Eigentumswohnung, nach Kanalarbeiten Wasser im Keller

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
black-magic88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung, nach Kanalarbeiten Wasser im Keller

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich haben uns vor ein paar Jahres eine kleine dennoch schöne Eigentumswohnung zugelegt in einem 18 Parteien Haus. Im vergangenem Jahr wurde die komplette Durchfahrtsstraße aufgerissen um den Abwasserkanal zu erneuern. Nachdem die Arbeiten dort erledigt waren, wurde festgestellt dass Wasser in die anliegenden Kellerräume eindringt unteranderem auch in unserem Keller. Unsere Hausverwaltung wurde sofort informiert, diese hat es aber nicht für nötig gehalten dem ganzen auf den Grund zu gehen und tat nichts. Aussage war

Zitat:
Das ist nicht unser Problem

Unsere Hausmeisterin (ebenfalls Eigentümerin der Wohnanlage) hat dann einfach ohne Absprache mit den anderen Eigentümern eine Firma beauftragt um dich Wände abzudichten. Die Kosten hierfür sollen alle tragen. Eine Lösung wurde nicht gefunden.
Es wurde weder ein Gutachter bestellt, noch Kontakt mit der Firma die die Kanalarbeiten ausgeführt hat gesucht.
Ich persönlich habe die Vermutung dass entweder durch die Arbeiten Risse in den Wänden entstanden sind oder dass ein Rohr defekt ist. Da bei stärkerem Regenfall, eimerweise Wasser aus dem Keller geschafft werden muss..
Heute hat unsere Hausmeisterin das Gespräch mit uns gesucht. Wir sollen auf unsere Kosten eine Firma beauftragen, da durch unserem Keller das Wasser in den Nachbarkeller läuft.
Was kann man da noch machen? Wir sind mittlerweile sehr verzweifelt! Können wir für unseren Keller einen Gutachter beauftragen? Wer übernimmt die Kosten dafür, bzw ist der Gutachter in der Hausratversicherung abgedeckt? Es kann doch nicht angehen dass wir alleine uns um alles kümmern müssen oder?
Direkt an der Straßenseite liegen insgesamt 8 Kellerräume. Die Kellerräume waren vor den Arbeiten absolut trocken.

Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen und ein paar nützliche Tips geben.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von black-magic88):
Unsere Hausmeisterin (ebenfalls Eigentümerin der Wohnanlage) hat dann einfach ohne Absprache mit den anderen Eigentümern eine Firma beauftragt um dich Wände abzudichten.

Und warum dann
Zitat (von black-magic88):
Wir sollen auf unsere Kosten eine Firma beauftragen,

wenn die Firma doch alles abgedichtet hat?



Zitat (von black-magic88):
da durch unserem Keller das Wasser in den Nachbarkeller läuft.

Ist dem so?



Zitat (von black-magic88):
Was kann man da noch machen?

Sich erst mal damit vertraut machen was eine WEG bedeutet, welche Rechte und Pflichten man als Eigentümer hat und welche Aufgaben die Hausverwaltung hat.



Zitat (von black-magic88):
bzw ist der Gutachter in der Hausratversicherung abgedeckt?

Das sollte man die Versicherung fragen bzw. in den vertraglichen Verinbarungen nachlesen, was da abgedeckt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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