Hallo,
ich habe eine Frage zu Fristen von Nebenkostenabrechnungen.
Wir haben zwei Abrechnungen die von dem Hausgeld beglichen werden.
1. Nebenkostenabrechnung 01.01.13 - 31.12.13 und
2. Wärmekostenabrechung 01.07.13 - 30.06.14
Bisher haben wir eine Komplettabrechnung der Nebenkosten gemacht, sobald die Wärmekostenabrechnung da war meistens im August.
Das meine ich reicht aus, oder ist das für die Nebenkostenabrechung vom Vohrjahr zu spät?
Danke für Antworten
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Fristen für Nebenkostenabrechnung
20. Februar 2014
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Frage vom 20. Februar 2014 | 17:09
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 15x hilfreich)
Fristen für Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 20. Februar 2014 | 17:51
Von
Status: Gelehrter (10680 Beiträge, 4202x hilfreich)
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens nach 12 Monaten (bezogen auf den Abrechnungszeitraum) beim Mieter vorliegen.
Sprich Abrechnungszeitraum 01.01.13 - 31.12.2013 NKA bis spätestens am 31.12.2014
Abrechnungszeitraum 01.07.13 - 30.06.2014 NKA bis spätestens 30.06.2015
Eure Variante der Abrechnung ist für die Mieter recht angenehm, da eventuelle Nachzahlungen nicht "geballt" auftreten. Notwendig ist sie aber keinesfalls.
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