Kosten für Überschreibung Anteil Eigentumswohnung

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)
Kosten für Überschreibung Anteil Eigentumswohnung

Wir hatten gestern Eigentümerversammlung da mein Mann eine Eigentumswohnung hat. Es war auch due letzten 17 Jahre kein Problem das ich als Ehefrau und nicht Eigentümer mit dabei war. Nun haben wir eine neue Eigentümerin die nur Stress macht und der ich die Meinung gesagt habe. Das hat ihr nicht gepasst und dann viel ihr auf das ich bei Recht habe anwesend zu sein. Da sie von mehreren Eigentümern noch eine Vollmacht hätte und einige im.Urlaub wurde dann bei der Abstimmung entschieden das ich raus muss. Nun hat mein Mann überlegt mir einfach 1% der Wohnung zu übertragen da wäre ich ja auch Eigentümer. Wie hoch wären den da die Kosten das im Grundbuch zu ändern (der Kaufpreis der Wohnung sind 60000 Euro) oder reicht das irgendwie beim Notar was zu schreiben

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Bei mir ist es auch so eine Situation.

Bei der allerersten ETV haben die Miteigentümer dem Lebensgefährten die Anwesenheit erlaubt. Leider habe ich es versäumt, darauf zu achten, dass es nur bei dem einem Mal bleibt. Dadurch hat er nun bei jeder ETV das Recht, dabei zu sein, bis die Miteigentümer das ändern, aber das werden sie nicht tun ;-)

Stören tut mich das aber weniger, weil er nichts "sagen" darf. Er darf dabei sein, und wenn er Fachliches zu irgendwelchen Baumaßnahmen beitragen kann wird er gefragt, aber ansonsten hat er den Mund zu halten. Er ist nun mal kein Miteigentümer und darf sich auch an Diskussionen nicht beteiligen. Ist halt doof, weil ich nicht nur 2 "Gegner" mir gegenüber sitzen habe, sondern 3.

Ob das mit dem Übertragen von 1% geht würde mich auch interessieren! Das wäre für mich nämlich auch eine Maßnahme :-)

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#2
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)



Ob das mit dem Übertragen von 1% geht würde mich auch interessieren! Das wäre für mich nämlich auch eine Maßnahme :-)




Müsste ja eigentlich gehen da ich ja dann auch Eigentümer bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wir hatten das Thema hier kürzlich.
ja, 1% reichen aus. Es muss eine Notarielle Übertragung stattfinden mit Grundbucheintrag. Dann kann der bisherige alleinige Eigentümer aber auch über seine Wohnung nicht mehr alleine entscheiden, sie nicht alleine verkaufen, Abstimmungen in der ETV müssen einheitlich geschehen. Das sollte klar sein.

Um einen Nicht Eigentümer aus einer ETV zu verbannen, braucht es im Übrigen keine Abstimmung. Und wenn es deine Nachbarin alleine so wünscht, dann darf ein Außenstehender nicht als Gast teilnehmen.

-- Editiert von Heike J am 14.07.2017 16:50

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