Eigene GmbH übernimmt Mietverwaltung

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
Eigene GmbH übernimmt Mietverwaltung

Darf die eigene GmbH ( macht sonst was anderes) die Mietverwaltung eines Mietshaus des alleinigen Geschäftführes und alleinigen Gesellschafter übernehmen? Und wäre Sie an die neuen Vorschriften gebunden und bräuchte eine Erlaubnis nach 34c. Da in den Vorschriften ja expizie von Mietverwaltung "Dritter" die Rede ist.
Oder ist das die Verwaltung eigener Immobilien. Gibts da schon eine Gerichts Entscheidung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Da die Wohnungen nicht der GmbH gehören handelt es sich um eine Verwaltung für Dritte im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO . Die GmbH benötigt daher eine Genehmigung.

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