Eigentümerversammlung + Protokoll

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hamburg2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerversammlung + Protokoll

Hallo an Alle,

ich habe die Frage so ähnlich schon mal gestellt (Sorry - bin Anfänger):

Ich bin zum Verwalter einer selbstverwalteten WEG bestellt. In der ersten Eigentümerversammlung wurde u.a. die Höhe der monatlich zu zahlenden Nebenkostenabschläge vereinbart. Nach der Eigentümerversammlung wurde ein Protokoll erstellt. Dies wurde von mir unterschrieben und dem nächsten Eigentümer zugesendet. Dieser schickte es dann an Eigentümer 3.

Nun behauptet Eigentümer 3, er hätte dieses Protokoll niemals erhalten. Er zahlt auch keine Nebenkosten auf das Konto der WEG (Begründung: fehlendes Protokoll).

Frage 1: Kann er aufgrund eines fehlenden Protokolls die Zahlungen einfach zurückhalten? Ist er nicht aufgrund der Eigentümerversammlung schon verpflichtet zu zahlen?
Frage 2: Gibt es ein gutes Buch (Verwalter/WEG) was Ihr empfehlen könnt?

Danke und beste Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Hamburg2018):
[...](Sorry - bin Anfänger):
Ich bin zum Verwalter einer selbstverwalteten WEG bestellt.
Na dann, viel Glück!
Diese "selbstverwalteten" WEGs können (eine Zeit lang) funktionieren. Wenn aber ein Miteigentümer, wie von Dir beschrieben, mit von der Partie ist, ist das IMO zum Scheitern verurteilt. Berufe unter Wahrung von Form und Fristen eine außerordentliche Versammlung ein und lege das Amt aus wichtigem Grund nieder und verlange die Einsetzung eines externen, erfahrenen (möglichst auch guten) Verwalters. Das kostet Dich irgendwas um die 300 Euro im Jahr (und jeden der anderen Miteigentümern auch), spart Dir aber jede Menge Ärger.


Zitat (von Hamburg2018):
Frage 1: Kann er aufgrund eines fehlenden Protokolls die Zahlungen einfach zurückhalten?
Ja, er kann - aber er darf es nicht!


Zitat (von Hamburg2018):
Ist er nicht aufgrund der Eigentümerversammlung schon verpflichtet zu zahlen?
Wenn der Beschluss auf einer ordnungsgemäß einberufenen, beschlussfähigen Versammlung gefasst wurde, wenn der Beschluss vom Versammlungsleiter verkündet und nicht angefochten wurde, ist er gültig.


Zitat (von Hamburg2018):
Frage 2: Gibt es ein gutes Buch (Verwalter/WEG) was Ihr empfehlen könnt?
Da bin ich auch auf Antworten gespannt.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Da der Verwalter seit nunmehr 2 Jahren offenbar nichts unternommen hat um den Rückstand beim Wohngeld einzutreiben, läuft er Gefahr sich schadenersatzpflichtig zu machen. Es gehört zur Aufgabe des Verwalter, in solchen Fällen nicht nur die Zahlungen anzumahnen, sondern auch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken oder Zahlungsklage zu erheben.

Außerdem frage ich mich, wovon die laufenden Zahlungen der WEG geleistet werden.

Neben dem Wirtschaftsplan müsste ja inzwischen die Wohngeldabrechnung 2016 beschlossen worden sein. Daraus ergibt sich erneut eine Zahlungsverpflichtung des säumigen Eigentümers.

Dem säumigen Eigentümer drohen hier übrigens eine Versorgungssperre hinsichtlich der Dinge, die über die WEG laufen und wenn die Zahlung am Ende nicht anders zu erreichen ist sogar die Entziehung des Wohnungseigentums.

2x Hilfreiche Antwort

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