Hallo,
ich schildere kurz die Fakten, bevor ich zu meiner Frage komme
Wir sind eine Hausgemeinschaft mit 6 Parteien. 4 Parteien haben eine Garage. Ansonsten gibt es noch einen Gemeinschafts-Pkw-Stellplatz.
Partei A (ich) ist nicht im Besitz einer Garage.
Partei B (ebenfalls Eigentümer in der Hausgemeinschaft) haben 2 Autos und 1 Garage.
Nun ist es so, dass Partei B den Gemeinschaftsstellplatz komplett für sich in Anspruch nimmt. 1 Auto steht in der Garage und das andere Auto eben auf diesem Stellplatz. Das Auto auf dem Stellplatz wird nicht mehr fortbewegt. Seit Wochen schon nicht mehr. Da der Eigentümer momentan nicht Auto fahren darf (das ist deren Begründung).
Ich bin mit den Nachbarn mittlerweile im Streit und überlege, mir rechtlichen Beistand zu besorgen.
Nun zu meiner Frage:
Ist es rechtliche tragbar, dass dieses Auto dort dauerparken darf? Bisher war die Regelung "wer zuerst kommt, malt zuerst". Nun hat kein anderer Eigentümer mehr die Chance, diesen Parkplatz zu nutzen, da das Auto wie gesagt nicht mehr weggefahren wird. Partei B hat auch in Zukunft nicht vor, das Auto vom dem Stellplatz zu entfernen.
Dies wird auch Thema der nächsten Versammlung.
Allerdings würde ich gerne vorab schon mal wissen, inwieweit ich dagegen vorgehen kann.
Danke
LG
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Miteigentümer blockiert Gemeinsch.-Pkw-Stellplatz
14. Januar 2014
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Frage vom 14. Januar 2014 | 19:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentümer blockiert Gemeinsch.-Pkw-Stellplatz
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#1
Antwort vom 15. Januar 2014 | 06:39
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Ihr solltet zunächst in einem Beschluss klare Regeln für die Nutzung dieses Gemeinschaftsparkplatzes festlegen, falls es die nicht gibt. Einschließlich einer Höchstparkdauer.
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"Heike aus Bochum"
#2
Antwort vom 15. Januar 2014 | 16:35
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
quote:
Ansonsten gibt es noch einen Gemeinschafts-Pkw-Stellplatz.
Ist die Nutzung dieses Stellplaztes irgend wo geregelt? (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung - Beschluss der Eigentümerversammlung).
Ist da nicht der Fall, hast Du gegen die Nutzung keine Handhabe. Ich wäre mir auch nicht sicher, ob sich mehrheitlich eine "faire" Benutzungsregelung herbeiführen ließe.
VG
Roland
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