Hausverbot für Besucher eines Eigentümers

24. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
mf-bau
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)
Hausverbot für Besucher eines Eigentümers

Hallo, ich wohne in einem 3 Etagenhaus. OG und DG sind mein Eigentum. Das EG gehört jemanden anderen. Ein Besucher des EG manipulierte an meinem Briefkasten, was ich beobachtete. Ich erteilte Hausverbot. Dieser meint nun, das dürfe ich nicht, da mir das Haus nicht alleine gehört. Stimmt das??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ja, die Aussage ist korrekt. Du kannst keinem Besucher einer anderen Wohnung das Haus verbieten. Ich hätte in so einem Fall übrigens die Polizei gerufen wegen Einbruch;)

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#2
 Von 
mf-bau
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

danke für die info. ich besitze eine überwachungsanlage. darauf sieht man, wie der besucher mein namen abmacht,etwas drauf klebt und fotografiert. ich hoffe, das reicht, wenn ich zur polizei gehe

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wegen der "Überwachungsanlage" würde ich mich danach warm anziehen. Die kannst doch kein Gemeinschaftseigentum überwachen.

Du bist nur Teilhaber an einer Gemeinschaft und hast alleine keine weiteren Befugnisse als dein Sondereigentum alleine zu nutzen.

Für was macht der ein Foto ?!? Kindergarten ?!?

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mf-bau
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

die kameras sind ja genehmigt,sprich wir eigentümer haben es installiert. fotos hat der besucher deshalb gemacht, um behaupten zu können, "gelbe post" wäre durch absichtliche namensvertauschung "umgeleitet" worden. da der besucher des EG eigentümers dies mit meinem briefkasten tat, will ich ihm nun hausverbot erteilen

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
will ich ihm nun hausverbot erteilen


In Deutschland straft die Justiz, und nur die. Natürlich können alle Bewohnen zusammen ein Hausverbot verhängen.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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