? Der Typ hatte nach ganz kurzer Zeit keinen Bock mehr auf ihren Mist, und wir kamen nicht mal zum Unterzeichnen des Verwaltervertrags *lach* Stattdessen bekamen wir für seine bisherigen "Tätigkeiten" eine gepfefferte Rechnung.

Sie merkte, dass ich mich nicht kümmern wollte, die Arbeit an ihr hängen bleiben würde, also gab sie endlich nach, und so kamen wir zur jetzigen HV, die echt ihre Arbeit gut gemacht hat. Die Geduld hätte ich nicht gehabt, und jetzt reicht es der armen Frau eben auch.

Die Miteigentümerin hat keine Ahnung, aber davon ne Menge. Sie lässt sich nichts sagen, rennt wegen jedem Mist zum RA, der dann von meinem RA regelrecht zurechtgewiesen wird. Die HV, mein RA und ich haben einen riesigen Stapel an eMails und weitere Korrespondenz vorliegen, die beweisen, dass die Dame einen Knall hat und wir auf keinen Fall selbst verwalten können.

Zum Entzug des Wohnungseigentums reicht es leider nicht, und für eine Klage meinerseits braucht es auch mehr. Mir liegt die HV eben am Herzen, und ich dachte, es würde vielleicht eine Möglichkeit geben, sich gegen Beschwerden wegen jeden "Pups" zu wehren.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Sicher kann man sich gegen solche unbegründeten Beschwerden wehren, einfach ignorieren und warten ob es zu einem Rechtsstreit kommt, den kann man dann mit allen vorhandenen Nachweisen über die querulantische Miteigentümerin wohl nur gewinnen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

nur mal so am Rande: pro Wohnheit lediglich 24,- EUR/Monat

ähm, ich hoffe, du glaubst nicht, dass Du ein "Schnäppchen" hast, normal ist ein Betrag von 10 bis 20 Euro pro Monat/Einheit.

Also mit renitienten Eigentümern habe ich so meine Erfahrungen, man muss mit solchen "Leuten" umgehen können, die wenigsten HV s sind an "harte" Kunden gewöhnt, weil sie zum Glück die Ausnahme darstellen. Da könnt Ihr "froh" sein, dass ihr mich nit habt, auf solche "Leute"stehe ich ja besonders.

Grundsätzlich denke ich, wird hier nur Ruhe einkehren, wenn die HV die Dame mit allen gebührenden Respekt "mal auf den Pott" setzt.

Bezüglich einer neuen HV: wenn sie sich wehement wehrt gegen deine Angebote, Notverwalter, dass müsstest Du im Prinzip dann relativ leicht durchbekommen, allerdings eben wieder mit Kosten verbunden etc...

Ne andere Idee: wenns gar nit besser wird, vielleicht verkaufen? Klar ist immer doof, aber manchmal hilft nur das um endlich Ruhe zu bekommen.

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Für den Aufwand, den die HV mit "uns" hat nimmt sie viel zu wenig, echt. Außerdem sind wir ja nur eine kleine WEG, und da die oft mehr Probleme machen als Große nehmen einige HV lieber Abstand. War mir vorher nicht bewusst, aber jetzt schon.

Wenn Du in Hessen bist, dann sag Bescheid! Mir wäre ein "harter Hund" als Verwalter echt lieber. Die Verwalterin ist viel zu nett, obwohl sie mittlerweile eher einen resignierten Eindruck macht. Reparaturen z.B. wurden unkompliziert gehandhabt.

Auf den Boden der Tatsachen wird die Miteigentümerin meistens von mir oder meinem RA zurück geholt. Sie fordert über ihren RA Dinge, die nur noch zum lachen sind, und wenn mein RA dem antwortet kommt nichts mehr, und sie zieht stillschweigend den Schwanz ein. Bis zum nächsten Mal halt, aber versuchen kann man es ja mal. Manchmal denke ich, sie hält mich für doof, aber dann wieder meine ich, sie tickt nicht ganz richtig.

Ich weiß, dass ein Notverwalter mit Kosten verbunden ist, die aber von der Gemeinschaft zu tragen sind. Das allein gibt mir die Hoffnung, dass sie nachgeben wird, denn wenn es um Kohle geht bekommt sie Angst *lach*

Natürlich würde ich gern und sofort verkaufen!!! Das Problem ist aber, dass diese Wohnung zwar super schön ist, aber in einem Ort liegt, der nicht unbedingt das Ziel für Leute ist, die so viel Geld ausgeben möchten. Dazu kommt, dass ich viel investiert habe und zum 01.09. eine neue Mieterin einziehen lasse. Die habe ich natürlich schon vorsorglich geimpft ;-)

Die Miteigentümerin würde gern das ganze Haus für sich haben, aber sie kann sich meine Wohnung nicht leisten. Ich vermute, sie will mit ihrer Art und Weise den Preis drücken, aber so ausgeschlafen bin ich auch. Außerdem macht mir das irgendwie schon wieder Spaß *grins*

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
wenn es um Kohle geht bekommt sie Angst *lach*


quote:
Sie fordert über ihren RA Dinge, die nur noch zum lachen sind,



Anscheinend spielt Geld für sie keine Rolle, bei dem Anwalt-Dauerauftrag. Oder
ist er ihr Hausanwalt (Familienmitglied) ?
Und was ist mit Deinen Anwaltkosten, verlangst du keinen Schadenersatz von ihnen , da sie jedesmals ihre Schwänze einziehen ?
Hast Du keinen Unterlassungsanspruch wegen Schikanenverbot ?

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"28c7h49T"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

So viel ich weiß hat sie mit ihrem RA einen Deal, weil die sich schon ewig kennen, aber ihre Kosten für den sind mir eh egal. Mein RA ist ein längjähriger Freund der Familie, also wenn Kosten, dann recht gering.

Sie nervt und schikaniert, aber auf so subtile Art und Weise, dass man da nichts Genaues packen kann. Ich kann nur ihren Mist sammeln und abwarten wie sie sich meiner neuen Mieterin gegenüber verhält. Es dauert aber nicht mehr lange, bis mein RA ihr schreibt, dass sie mit einer Unterlassungsklage zu rechnen hat, wenn sie nicht endlich damit aufhört. Geduld muss man haben ;-))

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#8
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

>Ne andere Idee: wenns gar nit besser wird, vielleicht verkaufen?

Ich denke selbst das ist nicht so einfach.
Soweit ich weis gibt es Gerichtsurteile die sagen das man einem potentiellen Käufer ungefragt über alle Probleme im Haus informieren muß, seien es Probleme am Haus, als auch Probleme mit Miteigentümern.
Wenn Du einen Käufer informierst "was" da auf ihn zukommt, siehst Du ihn nur noch von hinten...
Wenn man es nicht sagt kann der Käufer den Vertrag rückgängig machen und wenn es ganz übel kommt kann man deswegen sogar noch auf Schadenersatz verklagt werden.

Gruß
Michael


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das stimmt zum Teil. Wenn sie aber mit mir ein persönliches Problem hat, warum dann einem Käufer davon berichten? In den Protokollen der ETV kann man schon erkennen, dass es wegen dem Garten und der Gartenpflege immer schon Zwist gab.

Deswegen muss ich mir das mit der Unterlassungsklage auch sehr gut überlegen.

Aber das ist eh im Moment kein Thema, weil die Wohnung vermietet ist und es gerade in der heutigen Zeit so gut wie unmöglich ist, meine Wohnung für den Preis, den ich haben möchte, zu verkaufen.

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