Eigentümer stilllegen

9. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Suiwababbial
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 65x hilfreich)
Eigentümer stilllegen

Hallo,

einer 100 Parteien zählenden Eigentümergemeinschaft befindet sich ein Eigentümer, der
- bewusst den mehrheitlich gewählten Beirat negiert
- wissentlich falsche Informationen publiziert
- kostenintensive Aktionen wie z.B. Gutachten privat initiiert und diese versucht im Nachgang genehmigen zu lasen
- Eigentümerveranstaltungen veranstaltet, zu denen er nur einen ausgewählten Personenkreis einläd.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Die Frage ist, wie man das unterbinden kann mit. z.B. Verboten, Redeverboten auf Versammlungen etc. Das normale Gespräch fruchtet nicht.

(Der Verwalter muss sich inzwischen mit Unterlassungsklagen wegen Verleumdung wehren)

Vielleicht kennt jemand einen Kniff

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo

in deiner Reihenfolge

- ignorieren

- die betroffenen sollten einmal um Unterlassung bitten, danach Strafanzeige

- Beschlüsse im Nachgang entsprechen nicht ordnungsgemässer Verwaltung, ein Beschluss so ein privat initiiertes Gutachten von der Gemeinschaft zahlen zu lassen wird auf Anfechtung aufgehoben, das weiß Euer Verwalter sicher auch und wird dies gar nicht erst auf die Tagesordnung setzen, falls er doch so dumm ist, den Antrag bei der Abstimmung ablehnen, aus die Maus.

- naja, jeder hat das Recht irgendwelche Veranstaltungen zu machen und dazu einzuladen wen er möchte. Wenn Du damit allerdings Eigentümertreffen meinst bei denen "Entscheidungen" getroffen werden, so kann man die getrost ignorieren, sie haben keinerlei Wirkung gegenüber anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft.

Auf einer Versammlung besteht völlig legal die Möglichkeit das Rederecht per Geschäftsordnugsbeschluss auf eine bestimmte Zeit zu beschränken.
Der Verwalter hat auch das Hausrecht im Versammlungsraum, das bietet die Möglichkeit den von Dir angesprochenen Eigentümer nach entsprechender Abmahnung sich an die Redezeit zu halten oder eventuelle Beleidigungen zu unterlassen des Raumes zu verweisen, notfalls mit Hilfe der Polizei.
Ich denke wenn der Besagte von zwei Uniformierten abgeführt wird dürfte Ruhe sein ?

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Mal ein Statement aus dem Bauch heraus:

Das Posting erinnert mich intensiv an etwas, das man mit "Mobbing" bezeichnen kann.
Stilllegen kann man ein Stahlwerk oder eine Bahnstrecke.
Aber einen Menschen mit Rechten auch?

Was soll das überhaupt heißen als Vorwurf: Er negiert den Beirat?! Darunter kann ich mir überhaupt nichts vorstellen. Es sei denn, in der Teilungserklärung steht, dass dem Beirat durch jeden Eigentümer allmorgendlich zu huldigen ist. In diesem Falle wäre natürlich das Negieren aufs Schärfste zu verfolgen! Und wehret bloß den Anfängen!

Was heißt "wissentlich" falsche Informationen streuen? Das könnte eine Unterstellung oder falsche Vorannahme sein.

Was sollen "Eigentümerveranstaltungen" sein?
Könnten das private Treffen sein, zu denen du als Themenstarter auch gerne eingeladen werden würdest, aber insoweit "stillgelegt" bist?

Ein Einzelner ist in einer 100er-WEG doch nur ein winziges Rädchen.
Wofür die ganze Aufregung?

Na ja, vielleicht bist du ein Beiratsvorsitzender. Ich kenne auch so einen, der sich 25 Jahre lang als kleiner König gefühlt haben mag. Was er nie war, aber wohl meinte zu sein.

Sorry, das hier soll kein persönlicher Angriff sein.
Eher ein Aufruf zu mehr Objektivität und Toleranz.
Vielleicht schreibst du noch mal mehr Sachverhalt, der dann aber nicht so gefärbt sein sollte.

MfG
Wohni

-- Editiert am 11.05.2009 10:44

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Also ich störe micht zunächst auch am Begriff "stilllegen", das ist schlicht unsachlich.

quote:
- bewusst den mehrheitlich gewählten Beirat negiert

Na und? Das beeinträchtigt weder den Beirat noch den verwalter in seiner Arbeit.

quote:
- wissentlich falsche Informationen publiziert

mehr Infos bitte!
Nötigenfalls mit Unterlassungsklage wehren.

quote:
- kostenintensive Aktionen wie z.B. Gutachten privat initiiert und diese versucht im Nachgang genehmigen zu lasen

Na und? Einfach nicht nachträglich genehmigen (beschließen).

quote:
- Eigentümerveranstaltungen veranstaltet, zu denen er nur einen ausgewählten Personenkreis einläd.

Privat kann er einladen wen er will.
sollten auf solch einer Veranstaltung Beschlüsse gefasst werden, können diese getrost ignoriert werden. Falls davon etwas umgesetzt werden sollte, klagen!

lg

1x Hilfreiche Antwort

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