Grundbuch , Vollmacht

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Grundbuch , Vollmacht

Wir sind 3 Eigentümer einer Liegenschaft. Wenn Nachbar also eine Veränderung wünschen bräuchten sie unsere 3 Unterschriften.
Vor einigen Jahren bekamen wir ein Schreiben, wo uns bebeten würde, eine Art Vollmacht an einen der Miteigentümer zu erteilen. Das haben wir damals auch getan und angenommen , die Bauhörde hatte das gechickt - der Brief war auf jeden Fall eingeschrieben . Es gab keinen Grund das zu bezweifeln. Jetzt scheint unser Rechtsanwalt diese Praxis nicht zu kennen. Wir vermuten dass wir getäuscht wurden und wissen nicht in wessen Händen diese Vollmacht sich befindet. Wir möchten diese löschen. Wie würdet Ihr vorgehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Eine "Art Vollmacht" klingt, als ob ihr nicht mehr wüsstet, das ihr da überhaupt unterschrieben habt. War es zeitlich unbegrenzt? War es auf einen begrenzten Bereich bezogen? Wem gegenüber wurde die Art Vollmacht erklärt? Adressat?

Ansonsten: den Adressaten der Vollmacht gegenüber den Widerruf am besten schriftlich erklären, dabei den genauen Gegenstand und Inhalt der Vollmacht benennen.

Nebenbei: eine Vollmacht für Änderungen im Grundbuch bedürfen notarieller Beglaubigungen und sind eher nicht irrtümlich zu erstellen.

-- Editiert von Heike J am 13.09.2017 07:43

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