Kostenbeteiligung Tiefgarage

16. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
Kostenbeteiligung Tiefgarage

Hallo,
die Tiefgarage muss kernsaniert werden. Ich besitze nur eine Wohnung und muss trotzdem die Kosten mittragen?! 500.000,00
In der Teilungerklärung ist nichts zu finden.

Kann eine TG wirklich Gemeinschaftseigentum sein, auch wenn ich sie ohne Sondernutzung nicht nutzen darf? Müsste nicht der Estrich und Farbe zum Sondereigentum gehören?

Eure Einschätzung wäre hilfreich - danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ja, es kann!

1. zumindest die tragenden Bauteile (Boden, Decke, Stützen) sind zwingend Gemeinschaftseigentum, ebenso die Ein- und Ausfahrten und die Fahrgassen.

2. das Sondereigentum in der TG ist sicher mit Miteigentumsanteilen versehen. Du hast als reiner Wohnungseigentümer entsprechend weniger Miteigentumsantele als ein Miteigentümer mit Wohnung und Garage. Natürlich bist Du mit Deinen Miteigentumsanteilen entsprechend an den Kosten beteiligt - und gemeinerweise ist das auch recht viel. Aber dafür sind die Eigentümer der TG über viele Jahre hinaus auch ständig an Kosten beteiligt, die mit der TG nichts zu tun haben.

3.

quote:
Müsste nicht der Estrich und Farbe zum Sondereigentum gehören?
Beim Estrich würde ich es verneinen, beim Spezial-Farbanstrich (Bodenbeschichtung)könnte man darüber diskutieren.

-----------------
"lg.
R.M. "

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#2
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)

Und was meint dann das WEG Paragraph 16, Abst. 4?

-----------------
" "

-- Editiert saitist am 16.05.2012 13:24

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Und was meint dann das WEG Paragraph 16, Abst. 4?


Das heißt, dass du einen Antrag stellen kannst, für diesen Einzelfall die Kosten anders zu verteilen.

Die beantragte Verteilung muss sachgerecht sein.

Bei entsprechend vielen Zustimmungen ("Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile") ist der Antrag angenommen.

-----------------
"Heike aus Bochum"

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Man kann es ja mal versuchen, aber bei ner halben Million muss die TG schon größer sein, entsprechend dürfte es auch um vielen Wohnungen gehen. Demzufolge räume ich dem Erreichen der erforderlichen Mehrheit wenig Chancen ein.

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"lg.
R.M. "

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