Hallo,
mir gehört eine Wohnung in einen 8 Parteihaus.
Da ich 270€ nur an Verwaltungsgebühr für die Hausverwaltung pro Monat zahle. Möchte ich gerne diesen Balast loswerden, da ich die nicht als Notwendig sehe.
Gas und Strom wird von Mieter selbst getragen und eine Umschlüssung der anderen Nebenkosten bekomme ich selber auch noch gut hin.
Kann ich als Eigentümer die Hausverwaltung spezial nur für meine Wohnung kündigen?
LG
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Kündigung Hausverwaltung im MFH
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
quote:
Kann ich als Eigentümer die Hausverwaltung spezial nur für meine Wohnung kündigen?
Nein, das kannst Du nicht. Im übrigen glaube ich nicht, dass im Monat 270 € Verwaltungsgebühr zu zahlen sind. Das wäre in der Tat sehr ungewöhnlich.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Hallo,
meine Vermutung - es handelt sich hier um die monatl. Wohn- oder Hausgeldzahlung - die in der Regel ja die Verwaltungskosten mit beinhaltet! Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann ich mir nur denken, daß es sich um den jährlichen Betrag für Verwaltung handelt. Eine Kündigung ist jedenfalls durch einen einzelnen Eigentümer NICHT möglich, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt.
-- Editiert yunglo am 19.09.2012 08:59
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quote:Super! Wo liegt Eure Gemeinschaft? Ich verwalte Euch gern für die Hälfte!
Da ich 270€ nur an Verwaltungsgebühr für die Hausverwaltung pro Monat zahle.
Spaß beiseite:
270 € mtl. kann sich kaum einer vorstellen. Das wäre ein durchaus marktüblicher Preis pro Jahr, oder je nach Gegebenheiten der Wohnanlage und Größe der Wohnung ein durchaus angemessenes monatliches Hausgeld, das aber neben der anteiligen Verwaltervergütung auch alle anderen Bewirtschaftungskosten und Rücklagenzuführung beinhaltet.
Bitte den Einzelwirtschaftsplan noch einmal genau lesen und dann posten!
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"lg.
R.M. "
Ach so:
Könnte in der Vergütung eventuell auch eine Sondereigentumsverwaltung enthalten sein? Die Sondereigentumsverwaltung (Verwaltung der Mietwohnung) kann - soweit es der Vertrag zulässt - separat von der WEG-verwaltung gekündigt werden.
außerdem (bezogen auf die WEG-Verwaltung)
quote:Nein.
Kann ich als Eigentümer die Hausverwaltung spezial nur für meine Wohnung kündigen?
Vorzeitig kündigen (und Abwahl) geht nur bei wichtigem Grund (eine hohe Verwaltervergütung ist KEIN wichtiger Grund), und nur mit Mehrheit der Eigentümer (also mind. 5!)
Ansonsten bleibt nach Ablauf der Verwalterbestellung (längstens 5 Jahre) nur die Nicht-Bestellung des bisherigen und die Neu-Bestellung eines neuen Verwalters.
quote:Mag sein, aber ein WEG-Verwalter hat noch VIEL mehr zu tun!
eine Umschlüssung der anderen Nebenkosten bekomme ich selber auch noch gut hin.
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"lg.
R.M. "
an R.M.
Sie schreiben ..."Mag sein, aber ein WEG-Verwalter hat noch VIEL mehr zu tun!"
Das stimmt, falls die HV sich nicht tot stellt und gar nichts tut.
Mit freundlichen Grüssen
K.
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""
quote:
[...]mir gehört eine Wohnung in einen 8 Parteihaus.
Viele Miteigentümer einer WEG haben keine rechte Vorstellung davon, was dies bedeutet. Wo liegen ihre Rechte, warum sollen sie Pflichten haben? Warum tut der Verwalter nicht, was man will? Was sind die Pflichten des Verwalters?
Ich rate daher den betroffenen Personen gerne zum Studium des Lexikons des Herrn Thumm. Es ist IMO vergnüglich zu lesen und bringt sehr gut die Problematik dieses besonderen Eigentumsverhältnises rüber.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
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