Fußbodenheizung - muss gesondert gemessen werden?

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kkb
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Fußbodenheizung - muss gesondert gemessen werden?

Guten Abend,
ich bin hier neu und wollte mal eine Frage stellen, in der Hoffnung eine passende Antwort zu bekommen.
Ich habe Ende 2008 Jahren eine 95m² Eigentumswohnung gekauft. Die Heizungsanlage im Haus ist eine Zentralheizung für alle Wohnungen - Messung an den Heizkörpern erfolgt per Verdunster. In unserem Bad gibt es neben einem normalen Heizkörper mit Verdunster noch eine Fußbodenheizung (auch mit Regler - und wohl angebunden an die Zentralheizung).
Mich irritierte nun aber nach der meiner erst zweiten Heizkostenbrechnung, dass die Fußbodenheizung gar nicht bewertet/gemessen wird und auch nicht in der Abrechnung auftaucht (auch nicht geschätzt)
Jetzt die Frage: wird durch den vorhandenen Verdunster des vorhandenen Heizkörpers im Bad die Heizleistung mit gemessen? Dann wäre alles fein!
Oder muss ich dem Ablesedienst melden, dass hier noch eine Fußbodenheizung vorhanden ist? Müsste dann geschätzt werden oder?
Nach Durchsicht aller Unterlagen finde ich nicht mal einen Beschluss, dass die Fußbodenheizung von der WEG mal genehmigt wurde. Oder ist unschädlich? Brauche ich den Beschluss, falls es zum Streit kommt?
Kann mich die WEG dazu zwingen die Fußbodenheizung abzuklemmen, falls es keinen Beschluss gibt?
Hilfe!
Liebe Grüße
kathrin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

http://www.123recht.net/Fussbodenheizung-ETW-__f130499.html

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kkb
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
und wie ist es, wenn die Fußbodenheizung schon vom Vorbesitzer verbaut wurde und ich darüber keinen Beschluss mehr nachweisen kann!?
Gruß
Kathrin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn man keinen Beschluss nachweisen kann, wird es wohl keinen Beschluss geben.

Da hilft nur, offen mit den Miteigentümern zu reden, sie über die Fußbodenheizung zu informieren und eine Lösung zu finden. Nachträgliche Genehmigung und Klärung der Abrechnung.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

....oder das Problem dort hängen lassen, wo es bisher hing:

Nämlich gaaaanz unten.

Anscheinend bist du dir nicht (ganz) sicher, ob die Fußbodenheizung wirklich an der Zentralheizung hängt.

Vielleicht ist es ja auch eine, die mit Strom betrieben wird und deshalb mit der Gemeinschaftsheizung gar nichts zu tun hat?
Das solltest du zunächst einmal herausbekommen.

Wird denn der Fußboden ähnlich heiß wie deine Wandheizkörper, wenn du diese voll aufdrehst?
Kannst du die Fußbodenheizung separat regeln? Gibt es dafür einen Thermostaten?

Schau mal im Sicherungskasten nach, ob da vielleicht etwas von der FuBo zu sehen ist.

Oder kannst du den Voreigentümer noch danach fragen?

MfG
Wohni

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Manchmal sollte man Probleme im Schrank lassen. Ich würde so tun, als wenn alles seine Richtigkeit hat solange keiner fragt.

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"sika0304"

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