Eigentümer Grundbuch vs. Eigentümer Kaufvertrag

6. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)
Eigentümer Grundbuch vs. Eigentümer Kaufvertrag

Hallo,

nach meiner Suche hier im Forum bin ich mir sicher, dass nur im Grundbuch eingetragene Eigentümer zur Eigentümerversammlung einzuladen sind.

Im Kaufvertrag steht: "zum 1.1. werden alle Rechte und Pflichten durch den Käufer übernommen". Kaufpreis ist noch nicht bezahlt und Grundbuchänderung ist noch nicht durchgeführt worden.

Der Käufer ist zur ETV eingeladen worden. Ist das schon ein Grund alle Beschlüsse dieser ETV anfechten zu können? Kann man die Sache noch retten, in dem man den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer informiert und sich eine Vollmacht ausstellen lässt (nehmen wir mal an, der Verwalter würde bei diesem Spiel mitmachen)?

Sind die Beschlüsse nach Ablauf der Widerspruchsfrist dann trotzdem noch anfechtbar, weil die ganze ETV falsch eingeladen wurde?

Was kann man von einem Verwalter denken, der so handelt?

Ich wäre auch für andere Hinweise zu dieser Sache dankbar. Vielen Dank fürs Lesen und Mitdenken!

MfG Thomas

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FrankyKS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Thomas,

für alle Fälle solltest du dir ne Vollmacht des noch im Grundbuch eingetragenen Verkäufers besorgen, dann sollte das in Ordnung sein. Oder steht etwas abweichendes in Eurer Teilungserklärung?

In vielen Kaufverträge unserer WEG wurde mit Besitzübergabe gleich eine Stimmrechtsvollmacht für den Käufer vereinbart, war nie ein Problem.

VG Frank



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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Anfechtbar sind grundsätzlich alle nicht von vorneherein nichtigen Beschlüsse. Die Frage ist, ob die Anfechtung vor Gericht Erfolg hat.

Der Richter wird jeden einzelenen Beschluss daraufhin prüfen, ob er bei korrekter Einladung anders bzw. so nicht beschlossen worden wäre.

quote:
Sind die Beschlüsse nach Ablauf der Widerspruchsfrist dann trotzdem noch anfechtbar, weil die ganze ETV falsch eingeladen wurde?


Nein, eine formal falsche Einladung ändert nichts an der Frist. Und führt auch nicht automatisch dazu, dass die Anfechtung Erfolg hat.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo liebe Ratgeber,

ok, die falsche Einladung stellt ansich noch kein Problem dar.
Was ist, wenn der noch nicht im Grundbuch eingetragene Käufer nun zur Versammlung - zu der er ja eingeladen wurde - geht und dann "sein" Stimmrecht ausübt.
Im Protokoll dürfte dann ja stehen, wer anwesend war und Stimmrechte hatte.

Ist das dann ein Problem oder wird die Stimme im Nachhinein einfach nicht gezählt, wenn irgendwer auf diese Unstimmigkeiten hinweisen würde?
Oder ist die Variante mit der Vollmacht dann doch die Bessere?

Aber so wie ich alles hier so lese, kann ja alles in einer ETV bestimmt und beschlossen werden, wie man es so möchte. Erst wenn jemand damit nicht einverstanden sein sollte, kommen die Regeln zum Tragen - wo kein Kläger, da kein Richter. Und das wird man ja auch schon in der Versammlung merken, um zu merken was geht und was nicht.

MfG Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Es kann auch jemand anfechten, der gar nicht in der Versammlung anwesend war und dem ein Beschluss nicht passt.
Das merkt man nicht in der Versammlung.

Ich verstehe aber nicht, warum der Irrtum nicht noch kurzfristig korrigiert wird und der im Grundbuch stehende eine Einladung erhält. Der neue Käufer kann mit Einverständnis der anderen Eigentümer als Gast ohne Stimmrecht teilnehmen.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Heike,

tja, eine wirklich sehr gute Frage!

Wahrscheinlich, weil der Verwalter dies nicht als Irrtum ansieht. Der Käufer soll auch schon das Hausgeld zahlen - mit dem Hinweis auf "Rechte und Pflichten gehen am 1.1. auf den Käufer über". Auch hier finde ich nur Hinweise darauf, dass das Hausgeld von demjenigen zu zahlen ist, der im Grundbuch eingetragen ist.

Ich könnte noch weitere Dinge aufzählen, die der Verwalter anders sieht. So langsam hat man Angst sich unbeliebt zu machen.

Wenn der Verwalter darauf aufmerksam gemacht wird, dann muss doch bestimmt neu eingeladen werden, wenn denn die 14tägige Frist für eine Einladung nicht mehr zum genannten Termin ausreicht. Auf die Reaktion wäre ich gespannt.

MfG Thomas

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Wahrscheinlich, weil der Verwalter dies nicht als Irrtum ansieht. Der Käufer soll auch schon das Hausgeld zahlen - mit dem Hinweis auf "Rechte und Pflichten gehen am 1.1. auf den Käufer über". Auch hier finde ich nur Hinweise darauf, dass das Hausgeld von demjenigen zu zahlen ist, der im Grundbuch eingetragen ist.

rechtlich gesehen richtig, in der Praxis wenig relevant:

Ausgangspunkt: Verkauf zum 1.1. (Übergang Nutzen/Lasten), GB-Eintrag 1.3.
Fall A: Verwalter fordert vom Käufer Hausgeld für die Monate 01-02, Käufer zahlt, rechtlich falsch, aber sonst alles ok (Käufer hat Nutzen=Wohnung und Lasten=HG).
Fall B: Verw. fordert vom Käufer HG für 01-02, Käufer zahlt nicht, Verw. fordert das Geld vom Verkäufer, der regt sich zwar auf, fordert es dann aber (zu Recht) vom Käufer zurück. Der Effekt ist wie bei Fall A.
Fall C: rechtlich korrekt fordert Verw. das HG beim Verkäufer, der wiederum holt sich dieses auf Grund Vereinbarung im KV vom Käufer. Effekt ebenfalls wie bei A.

Interessant wird doch die Sache nur, wenn einer der beteiligten nicht zahlen kann oder will. Nur dann kommt es u.U. auf die Eintragung im GB wirklich an, weil es dann vors Gericht geht.



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo R.M.,

alles richtig. Fall A ist auch am besten, wenn man sich gleich gut einführen will - ist auch so passiert.
Nur was ist, wenn nun der Verkäufer das angeblich an den Verwalter gezahlte Hausgeld ebenfalls vom Käufer haben möchte (Fall C)?
Rechtlich ist die Sache ganz klar, aber das Geld könnte auch schon weg sein.
Außerdem war das Hausgeld in diesem Thread nur ein Nebenschauplatz.

MfG Thomas

4x Hilfreiche Antwort

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