Kosten Verwalterzustimmung

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Kosten Verwalterzustimmung

Hallo,

jemand verkauft seine Wohnung, nach Abschluss des Kaufvertrags bekommt der verkaufende Eigentümer ein Schreiben der Hausverwaltung das unter anderem eine Mitteilung enthält, dass die Verwaltung vom Notar zur Abgabe der Veräusserungszustimmung aufgefordert wurde und diese erst dann erteilen wird, wenn die dem Schreiben beigefügte Rechnung vom Verkäufer beglichen wurde.
Die Verwaltung beruft sich dabei auf die Teilungserklärung.
In dieser ist allerdings nirgendwo geregelt dass der Verkäufer irgendwelche Kosten zu tragen hat.

Was passiert wenn der Verkäufer nicht bezahlen wird ?

Hinweise auf Rechtsprechung ( Urteile ), oder Rechtskommentierung wären äusserst hilfreich.

Merci

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
wenn die TE dazu nichts aussagt, aber eine Zustimmung bei Veräußerung durch den Verwalter verlangt, dann hat die Gemeinschaft die Kosten (meist im Verwaltervertrag geregelt) zur Verwalterzustimmung zu tragen.
Die Notarkosten in der Regel der Käufer.
Was passiert?, entweder abwarten und Tee trinken, oder einfach die Zustimmung durch die Gemeinschaft ersetzen lassen, bzw. einklagen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

hier noch:
15 W 513/88 ,OLG Hamm,07.04.1989,§ 12,Kostenübernahme
Die dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorbehaltene Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums bedarf der für den Grundbuchvollzug erforderlichen Form und kann nicht von einer Kostenübernahme durch den veräußernden Wohnungseigentümer abhängig gemacht werden


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Hierzu hat die Notarkammer Hamm einen Beitrag in`s Netz gestellt.

quote:<hr size=1 noshade>Nach der Rechtsprechung steht weder dem Verwalter noch der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen einer Verwaltergebühr oder wegen eines Ersatzanspruchs hinsichtlich der Beglaubigungskosten ein Zurückbehaltungsrecht an der Zustimmungserklärung zur Veräusserung nach § 12 WEG zu. <hr size=1 noshade>

Der Link zu dem Gesamttext ist
Notarkammer


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"Sternedeutung ist mit Atheismus vergleichbar"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Merci für die beiden sehr interessanten Links, die werden den Verwalter hoffentlich zur Raison bringen.

Auf eine Zustimmungsklage hab ich nämlich absolut keine Lust,
das Objekt verschlingt jeden Monat Unsummen, und bis eine Schadenersatzklage durch ist dauerts auch noch mal jeden Menge Zeit. Von einem eventuellen Rücktritt des Käufers mal abgesehen................

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich möchte mich für die Kommentare mal herzlichst bedanken.
Der Verwalter hat mittlerweile seine Zustimmung beim Notar beglaubigen lassen. Allerdings war erst ein anwaltliches Schreiben mit Schadenersatzandrohung notwendig um ihn dazu zu bewegen.
Ich bin gespannt ob der V. sich nun erdreistet mir nochmal eine Rechnung zu schicken.

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