Info vom Verwalter

2. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
bebbal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Info vom Verwalter

Hallo, der Neuling hat nochmal eine Frage:

Ich werde von der WEG und vom Verwalter in keinster Weise Informiert, bezüglich der geplanten Sanierungsmaßnahmen im Keller. Ich soll nur die Tür öffnen damit gearbeitet werden kann. So geht es nicht, stimmts :???:

bebbal

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn die Arbeiten in der Eigentümerversammlung beschlossen wurden, und Sie zu Hause sind ... was würde dagegen sprechen, dass Sie diese ins Haus lassen?

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#2
 Von 
guest-12302.11.2023 08:48:10
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, wenn Sie nicht da sind, sind Sie nicht da. Eigentlich sollte es im Interesse des Verwalters liegen mit Ihnen einen Termin abzusprechen. Sie könnten es auch in Erwägung ziehen dem Verwalter vorerst den Schlüssel zu Ihrem Keller zu überlassen. So müssen Sie nicht anwesend sein und die Sanierung kann schnellstmöglich erfolgen, was ja auch schließlich in Ihrem Interesse ist.

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#3
 Von 
bebbal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab mich wohl falsch ausgedrückt. es geht nicht um Terminabsprachen, sondern um die Ausführungen. Was genau wird gemacht und muss ich mit allem einverstanden sein. Es geht hier um meine 4 Wände ich möchte schon gerne Wissen was genau gemacht wird. darüber erhalte ich keine Info.

bebbal

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bebbal):
Ich soll nur die Tür öffnen damit gearbeitet werden kann. So geht es nicht, stimmts

Warum sollte man mit technischen Details versorgt werden? Welche ISO-Norm der Putz hat und von welcher Firma der Presslufthammer stammt ist nicht was man mitteielm muss.
Auch den Ablauf welche Arbeitsschriftte geplant sind ist nicht wirklich relevant, auch da besteht keine Informationspflicht.

Alles was man Pflicht wäre, ist zu welchen Zeiten man den Zugang wünscht und eine kurze Info über das warum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bebbal):
Es geht hier um meine 4 Wände

Nö, die Wände gehören Dir nicht, die sind Gemeinschaftseigentum.



Zitat (von bebbal):
muss ich mit allem einverstanden sein.

Nein, man muss damit nicht einverstanden sein.
Nur ist es nicht relevant ob man damit einverstanden ist oder nicht. *

Gearbeitet wird nach Beauftragung, Grundlage dafür ist in der Regel ein WEG Beschluss.
Wenn man den mit beschlossen hat, hat man sein Einverständnis ja schon erteilt.
Falls nicht, hätte man gegen den Beschluss klagen müssen, hat man das unterlassen hat man Pech gehabt.



* Ausnahme könnte grober Baupfusch bilden, aber das sieht man ja erst bei der Ausführung bzw. hinterher.






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Vielleicht wäre es hilfreich gewesen, nicht gleich einen neuen Thread aufzumachen, denn offensichtlich geht es ja um die gleiche Sanierung eines Wasserschadens wie bei der anderen Frage.

Und dann würde es auch nicht um WEG-Beschlüsse, sondern um Gerichtsbeschlüsse gehen.
Im Übrigen bleibt es dabei: Du musst nur über die Sanierung an sich und den Termin informiert werden. Alles andere ist die Sache der WEG-Verwaltung und der beauftragten Firmen. Weitere Absprechen mit Dir sind nicht erforderlich. Sanierung eines Wasserschadens heißt nämlich nichts anderes als Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Wie dies erreicht wird muss nicht mit Dir abgestimmt werden und braucht nicht Dein Einverständnis..

Erst wenn irgendetwas verändert werden muss, bedarf es Deiner Zustimmung. Typisches Beispiel wäre die Erneuerung von Fliesen, die in der vorhandenen Art am Markt nicht mehr erhältlich sind und durch andere Fliesen ersetzt werden müssen.

Signatur:

lg.
R.M.

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