Gutachten bei Verkauf durch Makler u. Nachlassverwalter

15. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
flueb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten bei Verkauf durch Makler u. Nachlassverwalter

Hallo,

wir sind auf der Suche nach einer gebrauchten Immobilie und haben nun ein interessantes Objekt gefunden. Wir habe es uns auch schon angeschaut...passt...ABER irgendwie sind wir skeptisch....Das Haus wird verkauft weil die Besitzer verstorben sind...Für die Preisbestimmung wurde laut Makler vom Nachlassverwalter/Gericht ein Gutachten erstellt. Angeblich ist dieses aber nur für den internen Gebrauch und für die Augen der Käufer nicht bestimmt (Aussage Makler)? Warum? Kann man die Einsicht fordern? Bzw. hat man beim Kauf dann zumindest das Recht das Gutachten zu erlangen? Dann könnte man den Makler zumindest belangen wenn er absichtlich was vertuscht...weil er kennt ja den Inhalt des Gutachtens.

Danke im voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

In erster Linie dient das Verkehrswertgutachten für den Nachlassverwalter als Richtwert, zu welchem Preis er die Immobilie veräußern kann und als Nachweis gegenüber dem Gericht, dass er die Immobilie nicht unter Wert veräußert. Da sich der Verkehrswert nach einem durchschnittlichen fiktiven Kaufpreis richtet, können Nachlassverwalter (im Interesse der möglichen Erben oder möglicher Gläubiger) wie auch der Makler durchaus berechtigte Hoffnung haben, dass der tatsächlich erzielbare Kaufpreis noch über dem Verkehrswert liegt. Daher ist es durchaus berechtigtes Interesse, den ermittelten Verkehrswert nicht bekannt zu geben.
Sollte das VWG Angaben zu den Kaufpreis mindernden Eigenschaften enthalten, die bei einer Besichtigung nicht offensichtlich sind, könnte u.U. der Makler, der davon Kenntnis hat, auch schadensersatzpflichtig sein.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von flueb):
Angeblich ist dieses aber nur für den internen Gebrauch und für die Augen der Käufer nicht bestimmt (Aussage Makler)? Warum? Kann man die Einsicht fordern? Bzw. hat man beim Kauf dann zumindest das Recht das Gutachten zu erlangen? Dann könnte man den Makler zumindest belangen wenn er absichtlich was vertuscht...weil er kennt ja den Inhalt des Gutachtens.
Danke im voraus

Es dürfte sich wie schon oben beschrieben um ein Verkehrswertgutachten handel, der erzielbare Preis ist in der Regel immer darüber, also für den Käufer nicht von Belang, kommt der nächste Käufer und zahlt den geforderten Preis, ist die Immobilie halt weg.

2x Hilfreiche Antwort

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