Darf die eigene GmbH ( macht sonst was anderes) die Mietverwaltung eines Mietshaus des alleinigen Geschäftführes und alleinigen Gesellschafter übernehmen? Und wäre Sie an die neuen Vorschriften gebunden und bräuchte eine Erlaubnis nach 34c. Da in den Vorschriften ja expizie von Mietverwaltung "Dritter" die Rede ist.
Oder ist das die Verwaltung eigener Immobilien. Gibts da schon eine Gerichts Entscheidung?
Eigene GmbH übernimmt Mietverwaltung
9. November 2018
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Frage vom 9. November 2018 | 17:23
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Eigene GmbH übernimmt Mietverwaltung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 23. November 2018 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47464 Beiträge, 16804x hilfreich)
Da die Wohnungen nicht der GmbH gehören handelt es sich um eine Verwaltung für Dritte im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO . Die GmbH benötigt daher eine Genehmigung.
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