Eigentumswohnung - Fenser im Grundriss gestrichen

9. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
FFM1896
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung - Fenser im Grundriss gestrichen

Hallo,

wir haben eine Eigentumswohung gekauft, die sich derzeit im Bau befindet.

In dem aktuellen Grundriss, den wir jetzt freigeben sollen, fehlt ein Fenster. Dieses war in den Verkaufsunterlagen und allen Grundrissen, die als Anlage zum Kaufvertrag gelten, eingezeichnet.
Ohne dieses Fenster hätten wir ihm Wohnbereich nur eine Fensterfront, was unserer Meinung einen großen Mangel in der Wohnqualität darstellen würde.
Wenn sich die Quadratmeter innerhalb der Räume oder Anschlüsse verschieben o.ä., können wir das verstehen. Aber ein komplettes Fenster streichen?!? Der Archtitekt sagt nur "das geht halt von der Statik nicht anders"...

Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?

Danke im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von FFM1896):
Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?

Akzeptieren oder versuchen den Vertrag anzufechten. Letzteres sollte unter Vorabprüfung eines Anwaltes erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von FFM1896):
Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?
Na ja, Ihr könnt euch mit dieser Änderung arrangieren und das so freigeben - oder ihr verweigert diese Freigabe/Zustimmung.

Die Folgen der Verweigerung sollten dem Kaufvertrag zu entnehmen sein. Bauträger bauen sich da gerne ein paar Türchen für "kleine Änderungen" ein. Und, wie Harry van Sell bereits geschrieben hat, kann die rechtzeitige Einholung von fachkundigem Rat sinnvoll sein. Der Fachmann wird die Türchen finden und beurteilen, ob sie zu dem Änderungswunsch passen.

Der Bauträger bzw. Verkäufer sollte die Frage beantworten können, warum sie eine Wohnung mit einem Fenster verkaufen, das aus statischen Gründen dann nicht realisierbar sein soll.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Oder ihr fragt mal einen anderen Baufachmann oder Statiker, ob es tatsächlich nicht geht. Es geht nämlich fast alles, nur kostet es entsprechend mehr.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

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