Hausmeister erzwingen

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Hausmeister erzwingen

Hallo ;-)

5 Jahre war Ruhe. Der Ehemann der Miteigentümerin und ich hatten eine Vereinbarung: Er macht meine Kehrwoche, und dafür darf er immer und zu jeder Zeit meinen Aussenstellplatz nutzen.

Nachdem die Miteigentümerin bei der letzten ETV mit diversen Dingen nicht durch kam ist der Frieden aus und vorbei. Es wurde mir nicht mitgeteilt, aber irgendwann fiel mir auf, dass ihr Mann seinen Wagen beim Nachbarn parkt und Unkraut in der Hofeinfahrt wuchs und wuchs.

Die HV teilte mir sodann mit, dass die Miteigentümerin nun ihren Mann bei der EG auf Mini-Job-Basis als Hausmeister anzumelden wünscht für die vielen, vielen Aufgaben, die er so erledigen würde!!!

Gartenpflege: Sondernutzungsrecht sie und ich. Laut TE ist die Gartenpflege und Instandhaltung Sache der Sondernutzungsberechtigten. Als dritte ME ist die Mutter eingetragen, aber kein Sondernutzungsrecht. Jetzt wollen die beiden in einer außerordentlichen ETV mehrheitlich beschliessen, dass der Ehemann der ME für Gartenpflege Geld bekommt. Dazu ist zu sagen, dass ich nun einen Gärtner beauftragt habe, für mich 1 Mal im Monat Unkraut und Laub zu entfernen und das bisschen Rasen, der kaum wächst, zu mähen!!! Der Gärtner selbst stand da und sagte, dass es so gut wie nichts zu tun wäre! Keine angelegte Flächen, keine Blumen, usw. Kommen die ME damit durch???

Hausmeister-Tätigkeiten: Wir sind ein 3-Parteien-Haus, und da gibt es kaum was zu machen. Mülltonnen vor- und zurück schieben kann ich gut selbst. Gärtner macht Garten und Hofeinfahrt. Bei Instandhaltung bestehe ich auf Fachfirmen, weil mich die ME in den letzten Jahren mit seltsamen "Stundenlöhne" und Schwarzarbeitern über's Ohr hauen wollte. Jetzt will sie das offensichtlich unter dem Deckmäntelchen "Hausmeister" machen. Könnte ich mit einer Anfechtungsklage Erfolg haben??? Das ist schliesslich ihr Mann, der ausschliesslich von ihr Aufträge bekommt. Aber ich soll zahlen.

Eure Meinung dazu würde mich interessieren :-)

-- Editier von Dinsche am 03.07.2017 23:42

-- Editier von Dinsche am 03.07.2017 23:42

-- Editier von Dinsche am 03.07.2017 23:44

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26 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Das ist schliesslich ihr Mann, der ausschliesslich von ihr Aufträge bekommt.

Wieso, Du sparst Dir dann doch auch den Gärtner, wenn er die ganzen Sachen macht?



Zitat (von Dinsche):
Könnte ich mit einer Anfechtungsklage Erfolg haben???


Da wir nicht einmal wissen was der Inhalt des Beschlusses ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Folgende Situation:

Sagen wir mal, er würde für 400,- im Monat angemeldet. Für was? Für eine Kehrwoche, die ich selbst machen kann? Meine Putzfrau putzt alle 3 Wochen Treppenhaus und Gemeinschaftsräume. Unkraut in Hofeinfahrt wird gezupft. Gartenpflege ist allein Sache zwischen den Sondernutzungsberechtigten und wird ebenfalls erledigt. Bleibt höchstens das Ablesen der Tankanzeige vom Öltank.

Und für jeden "Auftrag" von seiner Frau schreibt er Arbeitsstunden und Materialkosten auf, die nicht nachvollziehbar sind. Das geht seit Jahren so, also wollen die das jetzt "offziell" machen.

Ich lasse den Typ nicht in meine Wohnung. Wenn ich was zu reparieren habe rufe ich meinen eigenen Hausmeister an, den ich über meinen Betrieb seit Jahren beschäftigt habe. Oder ich rufe eine Firma an, wenn es was Größeres ist.

Was ist, wenn ich selbst einen Mann kennenlerne und ihn bei mir einziehen lasse? Soll der dann auch auf "Hausmeister" machen, weil er Dinge erledigen kann, die Frau für zu schwer empfindet?!

Es sollen immer wieder Dinge am Gemeinschaftseigentum geflickt werden. Statt eine Garage trocken zu legen soll der Putz überstrichen werden, damit man nichts mehr sieht. Ein "Hausmeister" würde das überstreichen, der Gemeinschaft in Rechnung stellen, und keiner würde merken, dass es eine größere Geschichte ist! Eine Fachfirma würde darauf hinweisen!

Darin sehe ich halt auch die Gefahr... Und ausserdem sollen hier Kosten entstehen, die unnötig sind. Wofür ich persönlich mein eigenes Geld ausgebe ist mir überlassen.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Und noch was: In so einer kleinen Einheit sollte das Turnusmäßig kein Problem sein, die Kehrwoche zu regeln. Hatten wir früher auch, aber durch sein "Angebot" vor 5 Jahren hat sich das geändert. Bis auf das Putzen vom Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen. Das klappt seit Jahren!

Aber die Beteiligten haben nicht gesagt: Wir machen das im Wechsel nach Kalender. Nein, sie sind hinter meinem Rücken zur HV und wollten sogar ohne Beschlussfassung (!!!) den Typ als Hausmeister anmelden!!!

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Sagen wir mal, er würde für 400,- im Monat angemeldet. Für was?

Sagen wir einmal:
- 400.- EUR/mtl. wäre heftig (sind aber ja nur reine Fiktion)
- Für was? - wer hier soll das wissen? Und Hellsehen ist auch nicht jedermanns Stärke.


Zitat (von Dinsche):
Für eine Kehrwoche, die ich selbst machen kann? Meine Putzfrau putzt alle 3 Wochen Treppenhaus und Gemeinschaftsräume. Unkraut in Hofeinfahrt wird gezupft. Gartenpflege ist allein Sache zwischen den Sondernutzungsberechtigten und wird ebenfalls erledigt. Bleibt höchstens das Ablesen der Tankanzeige vom Öltank.

Ist alles so Interessant wie die Anzahl der Reiskörner die heute in Peking vom LKW gefallen sind.


Zitat (von Dinsche):
Ich lasse den Typ nicht in meine Wohnung. Wenn ich was zu reparieren habe rufe ich meinen eigenen Hausmeister an, den ich über meinen Betrieb seit Jahren beschäftigt habe. Oder ich rufe eine Firma an, wenn es was Größeres ist.

Reparaturen in deiner Wohnung (Sondereigentum) sind auch nicht Aufgabe eines Hausmeisters einer WEG.


Zitat (von Dinsche):
Was ist, wenn ich selbst einen Mann kennenlerne und ihn bei mir einziehen lasse? Soll der dann auch auf "Hausmeister" machen, weil er Dinge erledigen kann, die Frau für zu schwer empfindet?!

Wenn Du das mit der Mehrheit der Stimmen durchboxen kannst, why not?


Zitat (von Dinsche):
Ein "Hausmeister" würde das überstreichen, der Gemeinschaft in Rechnung stellen, und keiner würde merken, dass es eine größere Geschichte ist! Eine Fachfirma würde darauf hinweisen!
Darin sehe ich halt auch die Gefahr... Und ausserdem sollen hier Kosten entstehen, die unnötig sind. Wofür ich persönlich mein eigenes Geld ausgebe ist mir überlassen.

Davon abgesehen das man mit Unterstellungen "würde ... / sähe nicht ...... / könnte nicht .........../ .... ) schlecht argumentieren kann, ist es eben nicht dir überlassen an welchen Kosten der Gemeinschaft Du dich mit xy% zu beteiligen hast.



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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich ziehe mir das nicht aus der Nase! Die legen mir handschriftliche "Rechnungen" vor die Tür, mit nicht nachvollziehbaren Arbeitsstunden und Materialkosten! Weil ich mich geweigert habe, das zu zahlen, kommen sie jetzt auf diese Schiene.

Ich beteilige mich natürlich an alle Kosten, aber betrügen lasse ich mich nicht. Und diese Dame hat nicht zum ersten Mal versucht, mit Rechnungsbetrug durch zu kommen.

Hier soll der Gemeinschaft ein Arbeitnehmer auf's Auge gedrückt werden, der bei einer so kleinen Eigentümergemeinschaft überhaupt nicht nötig ist. Die Damen sind 60 und über 80. Sie wollen und können diverse Sachen nicht mehr machen, und ich soll dafür bezahlen, weil sie geizig sind. Welcher Ehemann nimmt schon Geld, weil er mal ein bisschen Unkraut zupft? Wenn die das machen wollen, dann sollen sie ihn bezahlen, aber ich brauche den nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Hier soll der Gemeinschaft ein Arbeitnehmer auf's Auge gedrückt werden, der bei einer so kleinen Eigentümergemeinschaft überhaupt nicht nötig ist.

Wenn die Mehrheit der Meinung ist, das er nötig wäre, dann kann es sein da die Minderheit zahlen muss. Egal ob die Minderheit der Meinung ist die braucht es nicht.
So ist da halt in einer WEG.


Scheint ja auch so zu sein, das da Arbeiten am Gemeinschaftseigentum anfallen die nicht erledigt werden.

Nun könnte man diese Arbeiten alle selbst machen, dann wäre keine Grundlage mehr für einen Hausmeister vorhanden...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das ist völliger Unsinn. In diesem Haus sind nicht mehr Dinge zu erledigen als woanders. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist, einem Familienmitglied eine Nebentätigkeit auf Kosten anderer zu erschleichen. Es handelt sich hier um stink normale Aufgaben der Kehrwoche! Und die mache ich! Ob ich selbst Hand anlege oder andere dafür beauftrage ist dabei egal.

Als Miteigentümerin habe ich das Recht, auf fachgerechte Reparaturen/Instandhaltungen. Mehrheit hin oder her. Ordentliche Verwaltung eben. Die Parteien wollen dies umgehen, indem sie den "Hausmeister" machen lassen. In Wirklichkeit macht das dann tatsächlich ein Schwarzarbeiter, denn besagter "Hausmeister" ist berufstätig und die Hälfte der Woche überhaupt nicht vor Ort bzw. im Ausland.

Sobald die Einladung zu diesem Quatsch kommt lasse ich schon mal die Anfechtungsklage vorbereiten. Die geht dann am nächsten Tag ans Gericht, und dann mal schauen wie das ein Richter beurteilt.

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#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Sobald die Einladung zu diesem Quatsch kommt lasse ich schon mal die Anfechtungsklage vorbereiten. Die geht dann am nächsten Tag ans Gericht, und dann mal schauen wie das ein Richter beurteilt.

1. Wird sich dieser köstlich amüsieren, da es noch gar nichts gibt was Du anfechten kannst (ein guter Anwalt wird dich jedoch davor bewahren dich hier lächerlich zu machen).
2. Wird ein Richter danach urteilen ob die WEG befugt war den (von dir angefochtenen) Beschluss zu fällen, und nicht ob er dir gefällt.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

1. Der Beschluss wird angefochten, wenn er gefasst ist. Das ist wohl klar.

2. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss kann natürlich gefasst werden, aber das heisst nicht, dass man ihn nicht erfolgreich anfechten kann. Wäre nicht das erste Mal, dass ein Beschluss für ungültig erklärt wird bei uns.

3. Unsere HV findet es auch lächerlich und meinte, dass ich mir das nicht gefallen lassen sollte.

Stell Dir vor, Du wärst einer von 3 Miteigentümern. Du hälst Dich an die Hausordnung. Plötzlich soll ein Hausmeister Deine Aufgaben übernehmen, obwohl Du das gar nicht brauchst oder willst.

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich habe es schon verstanden, dass ein Mehrheitsbeschluss zu Stande kommen wird. Darum geht es mir ja auch nicht. Wie das so mit einigen Beschlüssen ist: Sie sind anfechtbar.

In der Anfechtungsklage werden dann alle Gründe und Umstände genannt, die diesen Beschluss für ungültig erklären lassen können, und meine Frage bezog sich auf die Einschätzung der Leute hier wie sie meine Chancen sehen, dagegen anzugehen.

Einzig, ob die Gartenpflege von allen Miteigentümern beschlussfähig ist... Da bin ich mir nicht sicher, weil in der TE ganz klar steht, dass nur die Sondernutzungsberechtigten an dem besagten Gartenstück für Instandhaltung und Pflege zuständig sind. Das wären die Tochter und ich. Die Mutter ist nicht sondernutzungsberechtigt. Dann dürfte sie in der Abstimmung zum Thema "Gartenpflege" gar nicht einbezogen werden. Bei baulichen Veränderungen ist sie natürlich stimmberechtigt, aber da zählt die Einstimmigkeit für einen Beschluss.

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#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hallo Dinsche,

lang nichts mehr von Dir hier gelesen ....

Zur Gartenpflege: ist Euer Garten in zwei Sondernutzungsrechte aufgeteilt, eins Du und eins Nachbarin? Wenn ja, kann da m.E. gar nicht darüber beschlossen werden gegen Deinen Willen. Mit dem SNR hats DU die Pflicht, Deinen Gartenanteil zu pflegen.

Hausmeister: da entscheidet nun mal die Mehrheit - Punkt.
Da braucht es schon sehr guter Argument, damit dies nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche. Chancen sehe ich als gering. Bei der Kehrwoche tendenziell Chance gleich Null, wenn Dich zwei ältere Damen überstimmen.
Ansonsten würde ich im Beschluss sehr genau die vom Hausmeister zu erledigenden Aufgaben und deren zeitlichen Umfang definieren, genauso wie das zu zahlende Entgelt. Z.B. klare Anweisung, keine Reparaturen durchzuführen, maximal Leuchtmittel austauschen etc. Wenn die Entlohnung unverhältnismäßig hoch ist (normal würde ich 10-12 €/Stunde einschätzen), gäbe es vielleicht eine Chance auf nicht ordnungsgemäße Verwaltung. Mülltonne rausstellen? Habt Ihr jeder eine eigene oder eine gemeinschaftliche?
Vielleicht eine Ausschreibung der Leistungen verlangen und deinen eigenen Hausmeister in Spiel bringen. Ist sicher lächerlich, aber man hat wenigstens einen Vergleich. Und wenn Du schon die Vergabe nicht verhindern kannst, dann soll es kostenmäßig wenigstens im Rahmen bleiben.

Signatur:

lg.
R.M.

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Danke R.M. :-)

Ja, es war lange Ruhe, und nun bin ich mal wieder da ;-)

Diese Unverhältnismäßigkeit ist es eben. Da stehen 30,-/Stunde im Raum, und er soll dann Reparaturen durchführen, für die eigentlich Fachfirmen beauftragt werden müssten. Aber eben das ist den Damen zu teuer. Im Endeffekt stellt er dann der Gemeinschaft eine Rechnung, die HV überweist ihm die Kohle, und am Ende sieht's so aus, dass eigentlich nur ich zahlen soll.

Ich könnte es sogar verstehen, wenn wir einen Kehrwochen-Kalender hätten, und ich würde mich nicht daran halten. Als ich damals einzog sagte er zu mir "Nadine, lass mich für alle die Hofeinfahrt machen und das bisschen Garten. Ich bin hier der einzige Mann im Haus, und ich finde, ihr Frauen müsst diese Arbeit nicht machen. Das Putzen klappt ja und kann so bleiben" Meine Antwort "Das ist sehr nett, Danke! Dann stelle ich Dir gern meinen Aussenstellplatz zur Verfügung. Ich hab nur ein Auto und ihr Vier." Das ging jetzt 5 Jahre gut. Mein Hausmeister kam zwischendurch und hat das Treppenhaus gestrichen. Die Kosten gingen auf mich. Hatte ich angeboten und fertig. Also alles easy und unkompliziert.

Was die jetzt fordern ist reine Willkür und eine Retourkutsche, weil die letzte ETV nicht so lief wie die Damen es wollten. Die HV musste sie zurechtweisen und ließ sie wissen, dass bauliche Veränderungen nicht auf der Beschlussliste standen und eh nur einstimmig beschlossen werden könnten. Das passte denen nicht, also wollen sie mir jetzt eins auswischen.

Es gibt 4 verschiedene kleine Tonnen. Kalender hängt im Hauseingang. Da gab es in den letzten Jahren kein Problem. Es sind knapp 10 Meter und zurück. Ich habe die Wohnung vor 11 Jahren gekauft, und plötzlich kommen die mit nem Hausmeister.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Da stehen 30,-/Stunde im Raum, und er soll dann Reparaturen durchführen, für die eigentlich Fachfirmen beauftragt werden müssten.

Ein Hausmeisterservice kostet schon mal mehr, und ist auch keine Fachfirma. Außer Elektro und Gas gibt es keine Fachfirma seit Änderung der Meisterpflicht, welche Instandhaltungen am Haus nicht durchführen dürfen.
Daher sollte man sich mal überlegen, was man überhaupt will, an die zwei Gewerke wird er sich hoffentlich nicht rantrauen, alles andere fällt unter die Tätigkeit Hausmeister, wofür man keine beruflich Qualifikation braucht. Übrigens der Betrieb, welcher die Fließen bei mir im Haus gelegt hat, das war ein gelernter Bäcker und hat seine Sache handwerklich ohne Beanstandung gemacht.
Zitat (von Dinsche):
Ich habe die Wohnung vor 11 Jahren gekauft, und plötzlich kommen die mit nem Hausmeister.

Wenn einem eine Eigentümergemeinschaft nicht passt, warum verkauft man die Bude nicht, und legt sich ein Haus zu?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
und meine Frage bezog sich auf die Einschätzung der Leute hier wie sie meine Chancen sehen, dagegen anzugehen.

Wie gesagt, ohne den Inhalt des Beschlusses zu kennen, kann eine seriöse EInschätzung nur "irgendwo zwischen 0-100%" lauten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn einem eine Eigentümergemeinschaft nicht passt, warum verkauft man die Bude nicht, und legt sich ein Haus zu?

Erstens möchte ich kein Haus.

Zweitens habe ich es versucht, zu verkaufen, aber diese Dame hat ihren Ruf bereits weg, und ein Blick in die Protokolle reicht. Ich ärgere mich selbst, dass ich so naiv war, zu glauben, eine kleine Wohneinheit wäre besser als eine Große. Wir sind nun bei der dritten HV. Die 2 davor haben wegen ihr gekündigt, und die Jetzige hat auch schon wegen ihr angedeutet, dass sie ihr Verhalten nicht länger ertragen kann. Ich zitiere: "Frau M., Sie tun mir wirklich Leid, denn Frau D. ist nicht normal."

Was ist denn, wenn ich Rechnungsbetrug nachweisen kann?

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#17
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Was ist denn, wenn ich Rechnungsbetrug nachweisen kann?

Was soll dann sein? Meinst Du dann zieht der Osterhase dem Weihnachtsmann den Schlitten?

Was soll das (wem auch immer Du meinst wo auch immer welchen Rechnungsbetrug auch immer nachweisen zu können) an der möglichen Beschlussfassung der WEG (sofern die Beschlusskompetenz besteht), bzw. ihrem Recht hierzu ändern?
Meinst Du ein Gericht erklärt den Beschluss x für ungültig weil Du nachweisen kannst das y im Fall z .........?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Meinst Du ein Gericht erklärt den Beschluss x für ungültig weil Du nachweisen kannst das y im Fall z .........?

Warum nicht.
Warum sollte ein WEG Mitglied gezwungen werden, Kosten für einen Abrechnugnsbetrüger zu tragen?
Könnte mir vorstellen, das dies nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Warum denn nicht?!

Wenn z.B. eine Rechnung eingereicht wird mit 10 Arbeitsstunden á 30,-/Stunde, und ich beweisen kann, dass es in Wirklichkeit nur 2 Stunden waren?! Oder Materialkosten angeblich 200,- gekostet haben, aber es in Wirklichkeit nur 10,- waren'?! Was soll das sonst sein???

Alles schon passiert vor ein paar Jahren, und die Dame musste ihre "Rechnung" dramatisch korrigieren!

Die können ihren Mehrheitsbeschluss gern haben, aber ich werde es mit der Anfechtungsklage versuchen. Werde dann gerne berichten wie es ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tobias F):
Meinst Du ein Gericht erklärt den Beschluss x für ungültig weil Du nachweisen kannst das y im Fall z .........?

Warum nicht.
Warum sollte ein WEG Mitglied gezwungen werden, Kosten für einen Abrechnugnsbetrüger zu tragen?
Könnte mir vorstellen, das dies nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche.


Vielen Dank!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Erstens möchte ich kein Haus.

Nur mit dem Haus muss man sich nicht nach der Mehrheit richten. Die WEG Gemeinschaft ist manchmal eben kompliziert, wenn man keine anderen Mietglieder auf seiner Seite hat, und das scheint hier gegeben zu sein.
Zitat (von Dinsche):
Zweitens habe ich es versucht, zu verkaufen, aber diese Dame hat ihren Ruf bereits weg, und ein Blick in die Protokolle reicht.

Die Interessenten schauen wohl als erste das Objekt an, die Umgebung und vergleichen mit den gewünschten Angebotspreis. Die meisten Immobilien gewinnen an Wert, jedoch wenn man dann jedoch die Streitereien dann lesen wird, und das weitere Vorgehen beachtet wird die Bude wohl im Verkaufswert auf die Jahre wohl weiter sinken.
So was ist ein klassisches Eigentor.
Zitat (von Dinsche):
Wenn z.B. eine Rechnung eingereicht wird mit 10 Arbeitsstunden á 30,-/Stunde, und ich beweisen kann, dass es in Wirklichkeit nur 2 Stunden waren?!

So eine Differenz ist Gewaltig, jedoch ist wie im Handwerksrecht eben auch die Rüstzeiten und die Materialbeschaffungzeiten mit in die Leistung ein zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Handwerksrecht... Das ist kein Handwerker. Ganz normaler Typ mit nem normalen Job. Der ist seltener zu Hause als ich. Hab den heute nach 3 Wochen das erste Mal wieder gesehen, weil er weg war. Wäre er tatsächlich bei uns Hausmeister wäre er bei einem Notfall nicht mal hier.

Noch nie sah die Hofeinfahrt so gut aus, seit mein Gärtner das macht. Mittlerweile wächst das Zeug wieder, aber die wollen hier auf "Hausmeister" machen. Na klar... Und jetzt warten sie, bis mein Gärtner am Ende des Monats kommt und alles weg macht.

Also, wie gesagt, sollte es dazu kommen wird Anfechtungsklage mit allen Argumenten eingereicht, und dann sehen wir weiter.

Ich danke euch für eure Zeit!

P.S. Diese Differenz habe ich nicht erfunden. Haben die vor ein paar Jahren mit mir versucht. Vor ein paar Wochen auch wieder, und als ich gesagt habe, dass sie so einen Mist mit mir nicht machen können, fordern sie nun diesen "Mini-Job" ein.

-- Editiert von Dinsche am 06.07.2017 20:41

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Handwerksrecht... Das ist kein Handwerker. Ganz normaler Typ mit nem normalen Job.

Durch seine Tätigkeit führt er eine Leistung aus, welche unters Handwerk fällt, der muss keinen Stern oder sonst was tragen, auch das er einen anderen Job noch nachgeht ist normal. Man kann auch die Fahrkosten z.B. zum Baumarkt / Großhändler samt Zeit in Rechnung stellen, also alles was mit dem Auftrag zu tun hat.
http://www.sueddeutsche.de/geld/handwerker-korrekte-lohnabrechnung-1.547908

Zitat (von Dinsche):
Also, wie gesagt, sollte es dazu kommen wird Anfechtungsklage mit allen Argumenten eingereicht, und dann sehen wir weiter.

Nur das bei den Mehrheitsverhältnissen eben schon von Hause aus, keine gute Konstellation ist,sollte man bedenken. Ob man hier auf Dauer glücklich sein kann, muss man selbst wissen, denn ist das Thema vom Tisch kommen die nächsten Spielchen.
Aber das kann es auch bei WEG mit mehr Miteigentümern geben, besonders wenn ein Teil selbst drin wohnt, und die anderen eben die Wohnungen vermieten, hier prallen auch öfters mal gegensätzliche Anschauungen aufeinander.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Einladung für die außerordentliche ETV ist nun unterwegs.

Auf der Tagesordnungsliste ist nur der Punkt "Gartenpflege" vertreten!!! Die HV meinte, es kann sein, dass unter diesem Punkt dann von den Parteien der "Hausmeister" beschlossen werden soll. Es geht also plötzlich nicht mehr um die "Kehrwoche" im Allgemeinen oder sonstigen Tätigkeiten.

Das ist witzig, weil nur die Sondernutzungsberechtigten laut TE für die Gartenpflege zuständig sind. Eben nur ich und die andere Miteigentümerin. Daher kommt kein Mehrheitsbeschluss zu Stande. Doppelt witzig ist, dass die Parteien genau diesen Punkt bereits mehrfach in den letzten Jahren beschliessen wollten, aber immer gescheitert sind. Naja, sie sind eben vergesslich und versuchen es immer wieder ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
Die meisten Immobilien gewinnen an Wert, jedoch wenn man dann jedoch die Streitereien dann lesen wird, und das weitere Vorgehen beachtet wird die Bude wohl im Verkaufswert auf die Jahre wohl weiter sinken.
So was ist ein klassisches Eigentor.

Manchmal erkennt man das nicht vorher. Bleibt nur, Dinsche einen sehr langen Atem zu wünschen. Hoffentlich im wahrsten Sinne des Wortes einen längeren als die beiden Miteigentümerinnen. Irgendwann müssten sich aus rein biologischen Gründen Änderungen ergeben. Ob es besser wird hängt dann von den Erben ab ...

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ha Ha Ha! Wie wahr :-) :-) :-)

Erst waren wir ja 2 Miteigentümer und 3 Wohnungen. Damit die eine das Stimmrecht auf ihrer Seite hatte überschrieb sie eine Wohnung ihrer Mutter. Die ist jetzt fast 90 Jahre, aber noch recht fit. Der sogenannte "Hausmeister" ist seit 1 Jahr der Ehemann der Miteigentümerin. Wenn also die Mutter stirbt darf man davon ausgehen, dass ihm dann die Wohnung überschrieben wird ;-)

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