Kostenverteilung Bauliche Veränderung

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Kostenverteilung Bauliche Veränderung

Nur so mal aus Interesse:

3 Eigentümer

2 Eigentümer beschliessen mit einfacher Mehrheit, dass der Hof komplett neu saniert werden soll. Es soll dann ganz anders aussehen als vorher. Statt Platten kommen Steine, und eine Mauer wird im Zuge dieser Sanierung auch neu gemacht werden müssen. Es besteht, außer der optischen Verbesserung, keinen Grund, warum der Hof saniert werden muss.

1 Eigentümer stimmt dagegen. Dieser hat überhaupt kein Mitspracherecht wie der Hof dann aussehen wird, da die beiden anderen Miteigentümer alles bereits geplant (und bestellt) haben.

Wie ist da die Kostenverteilung zu regeln? Ich meine, gehört zu haben, dass der Miteigentümer, der sich gegen so was ausgesprochen hat, sich an den Kosten dann nicht beteiligen muss...? Finde ich zwar seltsam, aber interessiert mich jetzt mal!

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-- Editiert am 06.12.2009 23:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

In Deinem Fall ist es grenzwertig ob ein Gericht diese Änderung als bauliche Veränderung wertet, und damit eine einstimmige Beschlussfassung voraussetzt. Kannst Du allerdings nachweisen dass eine Instandsetzung/ Sanierung nicht nötig ist steigen die Chancen dass das Gericht eine bauliche Veränderug anerkennt

Du meinst mit dem Nichtzahlen den § 16/6 WEG, der stellt aber darauf ab dass der nichtzustimmende Eigt. dann auch keinen Nutzung hat, was beim Hof in Deinem Fall nicht geht- weil Du den nutzen musst, das also besser bleiben lassen.

Du kannst bei Gericht nur mit baulicher Veränderung oder Modernisierung argumentieren, dann wäre ein Mehrheitsbschluss nicht ausreichend

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ah ja, Danke... Stimmt, ich kann den Hof nutzen. Muss ich sogar, weil der Hauseingang und die Garage nur über den Hof zu erreichen sind ;-))

War nur so ein Gedanke, weil ich mal gelesen habe, dass ein Miteigentümer nicht zahlen muss, wenn z.B. die anderen mit Mehrheit einen Neuanstrich der Hausfassade beschliessen, obwohl das nicht nötig wäre. In diesem Fall sollte es eine andere Farbe sein, also von mir aus von Weiss zu Gelb.

Bin selbst sehr gespannt, ob das Gericht das als bauliche Veränderung wertet. Bisher wurde vom Amtsgericht nur der Eingang der Klage bestätigt und der Streitwert verdreifacht.

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