Ein Baum stört und soll gefällt werden

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)
Ein Baum stört und soll gefällt werden

Wir wohnen seit über 41 Jahren in einer sehr schönen parkähnlichen Anlage mit viel Grün und Bäumen.
Eine Birke dient besonders dem Sicht und Sonnenschutz.
Weil in diesem "heißen" Sommer des öfteren Samen auf die Balkone flogen, soll nun die Birke gefällt werden, obwohl die Eigentümer beim Kauf der Wohnung schon die Birke sahen und auch einige Jahre duldeten.
Da wir sehr an dieser Birke hängen und Sie die Sonne abhält und auch einen natürlich Sichtschutz zu Nachbarn bietet, fragen wir uns, was können wir gegen eine Fällung unternehmen? Ein Mehrheitsbeschluss ist sicher möglich?

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Das Fällen eines Baumes ist eine bauliche Veränderung.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Außerdem solltet ihr prüfen, ob es eine Baumschutzsatzung bei euch gibt. Bei uns muss die Behörde einer Fällung zustimmen und die kostet schnell mal € 1.000 - und dann kommt die Fällung dazu und die Auflage, einen gleichwertigen Baum zu pflanzen.

Alleine: der Schmutz liegt bei uns - ist kein Argument.

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#3
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Leider haben wir keine Baumschutzordnung.
Aber gibt es nicht auch eine Möglichkeit für einen einzelnen Eigentümer einen Minderheitenschutz zu gewähren, wenn dies für ihn eine besondere Beinträchtigung wäre.
Der Miteigentümer im Erdgeschoß argumentiert immer mit dem Lichteinfall, aber dies wusste er schon bevor er die Wohnung kaufte.
Wir sind im obersten 3. Stock und genießen den Schutz des Baumes vor Sonne und Sichteinfall durch Nachbarn.
Bei einer baulichen Veränderung stimmen die anderen Miteigentümer sicher zu, da Sie nicht an unserer Ostseite wohnen und ihnen es deshalb egal ist.
Was haben wir noch für Möglichkeiten uns zu wehren, hat man als Minderheit keine Rechte?

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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#4
 Von 
Gaudiwurm
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 107x hilfreich)

Bei baulichen Veränderungen müssen ALLE Eigentümer zustimmen. Ein Minderheitenschutz ist damit gegeben.

Nebenbei: Es gibt Leute, für die -aus durchaus nachvollziehbaren Gründen- Birken nichts als Unkraut sind.

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#5
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Bei baulichen Veränderungen müssen ALLE Eigentümer zustimmen. Ein Minderheitenschutz ist damit gegeben.

Unsere Teilungserklärung sieht aber nur 80% vor, hat sich da etwas geändert?
quote:
Nebenbei: Es gibt Leute, für die -aus durchaus nachvollziehbaren Gründen- Birken nichts als Unkraut sind.

Das sind aber dann keine Naturfreunde. Ein weiterer Poster hat weiter oben schon beschreiben, dass Schmutz kein Argument sei, also warum Unkraut, die Vögel knabbern dauernd an dem Baum.

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Unsere Teilungserklärung sieht aber nur 80% vor, hat sich da etwas geändert?
Woher soll hier im Forum jemand wissen, ob sich an Eurer Teilungserklärung etwas geändert hat?

Oder anders ausgedrückt: Du hast dem Forum diese elementar wichtige Information schlicht vorenthalten, daher haben sich verständlicherweise die Antworten an den gesetzlichen Regelungen orientiert.

quote:
quote:
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Nebenbei: Es gibt Leute, für die -aus durchaus nachvollziehbaren Gründen- Birken nichts als Unkraut sind.
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Das sind aber dann keine Naturfreunde.

Vielleicht schon, aber höchstwahrscheinlich in erster Linie Pollenallergiker. Birkenpollen ist hochallergen, bereits 50% aller Pollenallergiker reagieren auf Birkempollen.
Und machen wir uns nichts vor: der Laub, Blüten und Rispenanfall ist enorm im Vergleich zu vielen anderen Laubbäumen.

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"lg.
R.M. "

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#7
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Woher soll hier im Forum jemand wissen, ob sich an Eurer Teilungserklärung etwas geändert hat?


Meine Frage ob sich etwas geändert hat bezog sich doch nicht auf unsere Teilungserklärung die kenne ich schon, sondern ob sich gesetztlich etwas geändert hat.
Also wie viele müssen jetzt bei einer baulichen Veränderung zustimmen, egal was in der TE steht.


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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
egal was in der TE steht.


Nee, nicht egal. Es gilt das, was in der Teilungserklärung steht.

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"Heike aus Bochum"

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#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Meine Frage ob sich etwas geändert hat bezog sich doch nicht auf unsere Teilungserklärung die kenne ich schon, sondern ob sich gesetztlich etwas geändert hat.
Das hattest Du aber so nicht geschrieben ;-)
Die Gesetzeslage hatten Dir Heike schon am 16.1. (bauliche Änderung) und Gaudiwurm am 18.1. (Zustimmungsbedürfnis ALLER) geschrieben. Daran hat sich seitdem nichts geändert;-)

Und zu dem "egal" hat Heike bereits zutreffend geantwortet. Die gesetzliche Regelung ist abdingbar, d.h. wenn in der TE anders vereinabart, dann hat die vereinbarte Regelung Vorrang vor der gesetzlichen!

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

quote:
Und machen wir uns nichts vor: der Laub, Blüten und Rispenanfall ist enorm im Vergleich zu vielen anderen Laubbäumen.

... und wer ganz oben im 3. Stock wohnt, bekommt davon nicht so viel ab wie die Bewohner der unteren Etagen!

Aber vielleicht ist ja ein Kompromiss möglich: anstatt den Baum zu fällen, wird er nur kräftig gestutzt.

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""

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#11
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Liebe Forumsfreunde,
ich danke IHnen für Ihre umfangreichen Darbietungen und Postings.
Hat es also keinen Sinn gegen einen etwaigen Fällungsbeschluss zu klagen?

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
"

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#12
 Von 
Offerte
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 121x hilfreich)

Wie weiter oben schon steht:

"Bei baulichen Veränderungen müssen ALLE Eigentümer zustimmen. Ein Minderheitenschutz ist damit gegeben."

Wenn Du nicht zustimmst, dann kann die Birke nicht gefällt werden - es sei denn, in der Teilungserklärung steht was anders.

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#13
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Bauliche Veränderungen mit 80% laut TE.
habe ich da einer Chance wenn ich gegen den Beschluss klage?
Soll ich mir einen guten Anwalt suchen?
Ich bin ein Naturfreund und habe einfach etwas dagegen, wenn willkürlich Bäume gefällt werden. Schliesslich steht der Baum schon 40 Jahre.

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"Besten Dank im voraus.
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#14
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ist denn bereits der Beschluss gefasst worden?
Dann überprüfe, ob er die lt. Teilungserklärung die erforderliche Stimmzahl hat.

Wenn ja, wird es bei einer Birke schwierig sein, den Beschluss zu kippen.

Wenn nein, fechte ihn innerhalb eines Monats an.

Die aussichtsreichste Möglichkeit ist, ausreichend Eigentümer vor einer Beschlussfassung zu überzeugen.

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"Heike aus Bochum"

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#15
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich habe gestern im TV gelernt, dass eine Miteigentümerin erfolgreich eine Antenne am Dach verhindert hat, obwohl noch nicht bewiesen ist, dass die Strahlung schädlich ist.
Offenbar hatten dort die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss für die Antenne gestimmt, da der Mobilfunkbetreiber viel Geld gezahlt hat.
Der BGH hat aber der Eigentümerin Recht gegeben.
Ein Klage scheint sich also schon zu lohnen?
Der Eigentümer der die Birke entfernen will hat sie 1. beim Kauf gesehen und 2. jahrelang geduldet.

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"Besten Dank im voraus.
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#16
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Ich habe gestern im TV gelernt, dass eine Miteigentümerin erfolgreich eine Antenne am Dach verhindert hat, obwohl noch nicht bewiesen ist, dass die Strahlung schädlich ist.
Offenbar hatten dort die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss für die Antenne gestimmt,


Wurde im TV auch gesagt, ob die Teilungserklärung einen Mehrheitsbeschluss erlaubte?

Ansonsten: Wenn die TE nichts dazu aussagt, ist selbstverständlich ein Mehrheitsbeschluss bei einer baulichen Veränderung erfolgreich anfechtbar.

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"Heike aus Bochum"

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#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ein Klage scheint sich also schon zu lohnen?
Kann man so und so sehen - das Ganze zog sich seit 2010 hin und zwischenzeitlich wohnt die Klägerin wegen der Anfeindungen seitdem schon lange nicht mehr im Haus:
>Link



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 26.01.2014 12:10

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#18
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Kann man so und so sehen - das Ganze zog sich seit 2010 hin und zwischenzeitlich wohnt die Klägerin wegen der Anfeindungen seitdem schon lange nicht mehr im Haus:

Sie raten mir also von einer Klage ab, dann kann ich eben auch nur ausziehen, denn der Baum liegt mir eben auch am Herzen.
Ich würde mir auch nie wieder eine Eigentumswohnung kaufen, denn da ist man nur auf dem Papier Eigentümer.

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"Besten Dank im voraus.
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#19
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Letzte Frage in dieser Causa.
Wir sind 16 Eigentümer und unsere Teilungserklärung besagt für bauliche Veränderungen einen Beschluss mit 80%, also mit 4 Gegenstimmen kann man die Causa zu Fall bringen.
Nun behauptet aber unser Verwalter, eine Baumfällung wäre keine bauliche Veränderung, sondern ein normaler Verwaltungsakt.
Wie ist dazu nun Ihre Meinung?

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"Besten Dank im voraus.
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#20
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102868-einheits--oder-mehrheitsbeschluss-beim-faellen-von-baeumen

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"Heike aus Bochum"

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#21
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Besten Dank für die gute Information.
Unser Verwalter behauptet jetzt, dass das Fällen der Birke keine bauliche Veränderung ist, obwohl uns der Baum als Sicht- und Sonnenschutz dient, abgesehen von den Vögeln die den Baum sehr lieben.

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"Besten Dank im voraus.
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"

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#22
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wie schon mehrfach angedeutet: es ist eine Ansichtssache, je nach Standpunkt. Je nach dem, wie die Entscheidung in der Versammlung ausgeht, bleibt zur endgültigen Klärung nur die Beschlussanfechtung durch eine der Parteien. Eine endgültige Entscheidung wird dann das zuständige Gericht treffen in Abwägung der beiderseits vorgebrachten Argumente. Deine o.g. Begründung (Sicht- und Sonnenschutz und die lieben Vögel) stehen allerdings auf eher schwachen Füßen. Mögliche Gegenargumente könnten sein:
- das Wurzelwerk beschädigt die Bausubstanz (z.B. Abwasserrohre oder die Sockelabdichtung)
- ausladende Äste beschädigen die Fassade
- Birken sind stärker bruchgefährdet - höheres Schadensrisiko
- Gesundheitsbelastung von Allergikern
- ...

Einzig belastbares Argument Deinerseits sofern zutreffend: die Birke ist jung, gesund und nicht bruchgefährdet, steht in ausreichend großem Abstand zum Haus und prägt als einzeln stehender prachtvoller imposanter Baum das von der Straße einsehbare äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage ganz entscheidend, eine Entfernung würde das Erscheinungsbild negativ verändern ...

-----------------
"lg.
R.M. "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Offerte
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 121x hilfreich)

@ R.M.

Sicher liegst Du völlig richtig mit Deiner Einschätzung der Rechtslage.

Mich stört an dieser Rechtsprechung, dass es für einen gesunden Baum keinen Bestandsschutz gibt (wie für andere Gehölze auch) und dass die Bedürfnisse des Einzelnen keine Rolle spielen.

Ich kenne viele imposante Bäume, die bedenkenlos gefällt wurden, frei nach dem Motto: dann pflanzen wir eben nach.
Und die unmittelbar betroffenen Menschen müssen dann damit leben.
Strafe ? Keine oder geringfügig.

Ich bin zum Beispiel in eine Wohnung gezogen, weil vor meinem Fenster ein Baum steht auf dem ein Kleiber auf und ab kletterte.
Wir kennen ja den Fall, dass Menschen aufs Land ziehen und dann klagen, weil die Kühe stinken oder der Hahn kräht und dann muss man auch noch befürchten, dass sie Recht bekommen.

Grüsse
Offerte



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#24
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Offerte:

quote:
dass die Bedürfnisse des Einzelnen keine Rolle spielen

sorry, aber ich bin immer wieder entsetzt, wie einzelne versuchen das bestehende deutsche Rechtssystem für die persönlichen Bedürfnisse zurechtzubiegen. Das geht so aber nicht.
Selbstverständlich spielen die Bedürfnisse des Einzelnen eine Rolle. Dabei ist Dein Bedürfnis pro Baum und Kleiber genauso ein Bedürfnis eines Einzelnen, wie das Bedürfnis des Allergikers, der davon krank wird und das Bedürfnis des Miteigentümers, der die Dachrinnenreinigung und die Sanierung der Grundleitung mitbezahlt ebenfalls Bedürfnisse Einzelner sind. Schlußendlich wird das Gericht eine Interessensabwägung durchführen.

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"lg.
R.M. "

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#25
 Von 
Offerte
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 121x hilfreich)

"das deutsche Rechtssystem"

kommt eben drauf an, welchen Richter man 'erwischt' und wieviel man für einen Anwwalt zahlen kann



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