Hausmeister aus der Anlage gemobbt - Folgekosten den Verursachern zuordnen

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Münchner_WEG
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausmeister aus der Anlage gemobbt - Folgekosten den Verursachern zuordnen

Hallo zusammen,
ich bin in einer Anlage mit 130 Wohnungen Eigentümer einer Wohnung.
In unserer Anlage gibt es 2 Eigentümer, die bereits 1 HV und 2 Hausmeister rausgemobbt haben.

Durch ihr Verhalten verursachen diese Eigentümer hohe Mehrkosten, die wiederum von den Eigentümern mitgetragen werden müssen.
Im aktuellen Fall hat der Hausmeister zum 1.10. gekündigt und ein Beschluss über die Neuanstellung eines Hausmeisters wird in der nächsten ETV im Mai 2019 getroffen. Bis dahin steht die Hausmeisterwohnung leer und ein Hausmeisterdienst wird die Arbeit übernehmen. Die permanenten Anfeindungen gegen den Hausmeister sind auch bei der HV aktenkundig. Ich suche nun einen Weg, wie diese beiden Eigentümer an den durch Sie entstandenen Kosten den Löwenanteil übernehmen müssen und ihr Verhalten im Anschluss hoffentlich überdenken.

Hat jemand aus dem Forum schon mal einen solchen Fall gehabt oder Tipps wie man hier vorgehen kann?

Danke im Voraus
Stephan

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Was können die Eigentümer denn dafür das man keinen nervenstarken Hausmeister einstellt? Es gibt halt Berufe, die sind nicht für jeden geeignet...



Zitat (von Münchner_WEG):
Ich suche nun einen Weg, wie diese beiden Eigentümer an den durch Sie entstandenen Kosten den Löwenanteil übernehmen müssen

Nun, man wird als erstes mal beweisen müssen das es Mobbing war und halt nicht ein übersensibler Hausmeister der mit bajuwarisch-kernig vorgetragenen Beschwerden nicht zurecht kam.

Dann wird man beweisen müssen, dass das Mobbing der Kündigungsgrund war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Münchner_WEG
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Münchner_WEG):

Nun, man wird als erstes mal beweisen müssen das es Mobbing war und halt nicht ein übersensibler Hausmeister der mit bajuwarisch-kernig vorgetragenen Beschwerden nicht zurecht kam.

Dann wird man beweisen müssen, dass das Mobbing der Kündigungsgrund war.


Es liegen ausschließlich von den besagten Eigentümern Beschwerden über den Hausmeister vor.
Polemische Mails, die absichtlich auf die Familie des Hausmeisters abzielen und so Druck aufbauen.
In Summe gut unter der Gürtellinie.

Einen geduldigeren und ruhigeren Mann könnte ich mir kaum vorstellen. Ich selbst wäre vermutlich schon vor längerer Zeit ausgerastet und kenne auch die Methoden der "Problem-Eigentümer" aus eigener Erfahrung. Wurde von dem auch schon mal bedroht. Meine robuste Reaktion (NICHT handgreiflich) hat mich wohl als wehrhaft erscheinen lassen und es ist bei der einmaligen Konfrontation geblieben.
Der Hausmeister hat die Möglichkeit sich entsprechend zur Wehr zu setzen als angestellter nicht und hat seine Möglichkeit sich zu Verändern genutzt.
Eine entsprechende Aussage des Hausmeisters sollte zu bekommen sein.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Münchner_WEG):
Der Hausmeister hat die Möglichkeit sich entsprechend zur Wehr zu setzen als angestellter nicht

Doch hat er.
Zum eine durch sein eigenes Verhalten, zum anderen in dem er das dem Arbeitgeber mitteilt. Denn der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht gehalten seine Arbeitnehmer vor solchen Attacken zu schützen.

Die Frage wäre also auch, wann hat er wie seinen Arbeitgeber darüber unterrichtet.
Und welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber zum Schutze des Angestellten übernommen?



Zitat (von Münchner_WEG):
Es liegen ausschließlich von den besagten Eigentümern Beschwerden über den Hausmeister vor.

Irrelevant.



Zitat (von Münchner_WEG):
Polemische Mails, die absichtlich auf die Familie des Hausmeisters abzielen und so Druck aufbauen.

Da käme es dann in der Tat auf die Details an, also den Inhalt der Mails an, wie oft diese gesendet wurden etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Dein Ansinnen ist verständlich, wird rechtlich aber nicht oder nur sehr schwer durchsetzbar sein.

Für eine erfolgreiche Klage sehe ich so gut wie keine Erfolgschancen.

Per Eigentümermehrheitsbeschluss ist es nicht durchsetzbar.

Zitat (von Münchner_WEG):
Der Hausmeister hat die Möglichkeit sich entsprechend zur Wehr zu setzen als angestellter nicht
doch, da ein einzelner Eigentümer hierbei nicht als sein Chef auftreten kann. Der HM hätte sich also genau so wie Du verhalten können.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Münchner_WEG
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Infos.

Werde dann einen Beschluss für die Befehlskette zum Hausmeister in die Eigentümerversammlung einbringen und den Ausschluss von Nichteigentümern bei Begehungen (war mit ein Problem).

Ansonsten (mal wieder) einsehen, dass Recht haben und bekommen in Deutschland 2 paar Stiefel sind.



-- Editiert von Münchner_WEG am 12.08.2018 11:00

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wieso nicht mal den Spieß umdrehen u. bei der Beschlussfassung darum bitten bei der Stellenausschreibung auf "eine geringfügig schwierige Eigentümergemeinschaft" hinzuweisen u. das mögliche Bewerber "seelisch u. moralisch" auf die betreffenden Eigentümer hingewiesen werden sollten. :devil:

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Münchner_WEG):

In unserer Anlage gibt es 2 Eigentümer, die bereits 1 HV und 2 Hausmeister rausgemobbt haben.

WIE haben die das denn gemacht?

Zitat:
Die permanenten Anfeindungen gegen den Hausmeister sind auch bei der HV aktenkundig.

Die zwei Eigentümer werden das wahrscheinlich schlicht "Kritik" nennen, oder "berechtigte Leistungsansprüche".
Zitat:

Ich suche nun einen Weg, wie diese beiden Eigentümer an den durch Sie entstandenen Kosten den Löwenanteil übernehmen müssen und ihr Verhalten im Anschluss hoffentlich überdenken.

Das ist theoretisch fast nicht zu konstruieren, und praktisch völlig aussichtslos.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Münchner_WEG):
Zitat (von Münchner_WEG):

Nun, man wird als erstes mal beweisen müssen das es Mobbing war und halt nicht ein übersensibler Hausmeister der mit bajuwarisch-kernig vorgetragenen Beschwerden nicht zurecht kam.

Dann wird man beweisen müssen, dass das Mobbing der Kündigungsgrund war.


Es liegen ausschließlich von den besagten Eigentümern Beschwerden über den Hausmeister vor.

Ja. Und? Das sagt überhaupt nichts. Dann haben vielleicht auch nur die beiden Eigentümer Beschwerden.
Um sich beschweren zu können ist es nicht notwendig, daß andere sich auch beschweren.
Zitat:

Polemische Mails, die absichtlich auf die Familie des Hausmeisters abzielen und so Druck aufbauen.
In Summe gut unter der Gürtellinie.

Einen geduldigeren und ruhigeren Mann könnte ich mir kaum vorstellen. Ich selbst wäre vermutlich schon vor längerer Zeit ausgerastet und kenne auch die Methoden der "Problem-Eigentümer" aus eigener Erfahrung. Wurde von dem auch schon mal bedroht. Meine robuste Reaktion (NICHT handgreiflich) hat mich wohl als wehrhaft erscheinen lassen und es ist bei der einmaligen Konfrontation geblieben.
Der Hausmeister hat die Möglichkeit sich entsprechend zur Wehr zu setzen als angestellter nicht und hat seine Möglichkeit sich zu Verändern genutzt.
Eine entsprechende Aussage des Hausmeisters sollte zu bekommen sein.

Ich sag mal so: da hat man zwei Miteigentümer, die etwas nervig sind. Und noch keinen Hausmeister gefunden, der bereit ist, sich mit nervigen Eigentümern abzugeben.

Sinnvoller als gegen die beiden Eigentümer vorgehen zu wollen wäre es zweifellos, dem nächsten Hausmeister gleich zu sagen "Wir haben da zwei Problembären in der Anlage, aber machen Sie sich nichts draus - die große Mehrheit der Eigentümer steht hinter Ihnen!"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
und ein Beschluss über die Neuanstellung eines Hausmeisters wird in der nächsten ETV im Mai 2019 getroffen.


Dies sind dann aber doch Umstände, die eher der Hausverwaltung anzulasten sind, als dem Verursacher.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Dies sind dann aber doch Umstände, die eher der Hausverwaltung anzulasten sind

Wieso der HV? Eher der WEG.

Denn einen Beschluss über die Neuanstellung eines Hausmeisters kann die WEG auch wesentlich früher fassen.
Und wenn der Beschluss dann einmal richtig gefasst würde, müsste man eventuell auch nicht jedesmal einen neuen Beschluss fassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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