Grundsteuer an Hausverwaltung zahlen??

10. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
leonii
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)
Grundsteuer an Hausverwaltung zahlen??

Hallo ihr Wissenden!

Ich kenne es bis jetzt nur so, dass die Grundsteuer vom Eigentümer einer Eigentumswohnung alle drei Monate direkt an das Finanzamt gezahlt wird.

Jetzt bin ich auf eine Eigentümergemeinschaft getroffen, wo die Hausverwaltung im Wirtschaftsplan die Grundsteuer mit in das Hausgeld einrechnet.

Kennt jemand da die rechtliche Grundlage?

mfg

Leon Hofmeister

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Deine Informationen sind richtig, Grundsteuer zahlt der Eigentümer direkt ans Finanzamt.
Lass Dir doch mal die Rechnung zeigen falls eine Abrechnung vorhanden ist in der Grundsteuer umgelegt wird :-)

hab übrigens gestern gelesen dass mehrere Verfassungsklagen geben die Erhebung von Grundsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum laufen, und dass man diesem Bescheid Widersprechen soll um eventuell Geld zurück zu bekommen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Auf dem Steuerbescheid steht doch wer zahlen soll. Erhält man nen Steuerbescheid muss man zahlen.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leonii
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Richtig, der den Steuerbescheid bekommt muss zahlen. (Wer hätte das gedacht?)

Ich kenne es so, dass jedes einzelne Mitglied der Eigentümergemeinschaft vom Amt einen Steuerbescheid für sein Anteil am Grundstück bekommt.
Jetzt berechnet aber die Hausverwaltung Grundsteuer.

Gibts das, dass das Finanzamt von der Eigentümergemeinschaft für das gesamte Grundstück die Grundsteuer fordert?

Danke.

Gruß

Leoni

15x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Meines Wissens nach nicht

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.02.2009 13:49:09
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
wo habt Ihr das her, dass gerade eine Verfassungsklage läuft?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Hallo,

in Deutschland - und das ist bei mir auch so - wird Grundsteuer nicht ans Finanzamt, sondern an die Gemeinde gezahlt.

Zahlungspflichtig ist derjenige, auf den der "Bescheid über Grundbesitzabgaben" lautet.

Vielleicht hat die Eigentümergemeinschaft im Wege einer allstimmigen Vereinbarung geregelt, dass die Grundsteuer als Serviceleistung zentral durch den Verwalter beglichen und daher im Jahreswirtschaftsplan aufgeführt wird.

Ich höre allerdings das erste Mal davon. Es ist ungewöhnlich.

Nichts liegt hier näher, als den Verwalter direkt anzusprechen, um die Sache klar zu bekommen.

MfG
Wohni

-- Editiert von wohni am 11.01.2009 10:23

-- Editiert von wohni am 11.01.2009 10:24

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Infos zur Grundsteuerklage findet ihr hier :
http://www.sueddeutsche.de/,trt3m1/immobilien/877/332734/text/

Infos zur Grundsteuer findet hier :
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3081407_N9684_L20_D0_I636.html

Ob die Grundsteuer einer Vereinbarung zugänglich ist glaube ich eher nicht, allein schon deshalb nicht weil sie eigentümerbezogen erhoben wird.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und wir zahlen übrigens nur 1x jährlich unsere Grundsteuer;) - ansonsten, da die Grundsteuer zu zahlen ist, wäre es doch nur relevant, falls ihr vom Amt aufgefordert werdet, selber zu zahlen - wie lange läuft das denn schon so?

Wir haben bei uns - etwas anderes Thema - es so geregelt, dass zwar der Verwalter die Erbpacht "einsammelt" und quartalsweise an den Erbrechtsgeber überweist, aber haften tut jeder Eigentümer selber für die Zahlung. Das war mal wichtig, als ein Eigentümer kein Wohngeld mehr zahlte - da durfte dann natürlich der Anteil der Erbpacht auch nicht "vom WEG-Konto" einfach entnommen werden.

Könnte also natürlich bei der Grundsteuer auch wichtig sein, nämlich was passiert, wenn ein Eigentümer seine Grundsteueranteile nicht zahlt - wer haftet?

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

" was passiert, wenn ein Eigentümer seine Grundsteueranteile nicht zahlt - wer haftet? "

Natürlich haftet weiterhin der jeweilige Zahlungspflichtige Eigentümer. Durch wen
(Ehefrau, Vater, Verwalter....) die Grundsteuer gezahlt wird, interessiert die Stadtkasse nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

@Thorsten D.

Der Artikel stammt aus dem Jahr 2005. Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.06.2006 (Az.: 1 BvR 1644/05 ) die Klage gar nicht zur Entscheidung angenommen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät hh,

Danke für den Hinweis, habe nicht mitbekommen wie das BVG entschieden hat.
Schade, hätten viel Geld gespart.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hfrmobile
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von leonii):
Richtig, der den Steuerbescheid bekommt muss zahlen. (Wer hätte das gedacht?)
Ich kenne es so, dass jedes einzelne Mitglied der Eigentümergemeinschaft vom Amt einen Steuerbescheid für sein Anteil am Grundstück bekommt.
Jetzt berechnet aber die Hausverwaltung Grundsteuer.
Gibts das, dass das Finanzamt von der Eigentümergemeinschaft für das gesamte Grundstück die Grundsteuer fordert?
Danke.
Gruß
Leoni


Ist bei uns auch so (Eigentümergemeinschaft gem. WEG 2oo2, Österreich), dass wir die Grundsteuer an die HV zahlen und die wiederum an die Gemeinde abführt. Das man das an das Finanzamt zahlt, wäre mir neu.

Unsere WEG hat einen Umsatz von mehr als € 10.000/a und daher gelten wir im Sinne des UStG als Unternehmer und bezahlen auch entsprechend USt .. ^^

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hfrmobile
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von icecycle):
" was passiert, wenn ein Eigentümer seine Grundsteueranteile nicht zahlt - wer haftet? "
Natürlich haftet weiterhin der jeweilige Zahlungspflichtige Eigentümer. Durch wen
(Ehefrau, Vater, Verwalter....) die Grundsteuer gezahlt wird, interessiert die Stadtkasse nicht.


Bei unserer WEG wäre dem nicht so. Hier würde die WEG haften. Daher haben wir hier z.B. auch eine Bündelversicherung, die alle Häuser versichert. Wäre dem nicht so, dann würde, wenn ein nicht versichertes Haus abbrennt, die WEG dafür haften und das mag natürlich keiner.

Aber es wäre auch möglich, dass es im geschilderten Fall eine Vereinbarung gibt welche abweichend vom WEG was anders bestimmt. Das müssten dann aber auch alle Eigentümer unterschrieben haben ...

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