Hallo,
ich habe mal eine Frage wegen der Verwalterzustimmung bei Kauf einer ETW.
In der Teilungserklärung steht das die Verwalterzustimmung von dem Verkäufer zu entrichten ist. Zudem wurde dies auch in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Die Kosten sind in der TE aufgeführt und wurden dem Verkäufer auch in Rechnung gestellt. Nun ist aber zusätzlich eine Notarkostenrechnung an mich gerichtet worden. Wer hat diese Kosten zu tragen?
Danke!!!
-- Editiert von Herrjeh2016 am 23.02.2018 15:57
Frage zur Verwalterzustimmung
23. Februar 2018
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Frage vom 23. Februar 2018 | 14:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Verwalterzustimmung
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#1
Antwort vom 23. Februar 2018 | 18:26
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Zudem wurde dies auch in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Die Kosten sind in der TE aufgeführt und wurden dem Verkäufer auch in Rechnung gestellt
Maßgeblich ist, was im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde.
Zitat:Nun ist aber zusätzlich eine Notarkostenrechnung an mich gerichtet worden. Wer hat diese Kosten zu tragen?
Wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass der Verkäufer die Kosten zu tragen hat, dann gilt das auch hierfür.
#2
Antwort vom 23. Februar 2018 | 21:23
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Ich lese im Beitrag oben nur, dass es eine Regelung für die Kosten die der Verwalter für seine Zustimmung din Rechnung stellt, gibt.
berry
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#3
Antwort vom 23. Februar 2018 | 22:05
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:In der Teilungserklärung steht das die Verwalterzustimmung von dem Verkäufer zu entrichten ist. Zudem wurde dies auch in den Kaufvertrag mit aufgenommen.
Ich verstehe es so, dass im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer die Kosten für die Verwalterzustimmung zu zahlen hat. Was in der TE steht, ist nicht relevant.
Der beurkundende Notar kann die Kosten für die Einholung der Verwalterzustimmung in Rechnung stellen (Vollzugsgebühr); eine weitere Notarrechnung gibt es, wenn der Verwalter beim Notar seine Unterschrift unter der Verwalterzustimmung beglaubigen lässt.
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