Hausgeld/Nebenkosten

4. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)
Hausgeld/Nebenkosten

Im Jahre 2010 sind einige TOPs in der ETV beschlossen worden, die Mehrkosten bei uns Eigentümern verursachen würden. ua erweiterte Haus- und Gartenreinigung. Demnach war ich gefasst, dass ich eine saftige Abrechnung bekommen würde in diesem Jahr. Die kam dann auch. Allerdings stieg das Hausgeld auch gleich extrem an. Wenn ich aber die Nachzahlung durch 12 (= Monate) teile, so rechtfertigt das ganz und gar nicht das erhöhte Hausgeld. Meine Hausverwaltung hat mir gleich das Doppelte veranschlagt aus dieser Summe (Nachzahlung/12 Monate). Kann das angehen? Muß ich das so hinnehmen?

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"Carpe diem!"

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaudiwurm
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 107x hilfreich)

Wie bitte steht es um einen Beschluss zum Wirtschaftsplan?

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

1. hält sich recht hartnäckig der Irrglaube, aus dem Abrechnungsergebnis des Vorjahres errechne sich automatisch die Hausgeldvorauszahlung für das laufende Jahr. Das ist jedoch vollkommener Humbug! Aus der Höhe der Nachzahlung lässt sich nicht die Erhöhung des Hausgeldes ableiten.

2. Für die Höhe der Hausgeldvorauszahlungen ALLEIN maßgeblich sind die geplanten Kosten/Ausgaben und die gefassten Beschlüsse über den Wirtschaftsplan. Nur ein Beispiel: für eine längerfristig geplante bauliche Maßnahme wird die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage deutlich erhöht. Damit erhöht sich die Hausgeldvorauszahlung ebenfalls deutlich, hat aber mit dem Abrechnungsergebnis nichts zu tun.



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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Ok,das klingt überzeugend. Es ist zwar eine größere Reparatur geplant. Jedoch soll darüber erst noch in einer ETV abgestimmt werden,obs aus der Instandhaltungsrücklage genommen wird oder jeder Eigentümer es anteilmäßig aus eigener Tasche bezahlt wird. Ergo ist es dann dich nicht statthaft,es auf das zukünftige Hausgeld umzulegen?!

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"Carpe diem!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Ok,das klingt überzeugend. Es ist zwar eine größere Reparatur geplant. Jedoch soll darüber erst noch in einer ETV abgestimmt werden,obs aus der Instandhaltungsrücklage genommen wird oder jeder Eigentümer es anteilmäßig aus eigener Tasche bezahlt wird. Ergo ist es dann dich nicht statthaft,es auf das zukünftige Hausgeld umzulegen?!

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"Carpe diem!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wird das erhöhte Hausgeld bereits eingezogen oder handelt es nur um einen Vorschlag der HV für die nächste Versammlung?

Hast du schon bei der HV angerufen und gefragt, warum das Hausgeld so hoch ist?




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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Das neue Hausgeld ist bereits festgelegt;steht nicht zur Abstinmung. Es wird zum 1.11. das 1. mal fällig. Mein Anruf ist heut erfolgt mit der Bitte,es zu senken. Da wurde mir gesagt,dass das unmöglich ist,da das Rücklagenkonto dann nicht mehr ausgeglichen ist. Nur Fragezeichen bei mir. Deshalb erstmal meine Auskunft hier. Diese HV ist zum kotzen. Sie sitzen eine Autostunde von hier und morgrn ist die ETV um 15 uhr, wo jeder normale mensch noch arbeitet. Dann landet die Einladung mit den ybzustimmdnden TOPs bei meiner Nachbarin,die zur Reha im Briefkasten,bekam den.Brief erst Freitag vor einer Woche... Aber das nur nebenbei.
ich fühl mich einfach wg dem.neuen Hausgeld übertölpelt.

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"Carpe diem!"

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"Carpe diem!"

-- Editiert ClaudiLu am 04.10.2011 23:38

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Also entweder fehlen hier ein paar wichrtige Infos oder es läuft gehörig schief.

quote:
Das neue Hausgeld ist bereits festgelegt;steht nicht zur Abstinmung
Wenn Ihr heute ETV habt, dann steht der Wirtschaftsplan zur Abstimmung, und damit die Höhe des Hausgeldes. Oder habt Ihr dieses jahr bereits eine Versammlung gehabt, in der über den WP beschlossen wurde?

quote:
Bitte,es zu senken. Da wurde mir gesagt,dass das unmöglich ist,da das Rücklagenkonto dann nicht mehr ausgeglichen ist
Aus dieser Aussage ist der Schluss zu ziehen, dass die Erhöhung aus einer Erhöhung der Rücklagenzufuhr folgt. Sofern der WP bereits beschlossen wurde, ist eine individuelle Senkung des HG nicht möglich. Sofern bisher kein Beschluss erfolgte, liegt es an Dir, eine andere Mehrheit zu finden.

O.g. Zitat lässt möglicherweise auch den Schluss zu, dass bereits erhebliche Ausgaben zu Laste der Rücklage erfolgt sind und diese nun dringend wieder aufgefüllt werden muss.

quote:
ist die ETV um 15 uhr, wo jeder normale mensch noch arbeitet
für gewöhnlich ist auch der Hausverwalter ein normaler Mensch und das Abhalten einer Eigentümerversammlung seine gewöhnliche Arbeit, die er eigentlich auch während der gewöhnlichen Arbeitszeit erledigen dürfte. Es ist einem Eigentümer für gewöhnlich zuzumuten, sich einmal im Jahr für die ETV auch freizunehmen. Es ist in den meisten Fällen pures Entgegenkommen der Verwaltung, die Versammlungs abends (in der Freizeit des Verwalters!) abzuhalten, wobei dann die ebenfalls normalen Menschen, die Schicht arbeiten müssen, ebenfalls das Nachsehen haben. Allen wird man es nie recht machen können

quote:
Dann landet die Einladung mit den ybzustimmdnden TOPs bei meiner Nachbarin,die zur Reha
Wer hat denn die Einladung zugestellt? Der Verwalter persönlich? Der Hausmeister oder die Post? Gibt es Verwechslungsmöglichkeiten wegen Namensähnlichkeiten?

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"lg.
R.M. "

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#8
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Dem Rücklagenkonto geht es gut, ist hat eine angenehme Höhe. Es wurde nichts entnommen.
Ja der Wirtschaftsplan wurde heute beschlossen. Ich hab dagegen gestimmt und bin sicher überstimmt worden.
Und es geht mE nicht alleinig um die Hausverwaltung und ihre Arbeitszeit, sondern um die ihrer Klienten und 15 Uhr ist eindeutig zu knapp kalkuliert, wenn ich auch noch eine Stunde Anreise habe - einmal im Jahr sollte auch das möglich sein... Bisher wars immer um 17 Uhr und das denke ich, ist angemessen. Ich habe gerade eine neuen Job begonnen und Urlaub ist innerhalb der Probezeit nicht möglich. Genauso entgegenkommender wäre es die ETV vor Ort abzuhalten - und mit der Meinung steh ich nicht alleine da.
Die Post hat natürlich zugestellt. Aber wenns der Hausverwaltung bekannt ist, ist per mail oder Fax doch die schnellere Variante, damit ich noch genügend Zeit habe, mich damit auseinander zu setzen und Fragen zustellen.

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"Carpe diem!"

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#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Um hier mal auch etwas zu sagen.......

Die ETV hat grundsätzlich am Ort der Gemeinschaft stattzufinden, und definitiv nicht im Büro der Verwaltung wenn diese ihr Büro nicht am selben Ort hat.

Tipp: beim nächsten Mal nicht hingehen und alle Beschlüsse anfechten wegen Formfehler der Versammlung.

Zum Rest kann und will ich nix sagen, ist mir zu verworren und es fehlen auch die Details

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

@Thorsten: danke. Das hat mein Anwalt der HV auch schon schrieben. Aber da juckt die nicht. Also im nächsten Jahr dann Anfechten wg Formfehler. Hab schon überlegt, in den Mieterbund einzutreten. Sie sagen,sie sind auch für Eigentümer zuständig...

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"Carpe diem!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Die ETV hat grundsätzlich am Ort der Gemeinschaft stattzufinden, und definitiv nicht im Büro der Verwaltung wenn diese ihr Büro nicht am selben Ort hat.

Das wollte ich auch grade noch sagen ... ;-)

quote:
Ich habe gerade eine neuen Job begonnen und Urlaub ist innerhalb der Probezeit nicht möglich.
Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit der Weisungsgebundenen Vollmacht.

quote:
Die Post hat natürlich zugestellt.
Für Fehler der post kann jedoch die HV nichts dafür.

quote:
Aber wenns der Hausverwaltung bekannt ist, ist per mail oder Fax doch die schnellere Variante,
Wie jetzt, wird Deine post immer an die Nachbarin zugestellt? Ist der HV bekannt, dass die Post immer den falschen Briefkasten benutzt? Gibt es einen schriftlichen Auftrag an die HV, Dir die Korrespondenz per Fax oder eMail zuzustellen?
Es ist nicht Aufgabe der HV zu prüfen, auf welchem Wege die Einladung den Eigentümer am sichersten und schnellsten erreicht. Die HV versendet an die Adresse, die ihr vom Wohnungseigentümer mitgeteilt wurde. Es ist Sache des WEer sicherzustellen, dass er regelmäßig Zugriff auf seine Post hat. Und wenn die Nachbarin, die die Post regelmäßig in Empfang nimmt, nicht da ist, dann muss eben dafür gesorgt werden, dass deren Briefkasten täglich geleert wird. und wenn die Post Fehler macht, dann muss man sich dort beschweren.

quote:
Hab schon überlegt, in den Mieterbund einzutreten. Sie sagen,sie sind auch für Eigentümer zuständig
Selten so gelacht!
Der Mieterbund schreckt auch vor nichts zurück, um Mitgliedern Geld aus der Tasche zu ziehen für Beratungen, die i.d.R. ihr Geld nicht wert sind.
Wenn Du schon so eine Vertretung suchst, dann geh wenigstens zum Haus- und Grundbesitzerverein. Dort bist Du als Eigentümer zumindest besser aufgehoben als beim Mieterbund.

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Der HV ist zugetragen worden, dass meine 1. Einladung bei einer anderen Mieterin in den Briefkasten gesteckt wurde, die zur Reha ist. Und wenn sie DAS schon wissen, ist die schnellere Zustellung doch wohl per Fax oder Mail, als das ganze auszudrucken und in den Umschlag zu stecken plus Porto dafüpr auch noch auszugeben. Meistens geht die Post ja doch nicht taggleich raus - das meinte ich... Dennschließlich fehlt mir ja die Zeit zur Entscheidungsfindung und nochmal zu hinterfragen und Unterlagen anzufordern für gelaufene Reparaturen etc.

Der Mieterbund macht hier aber einen guten Job. Sie sind für eine ehemalige Nachbarin auch eingesprungen, nicht nur beraten, sondern schriftlich an die HV herangetreten. Die genannte Mieterin hat zum Beispiel rechtmäßig Miete gekürzt und die HV hat diese Gesamtsumme der Mieterin wieder in der Abrechnung untergemuscht und noch weiteres mehr... Letztlich hat die HV sich gar nicht mehr gerührt, die Mieterin mußte nichts zahlen. Der MB hätte da auch anwaltlich weitergemacht ohne Mehrkosten der Mieterin.
Übrigens ist die HV beim MB bekannt als sehr schlechte Verwaltung. Da liegen etliche zu bearbeitende Fälle vor und auch bei dem von dir genannten Haus- und Grundstücksverein ist das nicht anders.

Kurze Frage nochmal zu der aufgeworfenen Problematik: ETV am Ort der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft besteht aus mehrern Eigentümern und nur 1 Drittel wohnen im Haus. Die anderen Wohnungen sind vermietet und die Eigentümer zu diesen Wohneinheiten leben in der gesamten Republik verstreut. Trifft der Fakt dann trotzdem zu und kann man aus diesem Formfehler alle Beschlüsse wirklich kippen?

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"Carpe diem!"

-- Editiert ClaudiLu am 06.10.2011 11:49

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Der HV ist zugetragen worden

Von Dir oder von dritten Personen?
In letzterem Fall erstaunlich, dass die HV übrhaupt noch einmal einen Brief losgeschickt hat. In diesem Fall liegt wegen eines Fehlers des Postzustellers jedenfalls kein Ladungsfehler vor.

Wenn Du das mit dem Brief der HV zugetragen hast, hättest Du auch angeben und darauf bestehen müssen, zumindest vorab Dir die Unterlagen per Fax/Mail zuzusenden. Das stillschweigend zu erwarten hat keine rechtliche Relevanz.

quote:
Der Mieterbund macht hier aber einen guten Job
Das mag ja in Bezug auf Mietverhältnisse so sein. Hinsichtlich WEG habe ich so meine fachlichen Zweifel. Ich bleibe dabei, im Zweifel ist der HuG die bessere Wahl.

quote:
ETV am Ort der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft besteht aus mehrern Eigentümern und nur 1 Drittel wohnen im Haus. Die anderen Wohnungen sind vermietet und die Eigentümer zu diesen Wohneinheiten leben in der gesamten Republik verstreut. Trifft der Fakt dann trotzdem zu und kann man aus diesem Formfehler alle Beschlüsse wirklich kippen?

Die Regel am Ort der Gemeinschaft hat einen begrenzten Ermessensspielraum und bezeichnet nicht zwingend die politische Gemeinde, sondern den näheren Umkreis. Also je nach dem wo ein geeigneter Versammlungsraum zur Verfügung steht kanns auch in der Nachbargemeinde stattfinden. Eine Autostunde entfernt wäre schon grenzwertig. Bevor Du aber versuchst Beschlüsse wegen Formfehler zu kippen, lies noch einmal genau die Teilungserkklärung/Gemeinschaftsordnung, ob es nicht dazu bereits Vereinbarungen gibt, ebenso frühere Beschlüsse hinsichtlich Festlegungen zum Versammlungsort. Sollte nämlich der Richter feststellen, dass man sich noch innerhalb des Ermessensspielraumes bewegt, geht die Beschlussanfechtung nach hinten los.

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"lg.
R.M. "

-- Editiert R.M. am 06.10.2011 12:57

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#14
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Von einer 3. Person - also die HV hat das auch nicht grundlos auf schriftlichem Wege gemacht, denke ich... Der Zeitfaktor war da schon entscheidend... Die 3. Person hätte einfach die Einladung bei mir reinwerfen können und dann wärs gut gewesen...
Rechtlich kann ich da nichts machen - ich weiß: ich erwähnte es nur, damit ihr seht, wie unlogisch zu meinen Ungunsten es hier ständig abläuft und das da einfach Hundehaare dazwischen sind...

Bezüglich des Versammlungsraums hatte ich schon mal recherchiert und einen Raum ausfindig gemacht - quasi um die Ecke. Auch das ging leider nicht von der HV aus - sprich: null Reaktion darauf...
Mein Anwalt hat sie auf den Mißstand der weiten Anreise auch schon hingewiesen schriftlich - auch das haben die sich abgeschüttelt und null reagiert. Saftladen halt!!!
Ihr Büro liegt laut Google Maps 45 bis 59 Autominuten von hier - verschiedene Strecken wurden aufgewiesen...
Ja werde noch mal die Teilungserklärung bemühen bezüglich eines Formfehlers - Schlappen vor Gericht will ich mir schon ersparen.
Ja wegen Mieterbund schau ich mal oder eben auch dieser andere Verein... Aber beim Mieterbund hätte ich den Anwalt mit im Gepäck und beim Haus- und Grundbesitzerverein müßte ich neben den Mitgliedskosten auch die SB beim Anwalt zahlen...

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"Carpe diem!"

-- Editiert ClaudiLu am 06.10.2011 13:17

-- Editiert ClaudiLu am 06.10.2011 13:20

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Ja wegen Mieterbund schau ich mal oder eben auch dieser andere Verein... Aber beim Mieterbund hätte ich den Anwalt mit im Gepäck und beim Haus- und Grundbesitzerverein müßte ich neben den Mitgliedskosten auch die SB beim Anwalt zahlen...

von ClaudiLu am 06.10.2011 13:14


Geiz ist geil... Hirn ist dabei offensichtlich eher hinderlich.




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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, was maßt du dir für ein Urteil an? Weißt du,wie ich finanziell aufgestellt bin und was ich alles für Böcke zu melken habe?


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"Carpe diem!"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119550 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
Weißt du,wie ich finanziell aufgestellt bin und was ich alles für Böcke zu melken habe?

Das der MIETERbund EIGENTÜMER einer WEG nicht unbedingt zielgerichtet vertreten kann, sollte der gesunde Manschenverstand einem sagen.

Falls der Geiz-ist-Geil Ruf tatsächlich lauter wäre als der gesunde Manschenverstand, könnte man in die Satzung eines der entsprechenden Vereine schauen:
Der Verein bezweckt, die Interessen seiner Mitglieder in Miet- und Pacht- Angelegenheiten tatkräftig zu schützen, für eine soziale Wohnungspolitik in Gemeinde, Land und Bund einzutreten und die Verwirklichung einer sozialen Wohnungswirtschaft zu fördern.

Der Verein bezweckt auch den Schutz der Mieter vor unwirksamen und unzumutbaren Vertragsbedingungen.


Da steht nichts von EINGETÜMERN.

Was natürlich einen EIGENTÜMER nicht daran hindert eine Mitgliedschaft einzugehen - auch wenn sie für ihn wohl nutzlos wäre:
Mitglied kann jeder werden, insbesondere Mieter und Pächter soweit sie die in § 2 niedergelegten Ziele anerkennen und nicht mit Hilfe des Vereins eigene wirtschaftliche Interessen aus Vermietung und Verpachtung verfolgen.



Wenn man dann aus Gründen der Sparsamkeit die falsche Rechtsvertretung wählt, wird das im Ernstfall deine finanzielle Aufstellung in einen Trümmerhaufen verwandeln.

Somit kann sich die Einsparung der Selbstbeteiligung durchaus negativ bis existenzbedrohend auswirken.

Geiz muss man sich halt auch leisten können.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Ok, ok. danke für die nochmalige Warnung. Bevor ich.irgend etwas eingehe,werd ivh mich natürlich mich nochmal genauestens informieren...

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"Carpe diem!"

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