Makler = Eigentümer

24. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.06.2019 14:23:23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler = Eigentümer

Hallo,

mein Schwiegervater hat im Jahreswechsel 07/08 eine Wohnung gekauft. Der Eigentümer hat dann eine Maklerprovision verlangt, da er ja Makler sei. Ist dies rechtens und wenn nicht, wann verjährt der Anspruch?

VG
O.Schlüter

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8 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich glaube, hier gilt das gleiche wie bei der Vermietung. Hausverwaltung oder Eigentümer dürfen keine Maklerprovision verlangen.

Wie kam Dein Schwiegervater denn zu dieser Wohnung? Durch ein Inserat? Wurde darin was von einer Maklerprovision erwähnt? Musste er diesbezüglich was unterschreiben?

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ich würde das zurückfordern, notfalls klagen. Da bestehen gute Chancen. Der Makler ist selten doof, der hätte doch nur den Preis erhöhen müssen um das selbe Geld zu bekommen.

Ist noch lange nicht verjährt

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
guest-12305.06.2019 14:23:23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frau wohnte dort schon vorher zur Miete und der Vater hat dann die Wohnung für Sie gekauft. Unterschreiben musste er bis auf den Kaufvertrag nichts.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo olschlue,

quote:
Unterschreiben musste er bis auf den Kaufvertrag nichts.
Und stand dort etwas zu Maklergebühren drin?
Ist in dem vertraglichen Kaufpreis die Gebühr enthalten oder nicht?
Wenn nicht, wie wurde die Gebühr denn bezahlt?

MfG Stefan


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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wurde sie denn überhaupt schon bezahlt? Oder fordert der Makler/Verkäufer einfach nur noch? Und ganz wichtig: Wurde vor Kauf darauf hingewiesen, dass eine Maklercourtage fällig sein würde?

Aber wie gesagt: Wenn beim Kauf bzw. von Anfang an, sondern erst danach, kein Piep über Maklergebühren gesagt wurde, dann hätte der gierige Verkäufer Pech. Wenn mich nicht alles täuscht müsste beim Notartermin darüber doch auch gesprochen worden sein, oder?! Bin da nicht sicher, ob das die Regel ist, aber wenn wir (ich oder meine Familie) was über Makler gekauft haben, dann saßen diese Menschen dabei und haben sich ihre Courtage dadurch schriftlich zusichern können.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Dinsche,

ja, richtig, vielleicht fordert er ja noch. Mir ging es mit der Frage, wie bezahlt wurde, vor allem darum, dass dies hoffentlich nicht bar erfolgte, denn sonst haben wir (wieder einmal) ein Beweisproblem.

Ich kenne es übrigens auch so, dass der Makler beim Notartermin anwesend ist und die Courtage vom Käufer in den Vertrag kommt. Mit dem Verkäufer hat der Makler einen Vertrag bzw. er hat einen Auftrag von ihm (spielt hier aber nicht die große Rolle, er müsste sich ja selbst verklagen :) ).
Da aber Vertragsfreiheit herrscht, kann es natürlich auch anders gewesen sein; daher meine Fragen.

MfG Stefan
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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."

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#7
 Von 
Phill
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur eine kleine Anmerkung. Makler unterliegen dem § 34 c der Gewerbeordnung. D.h. Vermittlung und Nachweis von Vertragsabschlüssen.Der Nachweis über den Vertrag besteht darin, dass der Gewerbetreibende (der Makler) dem Auftraggeber (dem Eigentümer) einen bisher unbekannten Interessenten und künftigen Vertragspartner (den Käufer) benennt, so dass der Auftraggeber (der Eigentümer) von sich aus Vertragsverhandlungen aufnehmen kann.
Es liegt weder eine Vermittlung noch ein Nachweis vor, wenn der Gewerbetreibende (der Makler) im eigenen Namen (also mit sich selbst) Verträge abschließt, weil es hier an einem Dritten fehlt, der den Auftrag erteilt hat. Im übrigen gilt § 652 BGB - dem Makler sind nur Aufwendungen zu ersetzen, wenn es vereinbart wurde.

Also bleiben zwei Fragen: Wurde dem Makler ein Auftrag erteilt? Wenn ja, von wem? Oder: Ist die Maklerprovision Bestandteil des Kaufvertrages?

Ist die Provision Bestandteil des Kaufvertrages, dann wird es schwierig.

MfG Phill

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Phill,

weitestgehend Zustimmung, aber:

quote:
Ist die Provision Bestandteil des Kaufvertrages, dann wird es schwierig.
Das würde ich nicht so sehen. Selbst wenn eine Provision im Kaufvertrag vereinbart ist (wohlgemerkt, als Maklerprovision, Courtage o.ä. mit Betrags- oder Prozentangabe bezüglich der Höhe, jedoch nicht nur als "im Kaufpreis enthalten" bezeichnet), kann sie zurück gefordert werden. Es ist durchaus üblich (jedoch eher bei Mietverträgen), solche Sachen erst einmal zu unterschreiben, um das Geschäft zu sichern.
Ich frage mich allerdings, warum hier der Makler nicht auf den unwirksamen Vertragsbestandteil hingewiesen hat.

MfG Stefan


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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."

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