Falscher Auftrag der Verwaltung /Kosten

20. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)
Falscher Auftrag der Verwaltung /Kosten

Frage: Unser Verwalter hat einen Auftrag unklar erteilt. Dadurch wurde die Reparatur von Gebäudefugen, die an der Nordseite der Fassade so brüchig waren, dass Wasser in die Wohnung durchschlug, an der Südseite des Hauses "beseitigt". Als die Eigentümer die Verwaltung darauf aufmerksam machten, dass die falsche Gebäudeseite bearbeite worden ist, hat er einen zweiten Auftrag für die Nordseite erteilt. Beide Rechnungen sind nun vom Konto der WEG bezahlt. Ich bin der Meinung, das der Verwalter für den falschen Auftrag aufkommen muss. Können wir (drei von acht) uns dagegen wehren, dass die Doppelkosten von der WEG bezahlt werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Erst mal muss es natürlich über das WEG-Konto und die WEG-Abrechnung laufen, da der Verwalter im Namen der WEG bestellt hat, wenn ihm auch ein Fehler unterlaufen ist.

Die WEG könnte einen Beschluss fassen, dass die WEG die Kosten, die durch den Fehler der Verwaltung erfolgt sind, diesem in Rechnung stellen.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Was mich bei der Frage stört, ist der Umstand, das für die Durchführung der Arbeiten doch bestimmt ein Gerüst aufgestellt wurde.
Wenn es also einen Beschluss gab, die Fugen an der Nordseite zu renovieren, warum hat dann keiner der 8 Eigentümer den Verwalter informiert, das die Handwerker an der falschen Hausseite arbeiten?

Mir ist auch noch nicht ganz klar, welcher Schaden denn hier konkret entstanden ist. Die Fugen an der Südseite waren doch vermutlich ebenfalls schon alt und hätten in absehbarer Zeit erneuert werden müssen...

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#3
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)

Zum Thema "Beschluss" wird es so sein, dass fünf von acht Eigentümern, weil sie ihre Ruhe haben wollen, das Geld zwar mit murren, bezahlen wird. Einen Beschluss gegen den Verwalter sehe ich nicht.

Gerüst, Nein, die Arbeiten wurden mit einem Steiger erledigt. Das Haus ist nicht so groß und die Arbeiten waren jeweils in 5 bzw. 6 Arbeitsstunden erledigt. Die Eigentümer, die sich hätten darum kümmern können, hatten das Haus Richtung Arbeit verlassen. Als der erste nach Hause kam, war bereits alles vorbei.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Zum Thema "Beschluss" wird es so sein, dass fünf von acht Eigentümern, weil sie ihre Ruhe haben wollen, das Geld zwar mit murren, bezahlen wird. Einen Beschluss gegen den Verwalter sehe ich nicht.


Dann könnt ihr die Ablehnung eures Antrages anfechten.

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"Heike aus Bochum"

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