Hallo,
ich hätte eine frage bzgl. Hobbyraum, wir haben eine Wohnung gekauft 86 qm. 20 qm. davon sind Hobbyraum.
Die Wohnung wird schon immer in allen Verteilerschlüsseln mit 86qm. berechnet.
Das Problem ist wir haben uns aus dem Hobbyraum eine Küche gebaut, jetzt kommt es zu streitigkeiten und eine Eigentümer macht stress.
Welche konsequensten kann das für uns haben?
PS. Der Hobbxraum wurde vorher immer als Schlafzimmer genutzt.
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Hobbyraum
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Was genau bedeutet 'Eigentümer macht Stress'?
Welche Baumaßnahmen wurden bei der Einrichtung der Küche konkret durchgeführt?
Wurde hierbei das Gemeinschaftseigentum verändert (z.B. bei der Verlegung von Abflussrohren)?
ps: für einen Hobbykoch ist die Küche ein Hobbyraum
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-- Editiert am 05.08.2011 15:01
Eigentümer hat angedroht zu klagen, weswegen weiß ich gar nicht.Im zusammenhang mit der Sanierung unserer Wohnung wurden sämtliche Versorgungsleitungen die durch die Wohnung gingen erneuert.
Das ist aber sauber getrennt worden Sonder und Gemeinschaftseigentum.
Für die Küche selbst mußten wir natürlich einen Wasseranschluß haben, und eine Hebeanlage einbauen.
Das ist aber auch von uns bezahlt worden.
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Gehört der "Hobbyraum" zu eurem Sondereigentum?
Habt ihr Sondernutzungsrecht?
Ist irgendwas in der Teilungserklärung zu diesem Raum erwähnt (Nutzungsbestimmungen)?
Warum ist ein zur Wohnung gehörender Raum "Hobbyraum"?
Warüber beschwert sich die Nachbarin?
Wie wird das Wasser für die neue Küche abgerechnet?
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 05.08.2011 16:45
Der Hobbyraum gehört zu unserer Wohnung.Nutzungsbestimmungen sind nicht erwähnt.Die Wohnung liegt EG der Hobbyraum eine Etage tiefer vermutlich deshalb Hobbyraum.Wohnung und Hobbyraum sind direkt durch Treppe verbunden. Vom Hobbyraum gehts zum Garten raus, für welchen wir ein Sondernutzungsrecht haben.Wasser wird ganz normal über Verteilerschlüssel abgerechnet,wir haben zusätzlich Wasseruhren für Wohnung und Garten einbauen lassen, damit sich niemand übervorteilt fühlt.Die Nachbarin möchte nicht das wir den Hobbyraum als Küche nutzen, welcher im übrigen siet Teilungserklärung immer als Wohnraum genutzt wurde und auch immer als Wohnraum abgerechnet wurde.
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Und der Kellerraum darf auch vom Bauamt genehmigt bzw. in der Teilungserklärung so festgestellt als Wohnraum genutzt werden?
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 06.08.2011 11:35
Da bin ich mir nicht sicher.Bauamt hat uns damals beim abgeraten, wegen zweitem Fluchtweg. Wir haben bei der Sanierung eine Fußbodenheizung in der ganzen Wohnung eingebaut. Dafür mußten wir uns von der Zentralheizung abkoppeln.Das ist auch mit einem Allstimmigen Beschluss abgesegnet worden.Denn es gab im ehemahligen SZ jetzt Küche ein Feuchtigkeitsproblem, welches man durch Fußbodenheizung unterstützend bekämpfen konnte.
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quote:
Bauamt hat uns damals beim [??] abgeraten, wegen zweitem Fluchtweg.
Ihr habt also keine Genehmigung, den Hobbyraum anderweitig zu nutzen? Und es gab Sicherheitsbedenken und ihr habt es trotzdem gemacht?
quote:
Die Nachbarin möchte nicht das wir den Hobbyraum als Küche nutzen
Wegen des fehlenden Fluchtweges? Oder warum?
Sie muss doch einen Grund genannt haben?
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"Heike aus Bochum"
das ist ein wenig komplizierter.
Als wir die Sanierung durchführen wollten, war uns klar das die zukünftige Küche nur als Hobbyraum gez. ist.
Deshalb habe ich mich beim Bauordnungsamt erkundigt ob man den nicht als Wohnraum genehmigen lassen kann. Der Mann gab mir zu verstehen das durch einen Bauantrag der ganze Bau neu betrachtet wird. Wir haben befürchtet das es zu problemen wegen zweitem Fluchtweg kommen kann.Sicherheitsbedenken hatten wir nicht weil der Raum seit immer als Wohnraum genutzt und Abgerechnet wird.Durch einen größeren schaden im Haus ist aufgefallen das die Nachbarin auf ihrer Terrasse einen nicht genehmigten Wintergarten hat weshalb der eine oder andere Klagen will.
Jetzt schlägt die Dame wild um sich, zb. Hobbyraum.
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quote:
Hobbyraum gez. ist.
???
Auf Abkürzungen sollte man verzichten, damit der Sachverhalt verständlich bleibt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
mit gez. meinte ich in der Zeichnung erwähnt.
Auch in der Teilungserklärung.
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