Hausverwaltung abgeben?

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)
Hausverwaltung abgeben?

Hallo!
Ich habe folgende Situation. Wir sind eine WEG mit 3 Parteien. Ich habe bisher immer die Hausverwaltung gemacht, da wir uns das Geld für einen externen Verwalter sparen wollten.
Nun ist es aber so das eine der drei Parteien sich nicht mehr an Beschlüsse hält, die Rücklagenvorauszahlung die bei der Eigentümerversammlung beschlossen wurde bisher immer noch nicht erhöht hat. Außerdem bekommen wir anderen Eigentümer noch Geld von der 3ten Partei. Es sind bisher 2 schriftliche Mahnungen erfolgt. Der nächste Schritt wäre jetzt ein Mahnverfahren, wobei ich davon ausgehe das die Wohnung eh bald in die Zwangsversteigerung geht. An die Hausordnung hält sich die Partei - trotz mehrfachen Gesprächen - auch nicht.
Ich bin am Überlegen ob ich die Verwaltung jetzt abgeben soll. Für mich war die Verwaltung bisher immer nur auf Abrechnung, Zahlungseingänge- und ausgänge, Hausordnung usw. beschränkt. Meine Entlohnung dafür ist lächerlich.
Mit diesem ganzen juristischem Kram wollte ich mich eigentlich nicht rumschlagen.
Was meint Ihr dazu? Soll ich durchhalten oder das ganze so schnell wie möglich beenden. Weiß jemand was so eine externe Verwaltung ungefähr kostet?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das Problem wird wohl eher sein einen zu finden der ein kleines Haus mit Problemen annimmt.
Kosten 10-30 Euro im Monat je Partei.

Die WEG soll einfach nen Anwalt beauftragen. Wenn die Wohnung in die Zwangsversteigerung geht muss die WEG Ihre Forderungen anmelden.

Übrigens haftet der Verwalter auch für seine Arbeit.....

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn Du offiziell als Verwalter bestellt bist,

dann kannst Du zur Beitreibung einen Anwalt beauftragen, Kosten zu Lasten des Nichtzahlers, würde ich Dir auch empfehlen. Du hast letztendlich sogar die Pflicht dies zutun.
Dein Amt einfach niederlegen kannst Du nicht, Du müsstest die Bestellung und Deinen Vertrag kündigen, auch wenns nur ein mündlicher Vertrag wäre.

Eine prof. Verwaltung kostet ca. zwischen 12 und 25 Euro pro Wohnung pro Monat.
Kommt aufs Bundesland an, und halt auch auf die Firma, bzw. den Verwalter.
Nicht immer ist der Teuerste auch der Beste, und umgekehrt.

Wenn Du also aufhören willst, bei einigen Verwaltern anfragen, Situation erklären, etc.
Wenn Bewerber vorhanden sind fristgerecht eine ETV einberufen, Tagesordnungspunkte :
Wahl eines neuen Verwalters
Beschluss über Bestellung ab Datum xyz
Beschluss über Abschluss des Verwaltervertrags ab Datum xyz
Beschluss über Ermächtigung des Eigentümers xy zum Abschluss des beschlossenen Vertrags.

Da Ihr nur zu dritt seit, und ich mal davon ausgehe dass Du und der andere ET sich einig sind, wird die Sache beschlusstechnisch kein Problem sein. Sind alles Mehrheitsbeschlüsse

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

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