Hausverkauf durch Betreuer/Gutachten

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Erik1809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf durch Betreuer/Gutachten

Hallo liebe Gemeinde, wir sind momentan dabei ein Haus zu kaufen, das bis vor 2 Jahren noch bewohnt war. Die gute Frau die auch die Eigentümerin ist, ist mittlerweile in Pflege und kann daher keinen Vertrag abschließen. 2 Ihrer Töchter kümmern sich um den ganzen Verkauf, eine von ihnen hat schon einen Betreuerschein(?) und darf das Haus verkaufen. Kürzlich haben sie erfahren das ein Wertgutachten von Nöten ist um den Verkauf zu starten. Die beiden haben sich gekümmert und das Gutachten passt auch zu unserem vereinbarten Preis. Jedoch hat deren Rechtshilfe gesagt, das die Kosten für das Gutachten sowieso der Käufer tragen muss, ist das so korrekt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Erik1809):
.........ein Wertgutachten von Nöten ist um den Verkauf zu starten. Die beiden haben sich gekümmert...................das die Kosten für das Gutachten sowieso der Käufer tragen muss

Ohne hier wirklich die Antwort zu wissen gehe ich ein mal davon aus:
1 - Wer ein Gutachten benötigt um etwas verkaufen zu können/dürfen, muss dieses auch bezahlen.
2 - Wer ein Gutachten in Auftrag gibt muss dieses auch bezahlen.
3 - Wenn man sich einig über den Gesamtpreis ist der Immo ist, dann ist es letztlich egal wer das Gutachten zahlt.
4 - Die Rechtshilfe möge ihre Behauptung belegen.

Ist aber nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erik1809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja mir kam es auch etwas komisch vor. welcher Käufer legt erst einmal 3000€ auf den Tisch nur um wissen wie hoch der Verkaufspreis ist...

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Ohne hier wirklich die Antwort zu wissen

Und dennoch jeder Punkt ein Volltreffer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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