Guten Tag,
wie teilen uns mit zwei Nachbarn einen Privatweg unter dem auch gemeinsam genutzte Leitungen liegen. Aktuell ist im Grundbuch
nichts eingetragen außer, das jedem ein Drittel gehört.
Einer der Nachbarn macht sich jetzt dafür stark Grunddienstbarkeiten einzutragen.
Welche Sachen sollte man denn bei einem gemeinsamen Privatweg überhaupt regeln ?
ciao
Peter
Grunddienstbarkeiten bei Privatweg
18. Juli 2018
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Frage vom 18. Juli 2018 | 10:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 25x hilfreich)
Grunddienstbarkeiten bei Privatweg
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2018 | 14:32
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2382x hilfreich)
Wenn alle Nutzungsberechtigten des Weges selbst Miteigentümer (Bruchteilsgemeinschaft) am Weg sind, ist eine Grunddienstbarkeit m.M.n. überflüssig.Zitat:Aktuell ist im Grundbuch nichts eingetragen außer, das jedem ein Drittel gehört.
Einer der Nachbarn macht sich jetzt dafür stark Grunddienstbarkeiten einzutragen.
Zitat:Welche Sachen sollte man denn bei einem gemeinsamen Privatweg überhaupt regeln ?
Verkehrssicherungspflichten, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten und die Kostentragung sind stets gemeinschaftlich zu tragen. Es empfiehlt sich trotzdem, eine Art Gesellschaftervertrag aufzusetzen, in dem diese Dinge genauer und eindeutig beschrieben werden. Vorallem auch, unter welchen Regularien man gemeinsam zusammenkommt und Entscheidungen über o.g. Dinge trifft.
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