Instandhaltungsrücklage

6. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gast 015A8
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
Instandhaltungsrücklage

in unserer Wohngemeinschaft werden von 26 Tiefgaragenplätze 18 Stück versteigert. Unser Verwalter mit Verwaltungsbeirat hat nun ein Schreiben verfasst, indem er uns mitteilt, daß, wenn jemand aus der Wohngemeinschaft eine Garage ersteigert, die Kosten als Darlehn für 2-3 Jahren aus der Instandhaltungsrücklage entnommen werden kann (je nach Beschlußlage). Ist dies rechtens?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

schlicht : NEIN
sollte dies doch so passieren schnellstens zum fachanwalt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Gast 015A8
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Beim Stöbern in den Foren bzgl. Instandhaltungsrücklage ist mir besonders die Zweckentfremdung der Instandhaltungsrücklage aufgefallen. Dort wird beschrieben, dass man mit einem einstimmigen Beschluss einen Teil der Instandhaltungsrücklage auch für andere Zwecke benutzen kann. Was kann man darunter verstehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Was kann man darunter verstehen?


z.B. offenstehende Hausgeldzahlungen auszugleichen.


Ein Darlehen würde ich nicht hierunter ("für andere Zwecke benutzen") verstehen.

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