Fußboden - was gehört wem

16. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
hohlstein86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußboden - was gehört wem

Hallo liebe Forum-Nutzer,

ich habe vor kurzem eine Wohnung im Dachgeschoss, in einem Altbau gekauft und habe Probleme mit der Zugehörigkeit des Fußboden. Zunächst ist zu sagen, dass in der Teilungserklärung keine Angaben gemacht sind, was wem gehört. Im Anhang soll das Bild etwas deutlicher machen, was ich versuche zu beschreiben.

Der Aufbau sieht folgerndermassen aus:
1. Laminat
2. OSB-Platten
3. Trockenschüttung für den Ausgleich von Unebenheiten
4. teils Terazzo-Boden, teils Holzdielen
5. tragende Balken
6. Schüttung

Ich weiss, dass die Schichten 1 bis 3 alle erst später aufgetragen wurden, beim Ausbau der Wohnung vor ca 30 Jahren. Tragende Elemente, wie die Balken(5) und die Schüttung(6) gehören der Gemeinschaft.
Die Frage ist aber, der Ausgleich und die OSB-Platten, wem gehört das denn nun?

Ich wäre für eure Meinungen sehr dankbar!

Grüße

http://www.image-load.net/show/img/fvMKxqVQYz.jpg

-- Editiert hohlstein86 am 16.02.2014 14:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

Hallo Hohlstein,

ich würde hier auf den § 5 (1) WEG verweisen.

quote:<hr size=1 noshade>§ 5
Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

(1) Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Abs. 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne daß dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. <hr size=1 noshade>



1-3 dürfte daher Sondereigentum sein.

Etwas unschlüssig bin ich mir über den Punkt 4, da dieser Terazzo-Boden zwar ein Fußboden ist, dieser aber in seiner Beschaffenheit und seinem Aufbau wie ein Estrich dienen kann. Estrich wiederum ist jedoch klar Gemeinschaftseigentum.

Viele Grüße
bisk

-----------------
"Ich freue mich immer über eine Bewertung. Herzlichen Dank hierfür."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hohlstein86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für deine Meinung von biskini !

-- Editiert hohlstein86 am 16.02.2014 21:26

0x Hilfreiche Antwort

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