Inventar plötzlich weg

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Toni123321
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Inventar plötzlich weg

Mal angenommen der Hausbesitzer ist verstorben. Die Erben sind unbekannt. Ein nachlassverwalter wird eingesetz sich zu kümmern. Das Haus wird über einen Makler verkauft. Laut Exposé ist das Inventar Bestandteil des Angebots. Auch bei der Hausbesichtigung wird gesagt, dass das Inventar dem Käufer gehört. ( inventar: möbel und alle gegenstände, Bücher etc.). Im Kaufvertrag steht, das Haus wird im gegenwärtigen Zustand gekauft und für die Räumung ist der Käufer verantwortlich. Der Käufer hat zuvor Fotos von dem Inventar gemacht. Nach der Schlüsselübergabe fällt dem Käufer auf, dass viele Gegenstände entwendet wurden. Ein Nachbar kann bezeugen, dass der Nachlassverwalter einige Tage zuvor mit einigen Personen Gegenstände aus dem Haus getragen hat. Darf ein Nachlassverwalter sowas tun? Die Gegenstände gehören ihm schließlich nicht und die Käufer haben fest mit dem Inventar gerechnet. Ist es Diebstahl? Welche Rechte haben die Käufer. Das Geld für das Haus wurde noch nicht überwiesen.
Falls sich in der Zwischenzeit Erben gefunden hätten, hätte der Nachlassverwalter diese ins Haus lassen dürfen um Inventar mitzunehmen?

-- Editier von Toni123321 am 19.03.2016 08:51

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Mal angenommen mir würde so etwas passieren, dann würde ich ...... :
1. annehmen das ich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Diebstahl stellen würde;
2. annehmen das ich danach sofort zum besten Anwalt der Stadt gehen würde um mit ihm alles weitere zu besprechen;
3. sicherlich nicht in einem Forum, beginnend mit "Mal angenommen", nach Rat suchen.


Da ja hier aber alles nur angenommen wird, somit nicht wirklich jemand Hilfe zu einem Fall haben möchte, kann ich also in meiner Antwort annehmen was ich möchte ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Im Kaufvertrag steht, das Haus wird im gegenwärtigen Zustand gekauft

Keine spezielle Erwähnung des Inventars?



Zitat:
Nach der Schlüsselübergabe fällt dem Käufer auf, dass viele Gegenstände entwendet wurden.

Die auch alle auf den Fotos zu sehen sind?
Ist die Polizei sofort gekommen und hat das protokolliert?



Zitat:
Ein Nachbar kann bezeugen, dass der Nachlassverwalter einige Tage zuvor mit einigen Personen Gegenstände aus dem Haus getragen hat. Darf ein Nachlassverwalter sowas tun? Die Gegenstände gehören ihm schließlich nicht

Wie will man den wissen / beweisen das ihm diese nicht gehören?
Ein nebulöses "Die haben da Gegenstände heraus getragen" wird da nicht viel bringen, da müssten schon Details genannt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toni123321
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass das Inventar dazu gehört stand im Exposé und wurde vom Makler bei der Hausbesichtigung immerzu bestätigt. Der Käufer ging davon aus, dass im kv im "gegenwärtigen zustand" und "selber räumen " das Inventar gemeint ist. Da die Erben nicht bekannt waren, ging der Käufer wohl davon aus, dass sich eh keiner für das Inventar interessiert.
Nachbarn können einige Gegenstände detaliert beschreiben, die ganz sicher zum Inventar gehören. Vorher nachher Fotos wurden immer im Beisein von zeugen gemacht.

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#5
 Von 
Toni123321
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Spielt es eine rolle, dass die Gegenstände nach dem kaufvertrag entfernt wurden? Oder dürfen auch nach der Schlüsselübergabe noch Leute Gegenstände aus dem Haus mitnehmen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Dass das Inventar dazu gehört stand im Exposé und wurde vom Makler bei der Hausbesichtigung immerzu bestätigt. -

Jetzt mal Butter bei die Fische: Es stand im Expose und der Makler hat es gesagt - aber was steht im notariellen Vertrag?
Wenn du irgendwelche Recht am Inventar beanspruchen möchtest, musst du beweisen, dass du das Inventar mitgekauft hast.
Das kann schwierig werden, wenn das Inventar im notariellen Vertrag nicht erwähnt wird.
Was im Expose steht und was der Makler gesagt hat, beweist erstmal nur, dass der Verkäufer das Haus mit Inventar verkaufen wollte. Wenn das Inventar aber weder im notariellen Vertrag erwähnt wird, noch eine Zahlung des Käufers für das Inventar (zusätzlich zum Preis im notariellen Vertrag) erfolgt ist, hat der Käufer ein Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Spielt es eine rolle, dass die Gegenstände nach dem kaufvertrag entfernt wurden?

Es kommt darauf an ...

Die Herrschaften könnten ja auch beweisen, das es deren Eigentum war ...



Wurde dem Polizeiprotokoll denn die Liste und die Fotos beigefügt und die Zeugen benannt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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