Hausgeld einbehalten?

11. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
chocoletta
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 52x hilfreich)
Hausgeld einbehalten?

Wir haben seit 6 Wochen keine Hausverwaltung mehr. Ein Anwalt hat versucht, die ehemalige Hausverwaltung dazu zu bringen, zumindest nochmal eine ao ETV einzuberufen um über eine neue Verwaltung abzustimmen, vergeblichl. Jetzt liegt das ganze beim Amtsgericht, lt. dem dortigen Rechtspfleger kann es noch einige Wochen dauern, bis es ein Urteil gibt, wer eine ao ETV einberufen darf.

Verwaltungsbeirat gibt es keinen.

Das Hausgeld (inkl. Verwaltervergütung) läuft noch auf das Konto des ehemaligen Verwalters. Er bezahlt keine Rechnungen mehr, macht gar nix. Ich hätte jetzt grösste Lust, das Hausgeld einzubehalten bevor es weg ist, zumindest aber ihm keine Vergütung mehr zu zahlen.

Kann es uns passieren, dass uns der Gemeinschaftsstrom o.ä. abgestellt wird, weil keine Rechnungen mehr bezahlt werden? Der Hausmeister hat seinen Dienst schon eingestellt.... Was können wir tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Habt Ihr den HV verärgert, weggetrieben ?

Wenn die Zahlungen für die Hausversorgungen per Lastschriftverfahren laufen, ist es weniger tragisch. Es läuft vorerst wie gehabt weiter.
Der Verwalter darf kein Gebühr mehr einziehen, sobald er seine Arbeit einstellt.
> Bei der HV Einsicht in die HV Unterlagen nehmen.



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"28c7h49T"

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

als tipp, auch beschlüsse einer nicht ordnungsgemäss einberufenen versammlung sind gültig wenn sie nicht angefochten werden.

wenn sich alle eigentümer also einig sind, macht eine etv und wählt erstmal einen von euch zum verwalter, der geht dann sofort zum alten verwalter holt die unterlagen und das geld, danach sofort die stadtwerke und alle anderen geldempfänger informieren, etc. etc.

sind nach obiger etv und verwalterwahl die anfechtungsfrist abgelaufen ist der von euch gewählte eigentümer rechtlich unangreifbar zu einer einberufung einer dann ordnungsgemässen versammlung berechtigt - dort dann ne profil zum verwalter bestellen und der weiss was er zutun hat.

obiges ist erstmal eine schnellhilfe, alternativ bei gericht vorsprechen und einen eilantrag stellen - das sollte der anwalt wissen wie es geht

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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