Hallo,
ich hoffe, mir kann jmd. weiterhelfen. Wir haben Kellerräume gekauft, die nur für gewerbliche Nutzung ausgelegt ist. Wegen der Wohnungsnot hat aber unser Landratsamt beschlossen, dass man darin dauerhaft wohnen darf. Haben wir schriftlich.
Jetzt haben wir sehr aufwendig und kostenintensiv saniert bzw. renoviert und möchten nun diese Räume ganz offiziell in Wohneigentum umwandeln.
Es gibt 12 Miteigentümer in diesem Wohnkomplex. Zwei Parteien sind dagegen. Sie sind aus Prinzip dagegen, weil unsere Räume vor zig Jahren, lange vor unserer Zeit, einmal ein Fahrradkeller werden sollte. Alte Geschichten.
Auf der letzten Eigentümerversammlung
wurde uns nun mitgeteilt dass, falls unserem Wunsch entsprochen würde, auf jeden Fall eine Ausgleichzahlung an die Eigentümer zu zahlen sei. Weil ja schliesslich der Wert der Immobilie stiege. .?
Meine erste Frage wäre also: Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Schließlich erhöht sich mit der Umwandlung unser Anteil an Zahlungen, was zum Bsp. zukünftige Reparaturen am Haus betreffen, um das 8-fache. Das sollte doch ausreichen?!
Erwähnenswert wäre evtl. noch, dass die Wohnung von Schimmel befallen war und wir mit der fachmännischen Sanierung der Selbigen und hohem Kostenaufwand dem gesamten Haus eine gewisse Werterhaltung beschert haben.
Meine zweite Frage: Müssen wirklich alle Miteigentümer ihr Einverständnis geben? Mir war immer bekannt, dass eine gewisse Mehrheit bzw. Prozentsatz ausreichen würde, um einen Beschluss durch zu bringen.
Und entscheiden tatsächlich die Hauseigentümer nach Laune oder etwa sogar das Landratsamt in letzter Instanz?
Lieb Grüße u Danke schon mal vorab!
Gewerbliche Nutzung in Wohneigentum umwandeln! Ausgleichszahlung an Miteigentümer?
9. September 2016
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Frage vom 9. September 2016 | 12:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbliche Nutzung in Wohneigentum umwandeln! Ausgleichszahlung an Miteigentümer?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 9. September 2016 | 15:50
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Da hier ja offenbar die Teilungserklärung geändert werden muss, geht hier gar nichts mit Beschluss.
Da müssen alle beim Notar ihre Zustimmung erklären.
Aufgrund der Umstände und der ausdrücklichen Zustimmung des Amts kann hier evtl. auf Zustimmung geklagt werden.
#2
Antwort vom 9. September 2016 | 20:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Gibt es das, das wir eine Ausgleichszahlung an die Eigentümer leisten müssen? Ich fühle mich eher erpresst. LG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. September 2016 | 23:46
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatVielen Dank für die Antwort. Gibt es das, das wir eine Ausgleichszahlung an die Eigentümer leisten müssen? Ich fühle mich eher erpresst. LG :
Wenn die gewünschte Zustimmung zur Nutzungsänderung nur gegen eine Ausgleichszahlung zu bekommen ist, gibt es genau zwei Möglichkeiten: zahlen oder auf die Nutzungsänderung verzichten.
Wer Forderungen stellt wird auch schon mal Gegenleistungen erbringen müssen. Eigentlich kein ungewöhnlicher Vorgang...
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