Hier eine Frage zur Befugnis des Verwalters...
Heizung defekt, kaltes Wasser, Standspeicher kaputt. 2 Angebote wurden eingeholt für je aus Stahl und aus Edelstahl.
Laut einer Heizungsfirma, die kein Angebot abgegeben hat (also neutral) wäre ein Standspeicher aus Stahl nicht so gut wie einer aus Edelstahl. Aus Stahl hält der ca. 10 Jahre, weil durch Korrosion Rost entsteht, und einer aus Edelstahl hält ca. 20-25 Jahre.
Aus Stahl kostet die Geschichte ca. 1.880,- und aus Edelstahl ca. 2.560,-
Meiner Meinung nach wäre die Variante aus Edelstahl wirtschaftlich gesehen besser, aber die Mehrheit liegt bei den anderen, und der Verwalter fragte mich nach meinem "OK" zu dieser Sache. Er hält das Angebot aus Stahl am sinnvollsten. Mein "OK" ist dadurch nur lachhaft, wenn die anderen sich für die günstigere Variante entscheiden.
Ist es nicht Aufgabe des Verwalters, das so zu entscheiden wie es das Beste für die Gemeinschaft ist? Der fragt mich nämlich nicht zum ersten Mal nach einem "OK", obwohl ich mich eigentlich darauf verlasse, dass ein Verwalter seine Arbeit macht, für die er ja bezahlt wird.
-----------------
" "
Entscheidung Reparaturmaßnahme
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Und schon das Nächste zu dieser Sache:
Ohne überhaupt Info zu haben, für welche Variante sich entschieden ist schrieb mich gerade die eine ME an:
quote:
Hallo Dinsche,
würde gerne meinen Speicheranteil über meine Fa. bezahlen. Hast du etwas einzuwenden?
Danke für Info. Gruß
Öhhhhhm... Wat soll das denn jetzt???
-----------------
" "
quote:
Ist es nicht Aufgabe des Verwalters, das so zu entscheiden wie es das Beste für die Gemeinschaft ist?
Es ist überhaupt nicht Aufgabe des Verwalters, etwas zu entscheiden.
Wenn etwas einer dringenden Instandhaltung bedarf, kann er dies machen. Z.B. Reparatur oder Ersatz mit Gleichwertigem.
Alles andere entscheidet selbstverständlich die Gemeinschaft.
quote:
Öhhhhhm... Wat soll das denn jetzt???
Keine Ahnung ohne Info, was gemeint ist.
-----------------
"Heike aus Bochum"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es geht um genau diese Reparaturmaßnahme. Seit Freitag letzter Woche sind die Hausbewohner ohne warm Wasser, und ich finde schon, dass es dringend ist, das zu reparieren, aber nun gut...
Die ME hat mir nur das geschickt was ich hier kopiert habe. Im ersten Moment dachte ich: Was soll die blöde Frage? Von wo aus sie ihren Anteil auf das WEG-Konto überweist ist doch egal.
Aber dann kam es mir... Sie hat eine Firma, auf der sie diese Rechnung geschrieben haben möchte bzw. über ihren Anteil daran. Das heißt, die Heizungsfirma müsste 2 Rechnungen für 1 Reparatur schreiben, damit die ME die MwSt absetzen kann ;-)
-----------------
" "
Der Standspeicher ist nicht nur aus Stahl, sondern innen emailliert, mit Schutzanode. Mein Speicher ist 32 Jahre alt. Wichtig ist hier bei die Schutzanode die mit einer Kontrollfunktion versehen sein soll, oder ohne. Dann aber bitte alle 2 Jahre mit der Wartung überprüfen lassen.
Selbst der Edelstahl-Speicher hat eine Schutzanode.
-----------------
""
Hallo,
eine Möglichkeit wäre noch, was euer Verwaltervertrag bezüglich der Kostengrenze die der Verwalter ohne Zustimmung der Gemeinschaft für Instandhaltung erteilen kann besagt. Sollte dieser Betrag nicht überschritten sein, kann der Verwalter entscheiden.
-----------------
""
Hat sich schon erledigt.
Der Mensch, der sich als Verwalter gefühlt hat, handelte seit Monaten unrechtmäßig, und ihm wurde heute alles entzogen. Er hätte eh keinen Auftrag für die Gemeinschaft erteilen dürfen, und ich frage mich immer noch wie er das mit den Kosten geregelt hätte, da er keinen Zugriff auf das WEG-Konto hat. Deshalb wollte die ME wahrscheinlich auch, dass die Rechnung geteilt und direkt mit den ME verrechnet wird.... Hammer!
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
8 Antworten