Fristen für Nebenkostenabrechnung

20. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stern1993
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)
Fristen für Nebenkostenabrechnung

Hallo,
ich habe eine Frage zu Fristen von Nebenkostenabrechnungen.
Wir haben zwei Abrechnungen die von dem Hausgeld beglichen werden.
1. Nebenkostenabrechnung 01.01.13 - 31.12.13 und
2. Wärmekostenabrechung 01.07.13 - 30.06.14

Bisher haben wir eine Komplettabrechnung der Nebenkosten gemacht, sobald die Wärmekostenabrechnung da war meistens im August.
Das meine ich reicht aus, oder ist das für die Nebenkostenabrechung vom Vohrjahr zu spät?

Danke für Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10680 Beiträge, 4202x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens nach 12 Monaten (bezogen auf den Abrechnungszeitraum) beim Mieter vorliegen.

Sprich Abrechnungszeitraum 01.01.13 - 31.12.2013 NKA bis spätestens am 31.12.2014

Abrechnungszeitraum 01.07.13 - 30.06.2014 NKA bis spätestens 30.06.2015

Eure Variante der Abrechnung ist für die Mieter recht angenehm, da eventuelle Nachzahlungen nicht "geballt" auftreten. Notwendig ist sie aber keinesfalls.

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