Guten Tag an alle Leser/innen,
ich hätte eine Frage zum Thema Energiepass in Wochenendhäusern bzw. Ferienwohnungen. Ein Energiepass ist für Ferienwohnungen / Wochenendhäuser nicht vorgeschrieben , ich zitiere mal den Gesetzgeben:
""Wohngebäude, die
für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder
für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und..""
Für meinen Teil als VERKÄUFER trifft das zu, das Objekt wurde nur einige Wochen im Sommer genutzt. Der KÄUFER hingegen hat mir am Telefon erklärt das er das Objekt dauerhaft nutzen will. Muss ich in diesem Fall ein Energiepass erstellen ( was aufgrund fehlender Verbrauchsangaben praktisch unmöglich ist )? Es handelt sich lt. Nutzungsplan tatsächlich um ein Wochenendhausgebiet wo eine dauerhafte Wohnnutzung zumindest "stillschweigend" geduldet ist.
Dem Käufer habe ich mitgeteilt warum ich keinen Energiepass erstellt habe, er benötigt auch keine, allerdings stellt sich die Frage ob es später für mich irgendwelche Konsequenzen haben kann ( Abmahnung, Rückabwicklung ect. )
Vielen Dank.
P.S. falls es wichtig ist, das Objekt liegt im Bundesland Schleswig Holstein
-- Editiert von Segler1974m am 16.11.2017 14:29
Ferienwohnung und Energiepass bei Verkauf an Dauerwohner
16. November 2017
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Frage vom 16. November 2017 | 14:27
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 43x hilfreich)
Ferienwohnung und Energiepass bei Verkauf an Dauerwohner
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#1
Antwort vom 30. November 2017 | 22:19
Von
Status: Praktikant (919 Beiträge, 224x hilfreich)
Ich würde ihm im Kaufvertrag es aktenkundig machen, da kein Energiepass vorhanden, da es ein Ferienhaus ist. So liegst du auf der sicheren Seite.
Was er danach draus macht, ob er dann dauernd drin wohnt oder nicht, muß dich ja nicht interessieren.
Und jetzt?
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