Lt. Grundbuch nicht vergebener Stellplatz ( Eigentumswohnung / Mehrfamilienhaus )

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
CuriousMan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Lt. Grundbuch nicht vergebener Stellplatz ( Eigentumswohnung / Mehrfamilienhaus )

Hallo,

ich stehe unmittelbar vor dem Kauf einer Eigentumswohnung. Lt. Grundbuch sind zu diesem Haus mit mehreren Wohnungen acht Parkplätze/Stellplätze mit Sondernutzungsrecht vermerkt. Diese sind mit römischen Ziffern (I-VIII) gekennzeichnet. Jetzt sind aber nur 7 der Stellplätze zu einzelnen Wohnung genau lt. Grundbuch zugeordnet. Ein Stellplatz (Nr. IV) taucht nicht weiter auf.

Ein eigener Parkplatz ist natürlich sehr komfortabel und ich will alles versuchen im Rahmen des Kaufprozesses das beste für mich rauszuholen. Der derzeitige Verkäufer/Eigentümer der Wohnung verkauft die Wohnung ohne Stellplatz. Ihm ist das in dem Grundbuch auch nie aufgefallen. In der Wohnung hat, seit dem das Haus gebaut wurde (1970 ... die Frau ist jetzt mit 95 ausgezogen), eine Dame gewohnt die nie ein Auto hatte. Ist es möglich das daher vielleicht eine Zuordnung zu meiner Wohnung einfach übersehen wurde? Der Verkäufer meinte er hätte mit dem Grundbuchamt telefoniert und die könnten sich das auch nicht erklären. Allerdings kann ich die Aussage halt nicht überprüfen. Denk schon, das es stimmt. Aber: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Angenommen der Parkplatz hat keine Zuordnung, gibt es da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, diesen an meine neue Wohnung zu binden? Hat man da als Eigentümer irgendwelche speziellen Rechte oder Möglichkeiten? Ich will dort auch zu Eigennutzung einziehen. Gibt es da ggf. so eine Art Gewohnheitsrecht der schon bestehenden Eigentümer, was dann bevorzugt wird? Ich kenne mich da leider nicht aus. Ich will nur einfach nichts unversucht lassen, einen festgelegten eigenen Parkplatz zu bekommen.

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn du zusätzlich zu deiner Wohnung das Sondernutzungsrecht an einer Garage kaufen willst, muss du dieses Sondernutzungsrecht dem Eigentümer abkaufen.

D.h., du muss zunächst in Erfahrung bringen, wem das Sondernutzungsrecht gehört.
Wie steht es in der Teilungserklärung?

Was gibt es sonst für Verträge dazu?

Wenn es keiner Wohnung zugeordnet ist und auch keinen anderen Eigentümer hat, ist die WEG der Eigentümer.

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#2
 Von 
CuriousMan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Ah, okay, verstehe. Danke. Also wenn die WEG der Eigentümer ist, bin ich es ja dann auch wenn der ganze Kauf usw. abgeschlossen ist. Dann darf und kann ich ja den Parkplatz auch benutzen, oder? Laut Grundbuch sind eben 8 Parkplätze aufgeführt aber nur 7 explizit den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Einer gar nicht. Den dürfen demnach alle benutzten die Eigentümer sind? Wäre dann halt nur blöd wenn der ständig besetzt ist.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wie der Parkplatz genutzt wird (wenn keiner das Sondernutzungsrecht hat), wird die WEG in einem Beschluss festgelegt haben.

Nähere Infos, was es mit dem Stellplatz auf sich hat, kann nur die WEG geben.
Was sagt die Teilungserklärung zu dem Stellplatz?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von CuriousMan):
Dann darf und kann ich ja den Parkplatz auch benutzen, oder?

Wenn es 8 Eigentümer sind, zu 1/8 ... :grins:



Zitat (von CuriousMan):
Den dürfen demnach alle benutzten die Eigentümer sind?

Würde ich so sehen.

Kann aber auch sein, das es da bereits eine Regelung gibt. Müsste man mal in den Unterlagen nachschauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
CuriousMan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, ich will mich ja nicht direkt bei Einzug mit allen Miteigentümern anlegen. Da kann ich eine gute Nachbarschaft dann eh knicken. Aber dennoch muss man ja versuchen, da was zu erreichen. Das Haus ist unterteilt in zwei Hausnummern. Insgesamt 18 Wohnungen. In meiner Hausnummer sind 9 Wohnungen. Es gibt eben 8 Parkplätze und 4 Garagen. Die Garagen sind aber alle belegt. Bleiben eben die 8 Parkplätze wovon nur 7 zu den jeweiligen Wohnungen zugeordnet sind. Einer nicht. Vielleicht ja auch ein "Besucherparkplatz"? Mal sehen. Ggf. werde ich das halt alles so unter den Nachbarn abstimmen müssen. Vielleicht nutzt einer seinen Parkplatz ja gar nicht. Vielleicht verkauft mir auch einer sein Sondernutzungsrecht. Mal sehen.

Gäbe es denn ggf. ein Gesetz das u. U. höher steht, als die WEG? Mal angenommen irgendwie bekommt es einer irgendwie hin sich an so einem Mehrfamilienhaus die Sondernutzungsrechte für mehrere Plätze zu sichern?! Darf der das? Ggf. um ein Miet/Pachtgeschäft damit abzuwickeln? Gibt ja alles mögliche heutzutage ...

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Mal angenommen irgendwie bekommt es einer irgendwie hin sich an so einem Mehrfamilienhaus die Sondernutzungsrechte für mehrere Plätze zu sichern?!

Wie soll das gehen ?
Nachts ins Grundbuchamt schleichen und die Einträge ändern ?

Der Eigentümer und die Hausverwaltung sollten (müssten) eine Teilungserklärung haben, einfach mal durchlesen.
Bei so einer Entscheidung ist das telefonieren doch nur Gefasel.
Übrigens: natürlich könnte auch ein einziger Eigentümer alle Garagen / Stellplätze haben.

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#7
 Von 
CuriousMan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Mal angenommen irgendwie bekommt es einer irgendwie hin sich an so einem Mehrfamilienhaus die Sondernutzungsrechte für mehrere Plätze zu sichern?!


Na, mal angenommen das ist ein Haus wo viele Leute mit finanziellen Schwierigkeiten wohnen. Die Schufa vergibt ja Kreditwürdigkeiten sogar schon nach Adressen (Schlimm genug!). Wenn jetzt irgendeiner auf die Idee kommt den Leuten, die ggf. verschuldet sind, Ihr Sondernutzungsrecht an den Parkplätzen abzukaufen. So eine Art "Sale and Lease Back" Aktion halt. Selbst wenn dann Leute ausziehen hätte dieser eine ja immernoch das Sondernutzungsrecht an den Parkplätzen. Die Frage ist in dem Zusammenhang ob es da, wegen des Interessenkonfliktes, nicht einen gesetzlich Rahmen gibt der sowas verbietet?

Die Parkplätze an einem Mehrfamilienhaus sollten ja einfach nur Zweckorientiert von den jeweiligen Eigentümern oder Mietern genutzt werden nicht als Profit- oder Spekulationsobjekt missbraucht werden!

Wie gesagt: Dieser eine Parkplatz Nummer "IV" ist nicht weiter irgendwo im Grundbuch aufgeführt. Es gibt Ihn, aber er ist nicht klar zugeteilt. Ggf mach ich es es einfach nach dem Motto einfach mal da Parken. Im Zweifel ist es dann besser um Entschuldigung zu bitten, als um Erlaubnis zu fragen ;)

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#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

wo ist da ein Interessenkonflikt ?

Wie gesagt: Dieser eine Parkplatz Nummer "IV" ist nicht weiter irgendwo im Grundbuch aufgeführt.
Wie wahrscheinlich ist es, dass damals, beim Bau und der Aufteilung der Bauträger, bzw ursprüngliche Eigentümer, nicht bis 8 Zählen konnte ?
Was steht in der Teilungserklärung :
es gibt 2 Möglichkeiten.

1. ein Stellplatz hat keinen Miteigentumsanteil und gehört fest zu einer bestimmten Wohnung.
2. er hat einen Miteigentumsanteil und ist frei verkäuflich.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CuriousMan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Im Grundbuch steht folgendes:

"Sondernutzungsrechte sind vereinbart a) an den Kfz-Abstellplätzen Nr. I bis mit VIII b) Balkone etc."
dann folgt weiter eine Zuordnung der einzelnen Stellplätze zu den jeweiligen Wohnungen (bsp. Nr VII ist Blatt 3340 zugeordnet usw.). Diese Zuordnung fehlt aber eben für Stellplatz Nummer "IV" !

Habe nochmal genauer hingeschaut. Das Haus ist aus 1970 und die Zuordnung der Stellplätzte aus 1991/1992.
Daher sind die Stellplätze wohl deutlich nach dem Haus erstellt bzw. gebaut worden nehme ich an. Wenn tatsächlich jemand einen Zählfehler gemacht hat, wie kann man das anfechten? Ich meine ist gibt soweit ich weiß ja kaum Möglichkeiten "gegen" ein Grundbuch anzugehen!?


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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Wenn tatsächlich jemand einen Zählfehler gemacht hat, wie kann man das anfechten?

Nein. Dann gehört der Stellplatz eben der WEG.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von CuriousMan):
Im Grundbuch steht folgendes:

"Sondernutzungsrechte sind vereinbart a) an den Kfz-Abstellplätzen Nr. I bis mit VIII b) Balkone etc."
dann folgt weiter eine Zuordnung der einzelnen Stellplätze zu den jeweiligen Wohnungen (bsp. Nr VII ist Blatt 3340 zugeordnet usw.). Diese Zuordnung fehlt aber eben für Stellplatz Nummer "IV" !

Habe nochmal genauer hingeschaut. Das Haus ist aus 1970 und die Zuordnung der Stellplätzte aus 1991/1992.
Daher sind die Stellplätze wohl deutlich nach dem Haus erstellt bzw. gebaut worden nehme ich an. Wenn tatsächlich jemand einen Zählfehler gemacht hat, wie kann man das anfechten? Ich meine ist gibt soweit ich weiß ja kaum Möglichkeiten "gegen" ein Grundbuch anzugehen!?


Ist es wirklich soooo kompliziert?
Offenbar wurden von der Gemeinschaft 1991/1992 Stellplätze angelegt. Für 7 der 8 neu angelegten Stellplätze fanden sich Wohnungseigentuemer, die bereit waren, für ein Sondernutzungsrecht irgendeinen Betrag an die Gemeinschaft zu zahlen.
Damit gibt es im Gemeinschaftseigentum einen Stellplatz, der genau wie alle anderen gemeinschaftlichen Flächen zu behandeln ist.

Sondernutzungsrechte kann es uebrigens nur in Verbindung mit einer Wohnung geben. Untereinander können die Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht uebetragen, nicht aber an einen Aussenstehenden veräußern.

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