Fällung eines Baumes

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.01.2019 02:35:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fällung eines Baumes

Guten Tag

Seit ca 10 Jahren steht vor dem Haus mit 7 Eigentümern ein Baum (Zypresse) welche von uns gepflanzt wurde.
Der Baum befindet sich auf dem Gemeinschaftsgrundstück.Das war uns damals noch nicht bekannt.
Wir haben das Nutzungsrecht für den Garten und dachten die Beete vor dem Haus gehören mit dazu.
Einige andere Pflanzen wurden damals aus diesem Grund von der Eigentümergemeinschaft entfernt.
Nur diese Zypresse blieb bestehen.
Es gab keinen Beschluß und keine Vereinbarung darüber und auch keine Bitte das wir diesen Baum auch pflegen oder beschneiden sollen.
Normalerweise hätte doch der Hausmeisterservice diesen Baum mit pflegen müssen.
Nun sollen wir,weil die Zypresse für 2 Eigentümer zu groß geworden ist ,selbst fällen oder die Kosten dafür übernehmen sie fällen zu lassen.
Ist es nicht rechtlich so,das wenn etwas mehr als 5 Jahre aktzepiert wurde dann nicht mehr angefochten werden kann?


freundliche Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sofern die Fällung überhaupt genehmigt wird: verantwortlich ist der Eigentümer, also der dem das Grundstück gehört.

Gleiches gilt für die Pflege.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.01.2019 02:35:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Der Eigentümer ist die Eigentümergemeinschaft.
Muß solch eine Fällung genehmigt werden und wo ?
Die Zypresse ist ca 3 Meter Hoch und 2 Breit


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Skally007):
Muß solch eine Fällung genehmigt werden und wo ?

Viele Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung.
Das zuständige Amt kann man bei der Gemeinde erfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Skally007):
Ist es nicht rechtlich so,das wenn etwas mehr als 5 Jahre aktzepiert wurde dann nicht mehr angefochten werden kann?


Wie kommst Du jetzt auf Anfechtung. Weiter oben steht doch, dass es keinen Beschluss und somit doch auch keine ausdrückliche Genehmigung gab.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.01.2019 02:35:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Da werde ich mich mal schlau machen.

0x Hilfreiche Antwort

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