Grundriss stimmt nicht mit Aufteilungsplan überein

5. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
michimaus
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundriss stimmt nicht mit Aufteilungsplan überein

Hallo, wir haben 2005 unsere ETW gekauft. Beim Kauf erhielten wir keine Zeichnungen und Wohnflächenberechnung.
2008 haben wir durch Zufall erkannt, das unsere Wohnung nicht nach Genehmigung gebaut worden ist. Sie ist kleiner (es fehlt eine kleine Fläche einschließlich Fenster).
Diese Fläche gehört lt. Teilungserklärung und MEA zu unserer 'Wohnung.
Welche Möglichkeit haben wir, diesen Teil zu bekommen oder
das müssen wir machen, um nicht weiter Hausgeld für diese Fläche zu zahlen.
Wie würden die Gerichte entscheiden ?

Vielen Dank

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das schaut schlecht für dich aus.

Beim Kauf erhielten wir keine Zeichnungen und Wohnflächenberechnung.
Das ist bei gebrauchten Wohnungen normal.

Sie ist kleiner
Bis jetzt waren alle Wohnungen, die ich gesehen habe, kleiner als auf den Plänen.
Das kann auch daran liegen, dass von den Rohbaumassen noch 3% für Putz abgezogen werden.

Wie würden die Gerichte entscheiden ?
Der Richter würde sagen, dass er in seinem ganzen Leben noch keinen MEA geändert hat, und auch heute nicht damit anfängt.

Vermutlich sind die Wohnungen deiner Nachbarn aber auch kleiner, dann heben sich die Fehler wieder auf.

Üblicherweise steht in den Teilungserklärungen auch, dass die MEA nach den Bauplänen verteilt wurden, aber sich durch eine geänderte Bauausführung trotzdem nicht mehr ändern.

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Miteigentumsanteile haben absolut nichts mit Wohnfläche zu tun. Auch wenn sich die Bauträger bei der Aufteilung in den meisten Fällen an der Wohnfläche orientieren, werden die Miteigentumsanteile einfach nur festgelegt und mit irgendeinem - beliebigen - Wert im Grundbuch eingetragen. Einen Anspruch auf Korrektur wegen der Grundrissabweichung und damit der Hausgeldbelastung kann es daher nicht geben.

Ob der Wohnungseigentümer andere Ansprüche aus der Grundrissabweichung ableiten kann, wird nicht allgemein zu beantworten sein.
Eventuell besteht ein Anspruch aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer, weil der Kaufgegenstand nicht in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde. Allerdings wird man davon ausgehen müssen, dass ein solcher Anspruch bei einem Kauf in 2005 ohnehin verjährt wäre.
Vermutlich wird es nur einen Anspruch auf Korrektur des Aufteilungsplans geben. Dieser Anspruch wird sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer richten.



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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Wie viele Wohnungen sind es insgesamt ?

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#4
 Von 
michimaus
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Werner,

wir sind insgesamt 8 WE.
Zu unserem Problem: Uns fehlt lt. allen Papieren (Grundbuchamt, Teilungserklärung, u.s.w. )die Küche des
Nachbarn. Die Wohnung des Nachbarn soll identisch mit der unterliegenden Wohnung sein, ist es aber nicht , da die
Nachbarwohnung noch zusätzlich unsere Küche besitzt.
Bei der 'Bauabnahme wurde dieser Mangel festgestellt und es wurde eine Baugenehmigung für die Änderung verlangt.
Diese wurde nie eingereicht. Dann wurde 1994 das Haus mit
den falschen Plänen zu Wandlung in Eigentumswohnungen eingereicht.
Haben wir eine reelle Chance.

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Wenn tatsächlich ein ganzes Zimmer fehlt, solltest du einen Anwalt fragen.
Ich bin es gewohnt, dass 1 - 2 qm fehlen, aber naja.
Möglicherweise hat der Nachbar eine Zwischenwand eingezogen, als ihm noch beide Wohnungen gehörten.


Dann wurde 1994 das Haus mit den falschen Plänen zu Wandlung in Eigentumswohnungen eingereicht.
Meiner Meinung nach wurden damit aber richtige Pläne daraus.

In einem normalen Kaufvertrag steht üblicherweise auch immer so ein Satz wie z. B.:
wie es steht und liegt,
in seinem tatsächlichem Bestand, etc.
Ich habe auch noch nie gesehen, dass in einem Kaufvertrag eine qm-Zahl steht. Das dürfte äusserst selten sein.

Ein MEA wird auch nicht gesetzlich nach qm verteilt, das kann der Bauherr festlegen, wie er will.
Hast du schon einmal nachgerechnet ?

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#6
 Von 
michimaus
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Werner,

wir haben die Wohnflächenberechnung seit einiger Zeit vorliegen und können anhand dieser genau erkennenm und belegen, daß die kleine Küche einschl. Fenster zu der von uns gekauften
Wohnung gehört (Auch schon dadurch, dass dieses Zimmer ebenfalls mit der gleichen Nummer versehen ist, wie alle anderen Zimmer.
Ich denke manchmal, wenn ich ganz verzweifelt bin, dass ich doch einfach mit dem Vorschlaghammer die "Falsche Wand" einschlage und die tragende Wand, die unsere Wohnungsabschlusswand ist wieder schließe.
(Kleiner Scherz)
Laut aller uns vorliegenden Unterlagen gehört diese Fläche eindeutig uns !!!! Der Nachbar kann nicht beweisen, dass diese Fläche ihm gehört ! HIHIIHIHIHI !!

Auf Antwort wartend grüsse ich aus NRW



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#7
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
In der Regel befinden sich im Grundbuchamt mehr Unterlagen über die Aufteilung und den Grundrissplan, als man für möglich hält.
Mit viel Freundlichkeit und der Erklärung des Problem`s wird einem dann auch geholfen.
Somit könnte man sehr viel Information über den Gesamtkomplex sammeln ohne das durch Nachfragen beim Nachbarn eine Unstimmigkeit entsteht.
Das Grundbuchamt ist zur Auskunft bei berechtigten Interesse verpflichtet.

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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"

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#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und wenn das Zimmer tatsächlich nach Unterlagen-Lage und Beweis zu eurer Wohnung gehört, dann würde ich den Nachbarn entweder darauf ansprechen (gütliche Einigung) oder mit Anwaltsbrief auffordern bis zu. xy den Zustand wie (lt. Anlage) wieder auf eigene Kosten herzustellen.

Was ist denn mit den Heizkosten - werden die korrekt berechnet?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
michimaus
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Wir haben den Nachbar schon über den Haus und Grundverein anschreiben lassen. Er wollte sich die Pläne besorgen und dann wieder melden. (Nichts ist passiert) Dann bei 2 ETV das Thema angesprochen. Keiner will etwas damit zu tun haben (schon gar nicht wenn es um Kosten geht)
Ich kann nur sagen : Schöne Hausgemeinschaft !
Wenn ich so denken würde, dann hätte ich ein eigenes
Häuschen.
Früher wurden die Heizkosten 50/50 verteilt, d.h.
50 % der Gesamtkosten auf abgelesene Striche und 50% verteilt auf die qm-Zahl. Hier wurden wir auch "betrogen".

Ziemlich spannend ja ?

Gruß aus NRW

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Die Hausgemeinschaft hat aber auch nichts damit zu tun, ob ein Nachbar sich unrechtmässig ein Zimmer angeignet hat. Der einzige, der da noch aktiv werden müsste, wäre der Verwalter. Sollte es tatsächlich so sein, dass sich ein Eigentümer durch das Ziehen einer Wand einen Teil einer anderen Wohnung angeeignet hat (hat das der damalige Bewohner nicht bemerkt?), so muss er dies auf seine Kosten rückgängig machen.
Heraus zu bekommen wäre: war der Nachbar damals der Haus-Eigentümer oder gehörten ihm die zwei Wohnungen? Was steht in der Abgeschlossenheitsbescheinigung (braucht zur Umwandlung in WEG, glaube ich jedenfalls) vom Amt?

Und wie werden die Heizkosten jetzt verteilt? Und inwiefern wurdet ihr betrogen?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
michimaus
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe letzte woche beim bauamt gesehen, dass die etage, in der wir wohnen anders gebaut wurde, als lt. baugenehmigung. der bauherr hat anscheinend damals die beiden wohnungen bewohnt (bevor in Eigentum gewandelt wurde)
Da die Wohnung damals kleiner gebaut wurde hat das danach
keiner der nachfolgenden Eigentümer gemerkt, da man immer
wieder die Wohnung mit "gezinkten" Papieren an unwissende
Interessenten verkauft hat.
Die Heizkosten werden bis heute falsch berechnet !!

Heute waren wir beim Anwalt !! Er meint, was wir gekauft haben, das steht uns auch zu !!
MAL SCHAUEN !!!

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

der bauherr hat anscheinend damals die beiden wohnungen bewohnt

Wohnt der da immer noch, oder wurde die "vergrösserte" Wohnung auch schon verkauft ?

Du hast wirklich ein ausgefallenes Problem, bis jetzt kannte ich nur vertauschte Keller, Garagen etc.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
michimaus
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Werner,

der bauherr hat meiner Meinung nach bis zur Teilung in beiden aneinanderliegenden Wohnungen gewohnt.
In den anderen Wohnungen des Hauses wohnten auch noch andere Familienangehörige des Bauherren.
Seit ca. 15 Jahren sind es Eigentumswohnungen und die besagte Wohnung ist, glaube ich, seit damals 3 mal verkauft worden (einschließlich uns).

Mal schaun was die Zukunft bringt !!!
Gruss aus NRW


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