Grunddienstbarkeiten bei Privatweg

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
petestuhl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)
Grunddienstbarkeiten bei Privatweg

Guten Tag,

wie teilen uns mit zwei Nachbarn einen Privatweg unter dem auch gemeinsam genutzte Leitungen liegen. Aktuell ist im Grundbuch nichts eingetragen außer, das jedem ein Drittel gehört.

Einer der Nachbarn macht sich jetzt dafür stark Grunddienstbarkeiten einzutragen.

Welche Sachen sollte man denn bei einem gemeinsamen Privatweg überhaupt regeln ?

ciao
Peter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
Aktuell ist im Grundbuch nichts eingetragen außer, das jedem ein Drittel gehört.
Einer der Nachbarn macht sich jetzt dafür stark Grunddienstbarkeiten einzutragen.
Wenn alle Nutzungsberechtigten des Weges selbst Miteigentümer (Bruchteilsgemeinschaft) am Weg sind, ist eine Grunddienstbarkeit m.M.n. überflüssig.

Zitat:
Welche Sachen sollte man denn bei einem gemeinsamen Privatweg überhaupt regeln ?

Verkehrssicherungspflichten, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten und die Kostentragung sind stets gemeinschaftlich zu tragen. Es empfiehlt sich trotzdem, eine Art Gesellschaftervertrag aufzusetzen, in dem diese Dinge genauer und eindeutig beschrieben werden. Vorallem auch, unter welchen Regularien man gemeinsam zusammenkommt und Entscheidungen über o.g. Dinge trifft.

Signatur:

lg.
R.M.

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